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➡ Bundesgerichtsurteil 6B_1273/ | ➡ Bundesgerichtsurteil 6B_1273/ | ||
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➡ Urteil Bezirksgericht Zürich vom 10. September 2015 | ➡ Urteil Bezirksgericht Zürich vom 10. September 2015 | ||
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➡ Unten ein Urteil der Staatsanwaltschaft BL, das die Grenze zwischen erlaubt und verboten verständlich darstellt. | ➡ Unten ein Urteil der Staatsanwaltschaft BL, das die Grenze zwischen erlaubt und verboten verständlich darstellt. | ||
- | ==== Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, | + | ====== Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, |
Es wird verfügt: | Es wird verfügt: | ||
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1. Das Strafverfahren wird (...) eingestellt. | 1. Das Strafverfahren wird (...) eingestellt. | ||
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2. Die sichergestellten Gegenständen (so im Original) (1 Minigrip mit ca. 5 gr. Marihuana, 1 angebrauchter Joint, 1 Glas mit ca. 2 gr. Haschisch, 1 Hanfmühle) werden (...) beschlagnahmt und (...) eingezogen und vernichtet. | 2. Die sichergestellten Gegenständen (so im Original) (1 Minigrip mit ca. 5 gr. Marihuana, 1 angebrauchter Joint, 1 Glas mit ca. 2 gr. Haschisch, 1 Hanfmühle) werden (...) beschlagnahmt und (...) eingezogen und vernichtet. | ||
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3. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates. | 3. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates. | ||
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4. Dem Beschuldigten werden (...) keine Entschädigung und keine Genugtuung zugesprochen. | 4. Dem Beschuldigten werden (...) keine Entschädigung und keine Genugtuung zugesprochen. | ||
**Begründung** | **Begründung** | ||
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Am Samstag, 13. Mai 2017, um 22:40 Uhr wurde in Aesch (...) der Beschuldigte durch die Polizei kontrolliert. (...) Dabei konnte ihm ca. 5 gr. Marihuana und ca. 2 gr. Haschisch, sowie ein angebrauchter Joint und eine Hanfmühle zugeordnet werden. Aufgrund der Situation erstellte die Polizei Basel-Landschaft eine Anzeige und verzeigte ihn an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. | Am Samstag, 13. Mai 2017, um 22:40 Uhr wurde in Aesch (...) der Beschuldigte durch die Polizei kontrolliert. (...) Dabei konnte ihm ca. 5 gr. Marihuana und ca. 2 gr. Haschisch, sowie ein angebrauchter Joint und eine Hanfmühle zugeordnet werden. Aufgrund der Situation erstellte die Polizei Basel-Landschaft eine Anzeige und verzeigte ihn an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. | ||
Gestützt auf die Anzeige der Polizei erliess die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am 18. Juli 2017 einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 31. Juli 2017 fristgerecht Einsprache. Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am 6. September 2017 bestätigte der Beschuldigte den Besitz des sichergestellten Betäubungsmittels, | Gestützt auf die Anzeige der Polizei erliess die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am 18. Juli 2017 einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 31. Juli 2017 fristgerecht Einsprache. Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am 6. September 2017 bestätigte der Beschuldigte den Besitz des sichergestellten Betäubungsmittels, |