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thc_recht:medizin [2019/12/24 16:20] – [Neues Feld CBD] sosthc_recht:medizin [2024/03/18 15:00] (aktuell) – [Weiterhin schwierig: THC in der Medizin] sos
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-//Medizin//\\  +===== Weiterhin schwierigTHC in der Medizin =====
-[[thc_recht:einleitung|{{:thc_recht:sh11_s1s48.jpg?200|Shit happens 11}}]] +
- +
-====== Eine kleine HoffnungHanf in der Medizin ======+
  
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 ===== Gesetze ===== ===== Gesetze =====
-**Verbotene Betäubungsmittel** +**Verbotene Betäubungsmittel**\\  
-[[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/index.html#a8|Be­täu­bungs­mittel­gesetz BetmG, SR 812.121, Artikel 8, Absatz 1]] (Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis) -> [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/201304040000/812.121.pdf|PDF]], Seite 9 \\ +[[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1952/241_241_245/de#a8|Be­täu­bungs­mittel­gesetz BetmG, SR 812.121, Artikel 8, Absatz 1, Buchstabe d]] (Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis sind verboten, ausser für medizinische Verwendung), im PDF (2023) auf Seite 9\\ 
-**Beschränkte medizinische Anwendung** +**Medizinische Anwendung**\\ 
-[[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/index.html#a8|Be­täu­bungs­mittel­gesetz BetmGSR 812.121Artikel 8, Absatz 5]] -> [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/201304040000/812.121.pdf|PDF]], Seite 9+[[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1952/241_241_245/de#art_8_b|Datenerhebung]]im PDF (2023) auf Seite 11, [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1952/241_241_245/de#art_18_f|Informationssystem BAG]], im PDF (2023) auf Seite 18
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 ===== Bedingungen ===== ===== Bedingungen =====
-Im medizinischen Bereich sind THC-haltige Präparate nur legal, wenn für den ganzen Ablauf Sonderbewilligungen erteilt wurden (und regel­mässig erneuert werden). Es braucht also mehrere befristete Sonderbewilligungen sowie Ärztinnen und Ärzte, die die gan­ze Verantwortung über­nehmen+Im medizinischen Bereich sind THC-haltige Präparate seit 2022 durch Ärzte und Ärztinnen verschreibbar. Es braucht seither keine Ausnahmebewilligungen mehr. Die Verschreibungen müssen jedoch in einer Datenbank erfasst werden.
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-===== Die beschränkte medizinische Anwendung =====+
  
-Ein Arzt oder eine Ärztin muss feststellen, dass einer kranken Person mit einer THC-Therapie geholfen werden könn­te und ein entsprechendes Gesuch beim Bundesamt für Gesundheit BAG einreichen. Dabei können einerseits synthetische Produkte wie Dronabinol, auch bekannt als Marinol, verschrieben werden. Andererseits können auch Produkte wie Sativex oder eigens hergestellte Tink­turen (so genannte Magistralrezepturen) verschrieben werden, welche aus natürlichem Cannabis hergestellt werden. Die Präparate enthalten 2.5 bis 5 % THC. +====== Weiterhin schwierig: THC in der Medizin ======
-Neben dem Wirkstoffgehalt spielt eine zentrale Rolle, wie das Präparat eingenommen wird. Um zu verhindern, dass die Produkte als Genussmittel missbraucht werden können, werden Cannabisblüten oder Konzentrate nicht bewilligt.+
  
-===== Cannabis kann bei vielen Problemen helfen =====+===== Altes Regime für THC in der Medizin =====
  
-Dronabinol zum Beispiel wird in der Schweiz un­ter anderem bei folgenden Symp­tomen eingesetzt: Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit und Abmagerung, Anorexie und Gewichtsverlust, Spastik, Muskelkrämpfe und Muskelver­här­tung, Schmerzzustände, Asthma, grüner Star, Epilepsie, Schlafstörungen und Angstzustände sowie Bewegungsstörungen. Kranke mit diesen Symptomen leiden zum Beispiel an Multipler Sklerose, Krebs, Aids, Alzheimer, Hepatitis C, Magersucht oder anderen schweren ErkrankungenIn der Schweiz betreffen die meisten Ausnahmebewilligungen Krebserkrankungenge­folgt von Multipler Sklerose.+Von 2012 bis 2018 wurden 12’000 Ausnahme­bewilligungen erteilt (befristet auf 6 bis 12 ­Monate)Seit Ende 2022 sind nun keine Ausnahmebewilligung mehr nötiges braucht nur noch ein ärztliches Rezept.
  
