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Liebes Mitglied
Hanfsamen im Ausland zu bestellen ist nun seit sechs Jahren für viele eine hervorragende Möglichkeit, um die Sichtweise des Zolls, der Staatsanwaltschaften, der Polizei sowie des Strassenverkehrsamtes im Detail kennenzulernen.
Dieses Thema ist mittlerweile ein Klassiker bei unseren Rechtsberatungen. Da kommen viele auf die Welt: Ja, das BetmG ist ein schwachsinniges, dafür um so schärferes Gesetz. Ja, der Verdacht auf Drogensucht kommt bereits ab drei Mal Konsum pro Woche auf. Und ja, das umfasst auch den Konsum, der völlig unabhängig vom Autofahren stattfindet. Und nein, eine polizeiliche Einvernahme ist nicht der Ort, um das ganze Leben zu erzählen.
Das einzig Positive an dieser völlig unverhältnismässigen Repression ist, dass viele unsere Gesetze und Behörden besser kennenlernen und sehen: Da gibt es Handlungsbedarf!
Mit der Frage, wieso es bisher trotzdem noch keine Änderungen dieser unsäglichen Bestimmungen gab, befasse ich mich hier. Ich hoffe, wir können die Schwierigkeiten aus dem Weg räumen!
Im Sommer haben wir wegen Ferien und Vorbereitungsarbeiten für unser Shit happens 14 einen reduzierten Sommerbetrieb: Vom 5. Juli bis 6. August sind wir ausschliesslich freitags zu erreichen.
Geniessen wir die Sommertage!
Hanfige Grüsse vom Sekretär Sven Schendekehl
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