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Nach wie vor gilt Hanf ab 1 % THC als verbotenes Betäubungsmittel. Entsprechend finden auch viele Strafverfolgungen statt. Wir haben einen ersten Schub von Dokumenten rund um die Hanf-Repression 2026 zusammengestellt: Vor allem zu THC und Strassenverkehr sind einige Fälle in unsere Rechtsberatung gekommen. Hier ist die Verfolgung ungebrochen (und die Belastung für die Betroffenen sehr gross), während sie bei Konsum und Vorbereitungshandlungen im allgemeinen weiterhin rückläufig ist.
Wenn du ebenfalls Dokumente zur Repression hast, sind wir sehr interessiert an Kopien und Fallgeschichten. Denn das Gesetz und die Verordnungen sind das eine. Das andere, entscheidendere, ist die Umsetzung durch die kantonalen Staatsanwaltschaften und Polizeien. Das wird nur klar durch solche Dokumente. Hier findest du weitere solche Dokumente aus anderen Jahren.

Mit deiner Mitgliedschaft bekommst du:
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Mehrmals jährlich Einladungen zu Mitgliedertreffen.
Die aktuelle Ausgabe des «Shit happens» erklärt die rechtliche Lage unseres Genussmittels in der Schweiz.
Präventiv und im Notfall geben wir unseren Mitgliedern gratis Rechtsauskünfte bei allen rechtlichen Fragen um THC.