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Die Erleichterungen für Medizinalhanf sind endlich in Kraft getreten und eine neue Ära hat begonnen. Ärzte und Ärztinnen können THC-haltigen Hanf verschreiben, ohne eine Ausnahmebewilligung beantragen zu müssen.
Diese in Kraft getretene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht, dass Cannabisarzneimittel ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ärztlich verschrieben werden können.
Zurzeit läuft die siebenjährige Phase, in der diese neuen Möglichkeiten ausgelotet und evaluiert werden. Solange allerdings die Krankenkassen solche Cannabisarzneimittel nicht bezahlen (das wird in den nächsten Jahren weiterdiskutiert), werden sich wohl nur wenige Kranke diese Präparate leisten können.

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Die aktuelle Ausgabe des «Shit happens» erklärt die rechtliche Lage unseres Genussmittels in der Schweiz.
Präventiv und im Notfall geben wir unseren Mitgliedern gratis Rechtsauskünfte bei allen rechtlichen Fragen um THC.