-===== Die Punkte für die Ausnahmebewilligung =====+===== Ärzte und Ärztinnen dürfen entscheiden =====
  
-Die ganze Kette von Aktivitätenwelche zum Endprodukt «Medikament auf Hanfbasis» führen und etwas mit seiner Abgabe an Patienten und Patientinnen zu tun haben, sind bewilligungspflichtigDarunter fallen der Hanfanbaudie Herstellung der Heilmittel, die Behandlung sowie der Handel mit Cannabis als Medizin.\\ Wenn eine Ärztin oder ein Arzt aufgrund ihrer Diagnose einen Antrag beim BAG zur Behandlung mit THC stelltmüssen sie Folgendes tun: schriftlich bestätigen, dass sie die Verantwortung für die Folgen ihrer Verschreibung über­neh­men; Name, Adresse, Alter und die schrift­liche Einverständniserklärung des/der Kranken vorlegen; die bisher eingesetzten Medikamente bekanntgeben; die beabsichtigte Dosierung und vorgesehene Behandlungsdauer deklarieren; al­le sechs Monate einen Zwischen­be­richt über die Behandlung erstellen sowie einen Schlussbericht für das BAG verfassen; den Ablauf der Logistik für die Abgabe des Medi­ka­mentes beschreiben (dabei kann der Arzt oder die Ärztin selber, eine Apotheke oder ein Spital das hanfbasierte Medikament nur direkt an die Pa­tien­tinnen und Patienten abgeben).\\ Positiv ist, dass man nicht wie in anderen Ländern austherapiert sein muss (es gibt keine reguläre Therapie mehr, die helfen könnte), um ein Ausnahmegesuch zu stellen.+Ein Arzt oder eine Ärztin muss feststellendass einer kranken Person mit einer THC-Therapie geholfen werden könn­te und dafür ein Rezept ausstellenDabei können einerseits synthetische Produkte wie Dronabinolauch bekannt als Marinolverschrieben werdenAndererseits können auch Produkte wie Sativex oder eigens hergestellte Tink­turen (so genannte Magistralrezepturenverschrieben werdenwelche aus natürlichem Cannabis hergestellt werden. Die Präparate enthalten häufig 2.5 bis 5 % THC. Es können mittlerweile auch Cannabisblüten verschrieben werden.
  
