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Diese beschlossene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, dass Cannabisarzneimittel zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ärztlich verschrieben werden können. | Diese beschlossene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, dass Cannabisarzneimittel zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ärztlich verschrieben werden können. | ||
- | **Status:** Der Bundesrat hat die Verordnungen zur Gesetzesänderung angepasst und Ende August 2021 als Entwurf in die Vernehmlassung gegeben. Diese läuft bis 24. November. Anschliessend kann die Gesetzesänderung mit den (allenfalls noch angepassten) Verordnungen in Kraft treten (wohl im Sommer | + | **Status:** Der Bundesrat hat die Verordnungen zur Gesetzesänderung angepasst und Ende August 2021 als Entwurf in die Vernehmlassung gegeben. Diese läuft bis 24. November. Anschliessend kann die Gesetzesänderung mit den (allenfalls noch angepassten) Verordnungen in Kraft treten (1. August |
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