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//Jugend//\\ | |
[[thc_recht:einleitung|{{:thc_recht:sh13_s1s44.jpg?200|Shit happens 13}}]] | |
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====== Die Jugendlichen als Spezialfall der Verfolgung ====== | ===== Die Jugendlichen als Spezialfall der Verfolgung ===== |
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===== Gesetze ===== | ===== Gesetze ===== |
**Weitergabe an Jugendliche als Vergehen**\\ [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/index.html#a19bis|Betäubungsmittelgesetz BetmG, SR 812.121, Artikel 19bis]] (Vergehen) -> [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/201304040000/812.121.pdf|PDF]], Seite 17 sowie [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/index.html#a19|Artikel 19 Absatz 2, Punkt d]] (schwerer Fall) -> [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/201304040000/812.121.pdf|PDF]], Seite 16\\ **Keine Ordnungsbusse für Jugendliche**\\ [[https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20140282/index.html#a4| Ordnungsbussengesetz (OBG), SR 314.1, Artikel 4, Ziffer 2]] (Ausnahme zu allen anderen OB) -> [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20140282/202001010000/314.1.pdf|PDF]], Seite 3 | **Weitergabe an Jugendliche als Vergehen**\\ |
| [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1952/241_241_245/de#a19bis|Betäubungsmittelgesetz BetmG, SR 812.121, Artikel 19bis]] (Vergehen) sowie\\ [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1952/241_241_245/de#a19|Artikel 19, Absatz 2, Punkt d]] (schwerer Fall), beides im PDF (2023) auf Seite 19\\ **Keine Ordnungsbusse für Jugendliche**\\ |
| [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/725/de#a4|Ordnungsbussengesetz (OBG), SR 314.1, Artikel 4, Ziffer 2]] (Ausnahme zu allen anderen OB), im PDF (2023) auf Seite 3 |
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| ====== Die Jugendlichen als Spezialfall der Verfolgung ====== |
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===== Die Jugendlichen im Visier ===== | ===== Die Jugendlichen im Visier ===== |
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7’966 Jugendliche wurden 2019 verzeigt. Wenn THC-Konsumierende noch keine 18 Jahre alt sind, läuft das Verfahren anders als bei den Erwachsenen. Grundsätzlich ist das Verbot gültig, wie wir es in dieser Broschüre beschreiben, aber der Strafrahmen ist noch offener als bei den Erwachsenen. Das heisst, dass die Jugendanwaltschaft ein sehr grosses Ermessen hat, wie sie eingreifen will, wenn sie erfährt, dass Jugendliche kiffen. Sie kann sie vorladen oder auch schriftlich ermahnen (evtl. auch Gebühren auferlegen). | 6’213 Jugendliche wurden 2020 verzeigt. Wenn THC-Konsumierende noch keine 18 Jahre alt sind, läuft das Verfahren anders als bei den Erwachsenen. Grundsätzlich ist das Verbot gültig, wie wir es auf den anderen Seiten beschreiben, aber der Strafrahmen ist noch offener als bei den Erwachsenen. Das heisst, dass die Jugendanwaltschaft ein sehr grosses Ermessen hat, wie sie eingreifen will, wenn sie erfährt, dass Jugendliche kiffen. Sie kann sie vorladen oder auch schriftlich ermahnen (evtl. auch Gebühren auferlegen). |
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Die Polizei verzeigt Jugendliche, die sie beim Kiffen erwischt. Die Jugendanwaltschaft fällt dann den Entscheid. Das kann eine Verwarnung sein (mit z. B. 100 Franken Gebühren), es kann auch eine Busse sein (z. B. 50 Franken und 50 Franken Gebühren). Dazu werden den Jugendlichen immer wieder Suchtkurse auferlegt, die Stunden bis Halbtage dauern können. Wer anderweitig auffällig ist oder mehrmals verzeigt wurde, wird natürlich härter angefasst. Die Möglichkeiten reichen dann von einer höheren Busse über Arbeitseinsätze bis zu einer bedingten oder unbedingten Einschliessung. | Die Polizei verzeigt Jugendliche, die sie beim Kiffen erwischt. Die Jugendanwaltschaft fällt dann den Entscheid. Das kann eine Verwarnung sein (mit z. B. 100 Franken Gebühren), es kann auch eine Busse sein (z. B. 50 Franken und 50 Franken Gebühren). Dazu werden den Jugendlichen immer wieder Suchtkurse auferlegt, die Stunden bis Halbtage dauern können. Wer anderweitig auffällig ist oder mehrmals verzeigt wurde, wird natürlich härter angefasst. Die Möglichkeiten reichen dann von einer höheren Busse über Arbeitseinsätze bis zu einer bedingten oder unbedingten Einschliessung. |
===== Wie reagieren die Eltern? ===== | ===== Wie reagieren die Eltern? ===== |