-[[thc_recht:ausnahmebewilligung|Beispiel eines Gesuches für eine Ausnahmebewilligung]] +===== Cannabis kann bei vielen Problemen helfen =====
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-===== Regelung für Vertrieb und Anbau ===== +
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-Wenn das Medikament von einer Apotheke abgegeben werden soll, benötigt diese dafür eine Betriebsbewilligung auf kontrollierte Substanzen gemäss Artikel 11 der Betäubungsmittel­kon­trollverordnung. Eine solche wird auch ­benötigt, wenn eine Apotheke selber ein Medikament aus dem verbotenen Cannabis, wie z. B. eine Hanftinktur, herstellen will.\\ Auch der Anbau von Hanf (ab 1 % THC), der zur ­Her­­stel­lung von Medikamenten dienen soll, ist gesetzlich re­g­le­mentiert. Grundsätzlich benötigt der «Grower» eine Betriebsbewilligung oder muss im Auftrag ei­nes bewilligten Betriebes handeln. Ein Gesuch zur Betriebsbewilligung muss Folgendes enthalten: ausreichenden Schutz vor Diebstahl; einen schriftlichen Vertrag mit ei­nem bewilligten Betrieb; genaue ­Angaben über Art und Menge des Anbaus; die Garantie, dass die gesamte Anbaumenge an den Auftraggeber abgeliefert wird. +
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-===== Einschränkungen und Limitierungen ===== +
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-Aufgrund des geringen Wirkstoffgehaltes sind die Präparate nicht für alle Kranken geeignet. So bleibt es einigen nicht erspart, sich selbst nebenbei auf dem Schwarzmarkt zu versorgen. Auch gilt während einer Therapie mit Cannabis ein striktes Fahrverbot, selbst bei geringen Dosen, welche ja gerade eine psychoaktive Wirkung vermeiden sollen. Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht zwingend übernommen. So können sich nicht alle, die eine Sonderbewilligung haben, diese Therapie leisten. +
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-===== Der Aufwand ist beträchtlich ===== +
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-Der bürokratische Aufwand schreckt die meisten potenziellen Produzenten und Produzentinnen von medizinischem Hanf ab, legal an­zubauen. Die Kosten, die aufgrund der verschiedenen Bewilligungspflichten entstehen, bewirken, dass ein Medikament, welches alle Hürden genommen hat, um dann ausnahmswei­se zur Behandlung zugelassen zu werden, nicht billig ist. Die Kosten können schnell hunderte von Franken pro Monat betragen. +
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-===== Aussichten für THC in der Medizin ===== +
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-Von 2013 bis Anfang 2018 wurden nur 4’000 Ausnahmegenehmigungen erteilt (jeweils befristet auf 6 Monate). Es scheint, dass vermehrt Ärztinnen und Ärzte Cannabispräparate verschreiben, insbesondere auch in Kliniken. Allerdings: Die restriktive Bewilligungspraxis dürfte kaum gelockert werden, somit bleibt der Weg steinig. +
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-===== Neues Feld CBD ===== +
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-Dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) wird wegen der breiten medizinischen Möglichkeiten und der nicht vorhandenen psychoaktiven Wirkung immer mehr Beachtung geschenkt. CBD fällt nicht unter das BetmG (sofern der THC-Gehalt unter 1 % bleibt), benötigt als Heilmittel aber eine Bewilligung (siehe [[thc_recht:cbdhanf|CBD-Hanf]]). +
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-====== Erleichterungen für Medizinalhanf? ====== +
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-===== Ein zweiter Schritt zur Normalisierung von Hanf als Medizin ===== +
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-**Die medizinische Verwendung von Cannabis ist zurzeit nur in bewilligten Ausnahmefällen legal (siehe oben). Nun liegen Änderungsvorschläge zur Vernehmlassung vor. Die Restriktionen sollen ge­lockert werden, aber es gibt keinen Freipass für Kranke.** +
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-===== Ausnahme oder übliches Medikament? ===== +
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-Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat viele Ausnahmebewilligungen für Cannabismedizin erteilt: Von 2012 bis 2018 waren es über 12’000, davon 7’575 erstmalige sowie 4’500 Verlängerungen.  +
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-Im Prinzip dürfte Hanfmedizin nur in Ausnahmefällen bewilligt werden. Hanf ist im BetmG ja unter den verbotenen Stoffen aufgeführt, die eigentlich einem umfassenden Verkehrsverbot unterstehen (totale Prohibition). Erst seit 2011 wurde mit der damaligen BetmG-Revision eine Ausnahmenutzung von Hanf in der Medizin ermöglicht (das ist ein Widerspruch, klar, aber es war der erste Schritt in Richtung medizinische Nutzung von Cannabis in der Schweiz). +
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-Die zahlreichen Fälle scheinen der Verwaltung Sorgen zu bereiten – aber nicht, weil die Kranken nach wie vor nur mit Mühe und hohen Kosten ihre Medizin erhalten, sondern vielmehr, weil diese Anzahl keinen Ausnahmecharakter mehr habe. Nun brauche es eine Gesetzesänderung, um weiterfahren zu können. +
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-===== Medizinalhanf wie Morphin ===== +
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-Wie gesagt: Die Bedürfnisse der Kranken stehen nicht im Zentrum dieser Vorlage. Es wird keine Möglichkeit für Selbsttherapie bzw. Eigenanbau geben. Das bleibt wie bisher verboten, genauso wie der sonstige Umgang mit THC-haltigen Produkten. +
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-Der vorliegende Vorschlag für eine BetmG-Änderung will vor allem ein Herauslösen von Cannabis als Medizin aus der Totalverbotskategorie im BetmG. Das ist das Herzstück der Vorlage – also die Aufhebung des Verkehrsverbotes. Damit wäre Hanf dann auf derselben Stufe wie Morphin oder Kokain. So könnte dieser dann ohne Ausnahmebewilligung von ÄrztInnen verschrieben werden. +
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-===== Hanf in zwei Kategorien ===== +
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-Aber: nicht jeglicher Hanf, sondern nur Hanf zur medizinischen Verwendung. Das wäre nun ein Novum im BetmG, dass etwas so aufgeteilt würde (Kokain zum Beispiel ist einfach in einer anderen Kategorie, ohne Unterscheidung nach Medizin/nicht Medizin). Damit verbleibt der nicht-medizinische Hanf immer noch in dieser unsäglichen Totalverbots-Kategorie... +
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-Was bringt diese Teil-Aufhebung des Verkehrsverbotes von Hanf überhaupt? Direkt nicht viel. Es geht um die juristische Hintergrundebene: um das Öffnen einer Türe, damit dann in den nächsten Jahren empfohlene Verschreibungen festgelegt werden können. +
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-Nach dieser Gesetzesänderung müssten also noch einige weitere Schritte erfolgen: In der BetmVV-EDI könnte Medizinalhanf vom Verzeichnis d ins Verzeichnis a verschoben werden (von verboten zu kontrolliert). Ausserdem wäre nicht mehr das BAG zuständig, sondern die Swissmedic, die dann die Aufsicht ausüben würde. Weiter würde auch das Schweizerische Arzneibuch angepasst (Definition von Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für Cannabis in der Medizin).+
  
