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inserate [2014/10/15 17:53] – [Inserat] sos | inserate [2019/05/07 14:03] – sos | ||
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====== Inserat ====== | ====== Inserat ====== | ||
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====== Wenig illegal: Konsum unter den Augen der Polizei ====== | ====== Wenig illegal: Konsum unter den Augen der Polizei ====== | ||
- | ==== Ungenaue Medieninformationen ==== | + | ===== Ungenaue Medieninformationen |
Die Medien bringen es nicht immer auf den Punkt. Schlagzeilen wie «Wer kifft, zahlt 100 Stutz» (Blick), «100 Franken für Cannabiskonsum» (NZZ), «Busse für Kiffer soll 100 Franken betragen» (Tagi) suggerieren, | Die Medien bringen es nicht immer auf den Punkt. Schlagzeilen wie «Wer kifft, zahlt 100 Stutz» (Blick), «100 Franken für Cannabiskonsum» (NZZ), «Busse für Kiffer soll 100 Franken betragen» (Tagi) suggerieren, | ||
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- | ==== Nur für beobachteten Konsum ==== | + | ===== Nur für beobachteten Konsum |
Es geht bei der Ordnungsbussenvorlage nur um den durch die Polizei selber beobachteten Konsum. In der Praxis ist das wohl das Rauchen eines Joints in der Öffentlichkeit, | Es geht bei der Ordnungsbussenvorlage nur um den durch die Polizei selber beobachteten Konsum. In der Praxis ist das wohl das Rauchen eines Joints in der Öffentlichkeit, | ||
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- | ==== Eingeschränkte Anwendbarkeit ==== | + | ===== Eingeschränkte Anwendbarkeit |
Damit sind die Ordnungsbussen nur für einen kleinen Teil der möglichen illegalen Handlungen rund um THC relevant. Dessen müssen sich alle bewusst sein, egal, was in den Medien geschrieben wurde. Wenn aber jemand in diese Kategorie fällt, dann ist die Ordnungsbusse über 100 Franken zwar immer noch eine Frechheit, aber klar besser als eine Verzeigung mit Busse und Gebühren von 100 bis 1’000 Franken. | Damit sind die Ordnungsbussen nur für einen kleinen Teil der möglichen illegalen Handlungen rund um THC relevant. Dessen müssen sich alle bewusst sein, egal, was in den Medien geschrieben wurde. Wenn aber jemand in diese Kategorie fällt, dann ist die Ordnungsbusse über 100 Franken zwar immer noch eine Frechheit, aber klar besser als eine Verzeigung mit Busse und Gebühren von 100 bis 1’000 Franken. | ||
- | ==== Ordnungsbusse als Kann-Vorschrift ==== | + | ===== Ordnungsbusse als Kann-Vorschrift |
Einen Rechtsanspruch darauf, nach Ordnungsbussenvorlage gebüsst zu werden, können wir nicht erkennen. Das Gegenteil ist jedoch möglich, alle dürfen sagen: «Nein, ich will keine Ordnungsbusse von der Polizei, sondern im [[thc_recht: | Einen Rechtsanspruch darauf, nach Ordnungsbussenvorlage gebüsst zu werden, können wir nicht erkennen. Das Gegenteil ist jedoch möglich, alle dürfen sagen: «Nein, ich will keine Ordnungsbusse von der Polizei, sondern im [[thc_recht: | ||
(Ausser, wenn die Richtenden dann zum Schluss kämen, dass jemand ein leichter Fall sei. Denn im Gesetz heisst es: «In leichten Fällen kann das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.» Wieder allerdings: kann. Doch wenn die Richtenden nett sind, kann es so im [[thc_recht: | (Ausser, wenn die Richtenden dann zum Schluss kämen, dass jemand ein leichter Fall sei. Denn im Gesetz heisst es: «In leichten Fällen kann das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.» Wieder allerdings: kann. Doch wenn die Richtenden nett sind, kann es so im [[thc_recht: | ||
- | ==== Gibt es weitere Verdachtsmomente? | + | ===== Gibt es weitere Verdachtsmomente? |
Die Polizei kann sich natürlich auch entscheiden, | Die Polizei kann sich natürlich auch entscheiden, | ||
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- | ==== Die Kantone müssen umsetzen ==== | + | ===== Die Kantone müssen umsetzen |
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Ordnungsbussenvorlage sind zwar im gesamtschweizerischen BetmG fixiert, aber da die Kantone die Verfolgung konkret umsetzen müssen, braucht es auch kantonale Bestimmungen. Erst diese kantonalen Beschlüsse werden zeigen, ob alle Kantone die Ordnungsbussen für Cannabiskonsum umsetzen werden – und auch, welche Unterschiede es zwischen den Kantonen, allenfalls auch zwischen den Polizeien, geben wird. | Die gesetzlichen Bestimmungen zur Ordnungsbussenvorlage sind zwar im gesamtschweizerischen BetmG fixiert, aber da die Kantone die Verfolgung konkret umsetzen müssen, braucht es auch kantonale Bestimmungen. Erst diese kantonalen Beschlüsse werden zeigen, ob alle Kantone die Ordnungsbussen für Cannabiskonsum umsetzen werden – und auch, welche Unterschiede es zwischen den Kantonen, allenfalls auch zwischen den Polizeien, geben wird. | ||
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**Achtung: | **Achtung: | ||
- | == Ergänzung Sommer 2014: Es gibt Ordnungsbussen == | + | === Ergänzung Sommer 2014: Es gibt Ordnungsbussen |
Total wurden in den drei Monaten Oktober bis Dezember 2013 2'198 Ordnungsbussen wegen Cannabis-Konsums ausgestellt ([[http:// | Total wurden in den drei Monaten Oktober bis Dezember 2013 2'198 Ordnungsbussen wegen Cannabis-Konsums ausgestellt ([[http:// | ||
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<WRAP left round liviolett 96%> | <WRAP left round liviolett 96%> | ||
- | ===== Offene Fragen ===== | + | ====== Offene Fragen |
Im Gesetz steht nun: Konsum kann mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Es ist also keine absolute Pflicht... Hier muss sich noch zeigen, ob sich alle Kantone/ | Im Gesetz steht nun: Konsum kann mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Es ist also keine absolute Pflicht... Hier muss sich noch zeigen, ob sich alle Kantone/ | ||
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====== Inserat ====== | ====== Inserat ====== | ||
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