Die vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, dass Cannabisarzneimittel zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschrieben werden können.
Status: Die Vorlage kommt nun zur Kommission des Ständerates und dann in den Ständerat.
Am 8. Dezember 2020 hat der Nationalrat der Vorlage mit 143 zu 33 Stimmen bei 15 Enthaltungen klar zugestimmt. Alle Minderheitsanträge wurden verworfen.
Im Oktober 2020 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) als erste Kommission über die Erleichterungen für Cannabisarzneimittel beraten und dieser Änderung des BetmG sehr deutlich mit 22:3 zugestimmt.
Die Diskussion um einen erleichterten Zugang für Kranke zu THC-haltigen Produkten läuft schon seit einigen Jahren. Der Bundesrat hat die Botschaft zu dieser Änderung des BetmG verabschiedet und nun beginnen die parlamentarischen Diskussionen.
Magazin Legalize it! Nr. 89
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Vereinsversammlung am 29. Jan.