-===== Pharmaindustrie entwickelt(e) keine Medikamente =====+Dronabinol zum Beispiel wird in der Schweiz un­ter anderem bei folgenden Symp­tomen eingesetzt: Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit und Abmagerung, Anorexie und Gewichtsverlust, Spastik, Muskelkrämpfe und Muskelver­här­tung, Schmerzzustände, Asthma, grüner Star, Epilepsie, Schlafstörungen und Angstzustände sowie Bewegungsstörungen. Kranke mit diesen Symptomen leiden zum Beispiel an Multipler Sklerose, Krebs, Aids, Alzheimer, Hepatitis C, Magersucht oder anderen schweren Erkrankungen. In der Schweiz betrafen die meisten Ausnahmebewilligungen früher Krebserkrankungen, ge­folgt von Multipler Sklerose.
  
-Am liebsten hätten das EDI/BAG und die Swissmedic, wenn die Pharmaindustrie zum Thema forschen und Medikamente entwickeln würde: Medikamente, die für konkrete Indikationen kreiert und dafür auch in klinischen Studien doppelblind validiert wären und dann von Swissmedic zugelassen werden könnten. Doch dies geschieht einfach nicht. Bisher gibt es ja nur ein «richtiges» Cannabis-Medikament: Sativex (ein THC-haltiger Spray für die Anwendung in der Mundhöhle). Dieses kann schon heute ohne Ausnahmebewilligung von ÄrztInnen verschrieben werden, aber eben: nur in Fällen von mittelschwerer bis schwerer Spastik bei Multipler Sklerose.+===== Keine grosse Begeisterung =====
  
