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thc_recht:autofahren [2019/04/25 15:00] – [Verkehrsregeln-Verordnung] sosthc_recht:autofahren [2019/12/27 15:33] – [Deliktwiederholung während der Probezeit] sos
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 ===== Deliktwiederholung während der Probezeit ===== ===== Deliktwiederholung während der Probezeit =====
  
-Beim ersten Mal ist die Strafe wegen Fahrens unter Drogen meistens bedingt, man muss also die Kosten für die Taggelder nicht bezahlen (die Busse, die Gebühren und die sonstigen Kosten aber schon). Doch wenn man während der Probezeit nochmals erwischt wird, kann das schnell enorm teuer werden. In diesem Fall kann der Staatsanwalt die alte Strafe widerrufen und aus dem alten und dem neuen Fall eine neue Strafe bilden. Hatte es beim ersten Mal noch 25 Tagessätze à 110 Franken gegeben (bedingt auf zwei Jahre), so lautete das neue Urteil für beide Delikte: 90 Tagessätze à 120 Franken (unbedingt, das muss also bezahlt werden). Das ergibt dann folgende Totalkosten (Fall vom Herbst 2018):+Beim ersten Mal ist die Strafe wegen Fahrens unter Drogen meistens bedingt, man muss also die Kosten für die Tagessätze nicht bezahlen (die Busse, die Gebühren und die sonstigen Kosten aber schon). Doch wenn man während der Probezeit nochmals erwischt wird, kann das schnell enorm teuer werden. In diesem Fall kann der Staatsanwalt die alte Strafe widerrufen und aus dem alten und dem neuen Fall eine neue Strafe bilden. Hatte es beim ersten Mal noch 25 Tagessätze à 110 Franken gegeben (bedingt auf zwei Jahre), so lautete das neue Urteil für beide Delikte: 90 Tagessätze à 120 Franken (unbedingt, das muss also bezahlt werden). Das ergibt dann folgende Totalkosten (Fall vom Herbst 2018):
 ^  CHF ^ Position ^ ^  CHF ^ Position ^
 |  91| Polizei-Kostenrapport  | |  91| Polizei-Kostenrapport  |
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 ^  13'307 ^ Total, zahlbar innert 30 Tagen ^ ^  13'307 ^ Total, zahlbar innert 30 Tagen ^
  
-Wer wegen eines Vergehens verurteilt wurde, sollte also mindestens in der Probezeit wirklich keine weiteren Vergehen begehen. Die Strafen werden sonst drastisch höher.+Wer wegen eines Vergehens verurteilt wurde, sollte also mindestens in der Probezeit wirklich keine weiteren Vergehen begehen. Die Strafen werden sonst drastisch härter: die Anzahl Tagessätze wird viel höher und vor allem muss man diese alle dann bezahlen. 
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 +| {{:thc_recht:fud_unbedingt_a.jpg|}} | 
 +| {{:thc_recht:fud_unbedingt_b.jpg|}} | 
 +| {{:thc_recht:fud_unbedingt_c.jpg|}} |
  
 ====== Überblick und Zusammen­fassungen ====== ====== Überblick und Zusammen­fassungen ======
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 ==== Verkehrszulassung-Verordnung ==== ==== Verkehrszulassung-Verordnung ====
  
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_51/index.html|Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrs­zu­las­sungs­verordnung, VZV)]] +  * [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_51/index.html|Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrs­zu­las­sungs­verordnung, VZV)]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_511/index.html|Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV)]] 
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_511/index.html|Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV)]] +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_521/index.html|Verordnung vom 15. Juni 2007 über die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen zum Personen- und Güter­transport auf der Strasse (Chauffeur­zulassungs­verordnung, CZV)]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_522/index.html|Verordnung vom 28. September 2007 über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahr­lehrer­verordnung, FV)]] 
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_521/index.html|Verordnung vom 15. Juni 2007 über die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen zum Personen- und Güter­transport auf der Strasse (Chauffeur­zulassungs­verordnung, CZV)]] +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_53/index.html|Verordnung vom 23. August 2000 über das Fahrberechtigungsregister]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_31/index.html|Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer]] 
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_522/index.html|Verordnung vom 28. September 2007 über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahr­lehrer­verordnung, FV)]] +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_55/index.html|Verordnung vom 18. Oktober 2000 über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register (ADMAS-Register-Verordnung)]] 
- +  [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_56/index.html|Verordnung vom 3. September 2003 über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register-Verordnung)]]
-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_53/index.html|Verordnung vom 23. August 2000 über das Fahrberechtigungsregister]] +
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-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_31/index.html|Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer]] +
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-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_55/index.html|Verordnung vom 18. Oktober 2000 über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register (ADMAS-Register-Verordnung)]] +
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-[[http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_56/index.html|Verordnung vom 3. September 2003 über das automatisierte Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister (MOFIS-Register-Verordnung)]]+
  
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Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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