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 +====== Akteneinsicht ======
 +
 +Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, kann die angeklagte Person Akteneinsicht nehmen. Das bedeutet, man geht bei der zuständigen Behörde vorbei und sieht sich alle Dokumente an, die zum Fall vorliegen: Aussagen von Polizeibeamten, Einvernahmeprotokolle, Aufstellungen über Beschlagnahmungen, usw.
 +
 +Nur wer weiss, was genau gegen ihn oder sie vorliegt, kann sich überlegen, ob er einen Rekurs gegen einen Strafbefehl einleiten will – oder ob es besser ist, die Strafe zu akzeptieren.
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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