-Meistens werden Magistralrezepturen (Tinkturen oder Öle mit standardisierten Gehalten an THC) in Apotheken hergestellt und an Kranke (natürlich nur mit Ausnahmebewilligung) abgegeben. Das wird auch in Zukunft so bleibensolange weiterhin keine «normalen» Hanfmedikamente entwickelt werden. Der grosse Vorteil wäre nun aberdass dies neu ohne Ausnahmebewilligungen geschehen könnte.+Seit der Erleichterung für die medizinische Verwendung von THC hat es keinen Boom bei den Verschreibungen gegeben. Auch wenn die Ärzte und Ärztinnen keine Ausnahmebewilligung mehr beantragen müssen und so weniger Aufwand habenmüssen sie doch die Verschreibungen in einer Datenbank des BAG erfassen. Aus diesen Daten sollten über die Jahre Richtlinien entwickelt werden, bei welchen Krankheiten welche Dosierungen und Anwendungsformen empfohlen werden.
  
-===== Vom BAG zu den ÄrztInnen =====+Doch das Hauptproblem besteht darin, dass die meisten Ärztinnen und Ärzte keine Erfahrung mit Cannabis als Medikament haben und solche Präparate nur sehr selten verschreiben. Meist verschreiben sie sie auch erst dann, wenn alle anderen Behandlungen keinen Erfolg hatten, wenn die Kranken also austherapiert sind.
  
-Falls diese Gesetzesrevision erfolgreich sein sollte, hätten die ÄrztInnen viel mehr zu sagen: Sie müssten dann für Hanfverschreibungen keine Ausnahmebewilligungen mehr einholen. Dennoch könnten sie Hanf nicht völlig frei verschreiben.+===== Hohe Kosten müssen meist selber bezahlt werden =====
  
-Im Gesetz stehen zwar keine rechtlichen Einschränkungen für die Darreichungsformen oder ZubereitungenTrotzdem können sie nicht irgendetwas verschreibensondern es müssen alle Vorschriften für Medikamente eingehalten werden (standardisiertreproduzierbar, dosierbar und noch vieles andere mehr).+Die ganze Kette von Aktivitäten, welche zum Endprodukt «Medikament auf Hanfbasis» führen und etwas mit seiner Abgabe an Patienten und Patientinnen zu tun haben, sind streng geregeltDarunter fallen der Hanfanbaudie Herstellung der Heilmittel, die Behandlung sowie der Handel mit Cannabis als Medizin. Daher sind die Kosten für diese Heilmittel sehr hoch. Da die Krankenkassen diese Mittel nur selten vergütenmüssen die Patientinnen und Patienten die Kosten meistens selber tragen. Viele vermögen dies aber nicht, so dass der Schwarzmarkt hier nach wie vor eine grosse Rolle spielt.
  
-Es gibt auch keinen Katalog im Gesetz, bei welchen Beschwerden solcher Medizinalhanf verschrieben werden darf (Indikationen). Das ist ebenfalls kein Freipass für ÄrztInnen, einfach allen Kranken Hanf zu verschreiben, denn sie müssen sich an ihre Sorgfaltspflicht halten. Das BAG, die Kantone und die ärztlichen Fachgesellschaften sollen über die Zeit Behandlungsempfehlungen entwickeln. Das ergäbe dann wohl eine Liste mit den zulässigen Indikationen sowie den dafür empfohlenen Zubereitungen und Dosierungen.+===== Regelung für Anbau und Vertrieb =====
  
-Da die ÄrztInnen durch die jeweiligen KantonsärztInnen kontrolliert werden, könnte es durchaus auch regionale Unterschiede bei der Verschreibung gebenWeiter könnten und würden sich wohl nach wie vor sehr viele ÄrztInnen weigernHanf zu verschreiben.+Wenn das Medikament von einer Apotheke abgegeben werden sollbenötigt diese dafür eine Betriebsbewilligung auf kontrollierte Substanzen gemäss Artikel 11 der Betäubungsmittel­kon­trollverordnungEine solche wird auch ­benötigt, wenn eine Apotheke selber ein Medikament aus dem verbotenen Cannabis, wie z. B. eine Hanftinkturherstellen will.
  
