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Wie letzte Woche bereits erwähnt, ändert sich in Deutschland einiges im Umgang mit Cannabis. Allerdings werden die ab Juli vorgesehenen Anbauvereine nur Mitgliedern mit deutschem Wohnsitz vorbehalten sein (Läden sind im jetzigen Gesetz nicht vorgesehen).
Wir raten davon ab, nun einfach das eigene «Material» über die Grenze mitzunehmen, um in Deutschland dann «legal» zu konsumieren – die Ein- und Durchfuhr ist und bleibt nämlich illegal (freiburger-nachrichten.ch).
Der Deutsche Zoll hat dies bereits am 1. April deutlich auf seiner Webseite geschrieben: «Demgegenüber bleibt die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis verboten und ist strafbewehrt.» Oder auch: «Der Zoll warnt daher Konsumentinnen und Konsumenten zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich davor, im Ausland erworbenes Cannabis nach Deutschland einzuführen.»
Somit bleibt für Konsumierende aus der Schweiz in Bezug auf Deutschland vorläufig (fast) alles, wie es war – nämlich illegal!
⇒ Nachtrag vom 10. April: Cannabis: Hanf-Freunde warnen vor Kiffer-Reisli nach Deutschland (nau.ch)

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