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Die Eltern haben bei unter 18-Jährigen auch noch einiges zu sagen. Üblicherweise werden sie vom Jugendanwalt informiert (und der Entscheid des Jugendanwaltes gelangt natürlich an die Adresse der Eltern). Spätestens dann steht neben der behördlichen Einmischung ein intensives Gespräch mit den Eltern an. | Die Eltern haben bei unter 18-Jährigen auch noch einiges zu sagen. Üblicherweise werden sie vom Jugendanwalt informiert (und der Entscheid der Jugendanwältin gelangt natürlich an die Adresse der Eltern). Spätestens dann steht neben der behördlichen Einmischung ein intensives Gespräch mit den Eltern an. |
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Diese reagieren sehr unterschiedlich. Während einige Väter und Mütter selber kiffen und Erfahrungen haben, bricht für unerfahrene Eltern eine Welt zusammen – sie sehen ihren Nachwuchs schon mit der Nadel im Arm unter irgendeiner Brücke liegen. Diese Gespräche mit den Eltern sind für viele Jugendliche schwieriger als die Bestrafung durch die Jugendanwaltschaft, denn mit den Eltern leben sie täglich zusammen. Dabei sollten auch die rechtlichen Probleme diskutiert werden. | Diese reagieren sehr unterschiedlich. Während einige Väter und Mütter selber kiffen und Erfahrungen haben, bricht für unerfahrene Eltern eine Welt zusammen – sie sehen ihren Nachwuchs schon mit der Nadel im Arm unter irgendeiner Brücke liegen. Diese Gespräche mit den Eltern sind für viele Jugendliche schwieriger als die Bestrafung durch die Jugendanwaltschaft, denn mit den Eltern leben sie täglich zusammen. Dabei sollten auch die rechtlichen Probleme diskutiert werden. |
===== Unterschiedliche Konsequenzen ===== | ===== Unterschiedliche Konsequenzen ===== |
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Wer in der Schule gute Noten hat oder seine Leistung im Lehrbetrieb erbringt, hat normalerweise kaum schwere Sanktionen zu befürchten. Wer hingegen in der Ausbildung schlecht mitkommt oder gar noch weitere illegale Aktivitäten ausübt (Sprayen, Diebstähle), der wird natürlich härter angefasst. Je früher jemand erwischt wird, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass er oder sie immer härtere Strafen bekommt – denn Wiederholungstaten können mit jedem Mal schärfer bestraft werden. Es ist also wirklich sehr sinnvoll, die ersten Verzeigungen im Leben so weit wie möglich hinauszuschieben: Denn wer bereits vor der Volljährigkeit mehrere Bussen erhalten hat, dem steht ein schwieriger Einstieg ins Erwachsenenleben bevor. | Wer in der Schule gute Noten hat oder seine Leistung im Lehrbetrieb erbringt, hat normalerweise kaum schwere Sanktionen für Konsumhandlungen zu befürchten. Wer hingegen in der Ausbildung schlecht mitkommt oder gar noch weitere illegale Aktivitäten ausübt (Sprayen, Diebstähle), der wird natürlich härter angefasst. Je früher jemand erwischt wird, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass er oder sie immer härtere Strafen bekommt – denn Wiederholungstaten können mit jedem Mal schärfer bestraft werden. Es ist also wirklich sehr sinnvoll, die ersten Verzeigungen im Leben so weit wie möglich hinauszuschieben: Denn wer bereits vor der Volljährigkeit mehrere Bussen erhalten hat, dem steht ein schwieriger Einstieg ins Erwachsenenleben bevor. |
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===== Jugendschutz ===== | ===== Jugendschutz ===== |
Ein schwieriges Thema. Alle wollen die Jugend schützen, aber will die Jugend denn auch geschützt werden? Und vor allem: Kann die Gesellschaft die Jugend mit Bestrafung schützen? Offensichtlich nicht. Auch hier bleibt wohl nur: Konsum entkriminalisieren, Verkauf an Jugendliche verboten lassen. | Leider wurden die Jugendlichen von den Pilotprojekten ausgeschlossen. Dabei wäre es gerade in diesem Bereich dringend und wichtig, einen neuen Umgang zu erarbeiten. |
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| Alle wollen die Jugend schützen, aber kann die Gesellschaft die Jugend mit Bestrafungen schützen? Offensichtlich nicht. |
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| Hier bleibt wohl nur: Konsum entkriminalisieren, Verkauf an Jugendliche verboten lassen. |
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====== Weitere Artikel zum Thema Jugend ====== | ====== Weitere Artikel zum Thema Jugend ====== |
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* [[thc_recht:quasilegal#gerichtsurteile_zur_geringfuegigen_menge|Gerichtsurteil: Jugendliche und die geringfügige Menge (quasilegal)]] | * [[thc_recht:quasilegal#gerichtsurteile_zur_geringfuegigen_menge|Bundesgerichtsurteil: Die geringfügige Menge (quasilegal) gilt auch für Jugendliche]] |
* [[li670607|Jugendliche kiffen, auch wenn man es nicht will]] | * [[li670607|Jugendliche kiffen, auch wenn man es nicht will]] |
* [[li310911|Kriminell bereits als Jugendlicher]] | * [[li310911|Kriminell bereits als Jugendlicher]] |