-===== Es wird wohl nur für wenige Kranke einfacher werden =====+Auch der Anbau von Hanf (ab 1 % THC), der zur ­Her­­stel­lung von Medikamenten dienen soll, ist gesetzlich re­g­le­mentiert. Grundsätzlich benötigt der «Grower» eine Betriebsbewilligung oder muss im Auftrag ei­nes bewilligten Betriebes handeln. Ein Gesuch zur Betriebsbewilligung muss Folgendes enthalten: ausreichenden Schutz vor Diebstahl; einen schriftlichen Vertrag mit ei­nem bewilligten Betrieb; genaue ­Angaben über Art und Menge des Anbaus; die Garantie, dass die gesamte Anbaumenge an den Auftraggeber abgeliefert wird.
  
-Sehr häufig rauchen Kranke Hanf, weil das die schnellste Wirkung garantiert. Auch das Verdampfen ist beliebt. Die orale Aufnahme in Tropfenform ist langsamer. Rauchen ist jedoch für das BAG keine medizinische Anwendungimmerhin wird das Verdampfen nicht für alle Zeiten ausgeschlossen (und allfällige Hanfzubereitungen dafür wären von der Tabakbesteuerung ausgenommen).+Der bürokratische Aufwand schreckt die meisten potenziellen Produzenten und Produ­zen­tinnen von medizinischem Hanf ablegal an­zubauen. Die Kostendie aufgrund der verschiedenen Bewilligungspflichten entstehen, bewirken, dass ein Medikament, welches alle Hürden genommen hat, um dann ausnahmswei­se zur Behandlung zugelassen zu werden, nicht billig ist. Die Kosten können schnell hunderte von Franken pro Monat betragen.
  
-Die Krankenkassen müssten die Kosten auch in Zukunft nicht übernehmen (weil die Wirksamkeit halt nicht nachgewiesen sei). Immerhin soll es dafür ein Evaluationsprojekt geben.+===== Hanfarzneimittel und Autofahren =====
  
-===== Zeitplan =====+Es scheint uns bis jetzt nicht abschliessend geklärt, ob jemand mit THC-haltigen Medikamenten Auto fahren darf oder nicht. Sicher ist, der sonst für alle [[thc_recht:autofahren|gültige Nachweisgrenzwert]] von 1.5 Mikrogramm pro Liter Blut gilt hier nicht.
  
-Die Vernehmlassung läuft bis 17.10.19dann überlegt sich der Bundesratwie er den Vorschlag definitiv vors Parlament bringen will.+Doch das bedeutet nichtdass die Betroffenen damit auf der sicheren Seite sindwenn sie ein Motorfahrzeug lenken. Denn das bedeutet nur, dass die Fahrfähigkeit nicht mit dem THC-Gehalt im Blut bewiesen werden kann. Hier sind nun die Aussagen der Polizei und der ärztliche Untersuch entscheidend. Dies scheint uns von den Ärztinnen und Ärzten nicht immer klar kommuniziert zu werden
  
 +Es wäre auch möglich, eine Fahreignungsüberprüfung zu durchlaufen, um abzuklären, ob das verschriebene THC-Medikament generell das Autofahren beeinträchtig oder nicht. Aber eine solche Abklärung ist teuer und der Ausgang ungewiss.
  
 +===== Empfohlenes Vorgehen, empfohlene Therapien =====
  
 +Die Erleichterungen für Medizinalhanf sind am 1. August 2022 in Kraft getreten und eine neue Ära hat begonnen. Ärzte und Ärztinnen können THC-haltigen Hanf verschreiben, ohne eine Ausnahmebewilligung beantragen zu müssen. Aber damit ist Medizinalhanf nicht einfach freigegeben. Folgende Dokumente geben einen Eindruck davon:
  
 +  * Die Übersichtsseite des BAG [[https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis.html|gibt einen Überblick über die neue Situation bei der medizinischen Anwendung von Cannabis]].
 +  * Die Schweizerische Gesellschaft für Cannabis in der Medizin [[https://sgcm-sscm.ch/de/allg-anwendungsinfos-und-therapieempfehlungen|gibt Anwendungsinfos und Therapieempfehlungen]].
  
