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+ | ====== Ordnungsbussen für THC-Konsum ====== | ||
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+ | **St. Gallen gilt nicht gerade als fortschrittlicher Kanton, gerade gegen die Hanfläden ist er hart vorgegangen. Doch bei einfachen Fällen von THC-Konsum kann man auf eine relativ milde Bestrafung hoffen. Denn hier kommt das Ordnungsbussenregime zur Anwendung.** | ||
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+ | ===== Übertretungen, | ||
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+ | THC-Konsum stellt eine Übertretung dar, vergleichbar mit dem Falschparkieren. Doch während Falschparkierende direkt von der Polizei gebüsst werden können (und bei ihrer Rückkehr einen Bussenzettel unter dem Scheibenwischer vorfinden), können THC-Geniessende von der Polizei nur verzeigt werden. Die Strafe, normalerweise eine Busse, wird dann vom Polizeirichter ausgesprochen (dieser heisst in anderen Gegenden der Schweiz auch mal Statthalter, | ||
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+ | ===== Die CVP-Idee ===== | ||
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+ | Nach der gescheiterten BetmG-Revision hatte die CVP ja angeregt, THC-Konsumierende einfach und schnell per Ordnungsbusse zu bestrafen. Also gleich wie einen Falschparkierer. Da beides (Kiffen und falsch Parkieren) in der gleichen Illegalitätsstufe angesiedelt ist (es ist eben beides eine Übertretung), | ||
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+ | ===== St. Gallen beginnt ===== | ||
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+ | Auf der anderen Seite bedeutet das jedoch auch, dass irgendeine Gemeinde oder irgendein Kanton von selber mit einer solchen Neuregelung beginnen kann. Denn die Strafverfolgung ist in der Schweiz ja kantonal geregelt – wie ein Kanton seine Illegalen jagen und bestrafen möchte, kann jeder selber entscheiden, | ||
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+ | ===== Der erste Fall ===== | ||
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+ | Und letzthin telefonierte tatsächlich ein Betroffener aus dem Kanton St. Gallen und erzählte, er habe direkt dem Polizisten, der ihn erwischt hatte, fünfzig Franken geben müssen und damit sei der Fall erledigt gewesen. Es sei um rund vier Gramm Gras gegangen und er habe einen Joint geraucht. Deswegen sei er auch erwischt worden. Zunächst dachte ich, es handle sich vielleicht um einen falschen Polizisten oder um ein Bussendepositum (das an die später ausgesprochene Busse angerechnet wird). Doch der Betroffene schickte mir die nebenstehende Quittung und so begann ich zu recherchieren. | ||
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+ | ===== Bussenerhebung auf der Stelle ===== | ||
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+ | Und tatsächlich: | ||
+ | Damit kann der Polizist einen erwischten THC-Geniessenden auf der Stelle büssen, wobei hier eben keine weiteren Gebühren anfallen und keine weiteren Amtsstellen involviert werden. Das macht dann die Strafe relativ günstig. | ||
+ | (Natürlich finden wir es immer noch völlig unverhältnismässig, | ||
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+ | ===== Ein Ermessen bleibt ===== | ||
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+ | Unklar bleibt hierbei, was der «einfache Fall» genau zu bedeuten hat. Letztlich kann der Polizist vor Ort entscheiden – vielleicht gehen die genannten vier Gramm noch durch, aber zehn Gramm wären zu viel. Oder wenn es ein paar Menschen betrifft, die den Joint weitergegeben haben, gilt natürlich der «Eigenkonsum» nicht mehr und es geht halt um Weitergabe oder gar um Verkauf. In solchen «nicht mehr einfachen Fällen» muss der Polizist wie sonst üblich die Betroffenen verzeigen und ein Amt entscheidet dann über die Höhe der Busse (und natürlich auch über die Höhe der Gebühren). | ||
+ | Die Ordnungsbusse kann übrigens auch ausgestellt werden, wenn andere illegale Betäubungsmittel als Cannabisprodukte gefunden werden. Bedingung ist einzig, dass es ein einfacher Fall ist. | ||
+ | Zurzeit kommen wir leider nicht dazu, alle 26 Kantone auf solche Bestimmungen abzuchecken. Deshalb hier ein Aufruf: Wenn du solche Bussen bekommen hast, oder von jemanden weisst, der so gebüsst wurde, sind wir sehr froh um eine Mitteilung! | ||
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