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 Und letzthin telefonierte tatsächlich ein Betroffener aus dem Kanton St. Gallen und erzählte, er habe direkt dem Polizisten, der ihn erwischt hatte, fünfzig Franken geben müssen und damit sei der Fall erledigt gewesen. Es sei um rund vier Gramm Gras gegangen und er habe einen Joint geraucht. Deswegen sei er auch erwischt worden. Zunächst dachte ich, es handle sich vielleicht um einen falschen Polizisten oder um ein Bussendepositum (das an die später ausgesprochene Busse angerechnet wird). Doch der Betroffene schickte mir die nebenstehende Quittung und so begann ich zu recherchieren.  Und letzthin telefonierte tatsächlich ein Betroffener aus dem Kanton St. Gallen und erzählte, er habe direkt dem Polizisten, der ihn erwischt hatte, fünfzig Franken geben müssen und damit sei der Fall erledigt gewesen. Es sei um rund vier Gramm Gras gegangen und er habe einen Joint geraucht. Deswegen sei er auch erwischt worden. Zunächst dachte ich, es handle sich vielleicht um einen falschen Polizisten oder um ein Bussendepositum (das an die später ausgesprochene Busse angerechnet wird). Doch der Betroffene schickte mir die nebenstehende Quittung und so begann ich zu recherchieren. 
  
-==== Bussenerhebung auf der Stelle, Nr. 38 ====+==== Bussenerhebung auf der Stelle ====
  
-Und tatsächlich: In der St. Galler Strafprozessordnung vom 13. Juni 2000 wird im Anhang unter der Überschrift «Bussenerhebung auf der Stelle» die Position 38 aufgeführt. Diese lautet: «Konsum oder Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum in einfachen Fällen (Art. 19a Abs. 1) 50.–»+Und tatsächlich: In der St. Galler Strafprozessordnung wird im Anhang unter der Überschrift «Bussenerhebung auf der Stelle» die Position aufgeführt. Diese lautet: «Konsum oder Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum in einfachen Fällen (Art. 19a Abs. 1) 50.–» Zu finden zum Beispiel unter: [[http://www.gallex.ch/gallex/9/962.11.html]]
 Damit kann der Polizist einen erwischten THC-Geniessenden auf der Stelle büssen, wobei hier eben keine weiteren Gebühren anfallen und keine weiteren Amtsstellen involviert werden. Das macht dann die Strafe relativ günstig. Damit kann der Polizist einen erwischten THC-Geniessenden auf der Stelle büssen, wobei hier eben keine weiteren Gebühren anfallen und keine weiteren Amtsstellen involviert werden. Das macht dann die Strafe relativ günstig.
 (Natürlich finden wir es immer noch völlig unverhältnismässig, jemanden wegen Besitzes und Konsums von THC-Produkten zu büssen. Aber es ist halt schon ein Fortschritt, wenn man bedenkt, dass sonst für die gleiche «Übertretung» 100, 200 oder auch 300 Franken Strafe verhängt werden.) (Natürlich finden wir es immer noch völlig unverhältnismässig, jemanden wegen Besitzes und Konsums von THC-Produkten zu büssen. Aber es ist halt schon ein Fortschritt, wenn man bedenkt, dass sonst für die gleiche «Übertretung» 100, 200 oder auch 300 Franken Strafe verhängt werden.)
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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