 ====== Weiteres zu Hanf in der Medizin ====== ====== Weiteres zu Hanf in der Medizin ======
  
-THC-Konsum hat vielfältige Auswirkungen auf die Konsumierenden. Wenn es keine Wirkung hätte, würden wir es ja auch nicht einnehmen wollen. Dabei gibt es sowohl positive wie negative Effekte. Es gibt also auch unerwünschte Nebenwirkungen. Diese beiden Seiten gibt es. Dabei ist die positive Seite ungleich stärker als die negative.+THC-Konsum hat vielfältige Auswirkungen auf die Konsumierenden. Wenn es keine Wirkung hätte, würden wir es ja auch nicht einnehmen wollen. Dabei gibt es sowohl positive wie negative Effekte. Es gibt also auch unerwünschte Nebenwirkungen. Dabei ist die positive Seite ungleich stärker als die negative.
  
 +  * [[li921011|Einschätzung THC-Genuss: risikoarm, risikoreich, abhängig?]]
   * [[li810204|Cannabiskonsum und Psychosen]]   * [[li810204|Cannabiskonsum und Psychosen]]
   * [[sonderbewilligung|Beispiel einer Sonderbewilligung]]   * [[sonderbewilligung|Beispiel einer Sonderbewilligung]]
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   * [[li293133|Weitere Zahlen aus der Gesundheitsstudie]]   * [[li293133|Weitere Zahlen aus der Gesundheitsstudie]]
   * [[li283133|Wie viele Leute kiffen in der Schweiz?]]   * [[li283133|Wie viele Leute kiffen in der Schweiz?]]
-  * [[li282729|THC Das verbotene Medikament]]+  * [[li282729|THC – Das verbotene Medikament]]
   * [[li183133|Cannabis-Studie 2001, Teil 1]] [[li191317|- Teil 2]] [[li201922|- Teil 3]]   * [[li183133|Cannabis-Studie 2001, Teil 1]] [[li191317|- Teil 2]] [[li201922|- Teil 3]]
-  * [[http://www.cannabis-med.org/?lng=de|IACM Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente]]+  * [[http://www.cannabis-med.org/?lng=de|IACM – Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente]]
   * [[http://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis_als_Arzneimittel|Cannabis als Medizin: Wikipedia-Art]]   * [[http://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis_als_Arzneimittel|Cannabis als Medizin: Wikipedia-Art]]
  
