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Nun sind die Erleichterungen für Medizinalhanf endlich in Kraft getreten und eine neue Ära beginnt. Ärzte und Ärztinnen können THC-haltigen Hanf verschreiben, ohne eine Ausnahmebewilligung beantragen zu müssen. In den nächsten Jahren wird klarer werden, was dies nun im Alltag für Kranke genau bedeutet.
Diese beschlossene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, dass Cannabisarzneimittel zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ärztlich verschrieben werden können.
Dann wird eine spannende siebenjährige Phase beginnen, in der diese neuen Möglichkeiten ausgelotet und evaluiert werden. Solange allerdings die Krankenkassen solche Cannabisarzneimittel nicht bezahlen (das wird in den nächsten Jahren weiterdiskutiert), werden sich wohl nur wenige Kranke diese Präparate leisten können.
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