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   * 2019-10-17 | {{verein_li:stellungnahme_vernehmlassung_cannabisarzneimittel_verein_legalize_it_17okt2019.pdf | Stellungnahme des Verein Legalize it! zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Cannabisarzneimittel)}}   * 2019-10-17 | {{verein_li:stellungnahme_vernehmlassung_cannabisarzneimittel_verein_legalize_it_17okt2019.pdf | Stellungnahme des Verein Legalize it! zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Cannabisarzneimittel)}}
   * 2019-06-26 | [[https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-26-06-20191.html|Erleichterter Zugang zu Cannabisarzneimitteln: Vernehmlassung eröffnet (Bundesamt für Gesundheit BAG)]]   * 2019-06-26 | [[https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-26-06-20191.html|Erleichterter Zugang zu Cannabisarzneimitteln: Vernehmlassung eröffnet (Bundesamt für Gesundheit BAG)]]
-  * 2019-01-19 | [[https://www.srf.ch/news/schweiz/cannabis-als-arzneimittel-die-regeln-sollen-gelockert-werden|Cannabis als Arzneimittel Die Regeln sollen gelockert werden (SRF)]] +  * 2019-01-19 | [[https://www.srf.ch/news/schweiz/cannabis-als-arzneimittel-die-regeln-sollen-gelockert-werden|Cannabis als Arzneimittel – Die Regeln sollen gelockert werden (SRF)]] 
-  * 2016-10-17 | [[http://www.srf.ch/sendungen/puls/cannabis-vom-wunderkraut-zum-teufelszeug-und-langsam-zurueck|Cannabis Vom Wunderkraut zum Teufelszeug und langsam zurück]] (SRF [[http://www.srf.ch/sendungen/puls/cannabis-grippe-impfung-apfel-allergie|«Puls»]])+  * 2016-10-17 | [[http://www.srf.ch/sendungen/puls/cannabis-vom-wunderkraut-zum-teufelszeug-und-langsam-zurueck|Cannabis – Vom Wunderkraut zum Teufelszeug und langsam zurück]] (SRF [[http://www.srf.ch/sendungen/puls/cannabis-grippe-impfung-apfel-allergie|«Puls»]])
   * 2013-02-11 | [[https://www.srf.ch/sendungen/puls/gesundheitswesen/cannabis-als-arznei-kaum-umstritten-kaum-genutzt|Cannabis als Medizin: Kaum umstritten, kaum genutzt]] (SRF [[http://www.srf.ch/sendungen/puls/kuenstliche-befruchtung-nein-zur-reanimation-cannabis-als-arznei|«Puls»]])    * 2013-02-11 | [[https://www.srf.ch/sendungen/puls/gesundheitswesen/cannabis-als-arznei-kaum-umstritten-kaum-genutzt|Cannabis als Medizin: Kaum umstritten, kaum genutzt]] (SRF [[http://www.srf.ch/sendungen/puls/kuenstliche-befruchtung-nein-zur-reanimation-cannabis-als-arznei|«Puls»]]) 
   * 2012-05-01 | [[http://www.bernerzeitung.ch/region/emmental/Cannabis-ein-Medikament-mit-politischen-Nebenwirkungen/story/26819510|Cannabis, ein Medikament mit politischen Nebenwirkungen (bernerzeitung.ch)]]   * 2012-05-01 | [[http://www.bernerzeitung.ch/region/emmental/Cannabis-ein-Medikament-mit-politischen-Nebenwirkungen/story/26819510|Cannabis, ein Medikament mit politischen Nebenwirkungen (bernerzeitung.ch)]]
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 Wer verschriebene Betäubungsmittel im Schengenraum transportieren will, [[https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html|findet hier einige Angaben dazu]]. Wer verschriebene Betäubungsmittel im Schengenraum transportieren will, [[https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html|findet hier einige Angaben dazu]].
  
-  * [[http://www.cannabis-med.org/?lng=de|IACM Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente]]+  * [[http://www.cannabis-med.org/?lng=de|IACM – Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente]]
  
 ==== Diverse Links ==== ==== Diverse Links ====
  
   * [[https://www.youtube.com/watch?v=Y5t2tejz8XM|What if Cannabis cured Cancer (Dok-Film 2010, youtube, english)]]   * [[https://www.youtube.com/watch?v=Y5t2tejz8XM|What if Cannabis cured Cancer (Dok-Film 2010, youtube, english)]]
-  * [[https://www.nap.edu/catalog/24625/the-health-effects-of-cannabis-and-cannabinoids-the-current-state|The Health Effects of Cannabis and Cannabinoids (Consensus Study Report 2017, english)]]+  * [[https://web.archive.org/web/20220802072301/https://www.nap.edu/catalog/24625/the-health-effects-of-cannabis-and-cannabinoids-the-current-state|The Health Effects of Cannabis and Cannabinoids (Consensus Study Report 2017, english)]]
  
 ==== News ==== ==== News ====
  
-  * 2014-08-21, Israel: [[https://www.youtube.com/watch?v=wRquPSkZXtM|ZDF-Doku außendienst XXL Hasch fürs Altenheim (youtube)]]+  * 2014-08-21, Israel: [[https://www.youtube.com/watch?v=wRquPSkZXtM|ZDF-Doku außendienst XXL – Hasch fürs Altenheim (youtube)]]
   * 2011-05-05, USA: [[http://abcnews.go.com/Health/montana-father-medical-marijuana-cancer-stricken-toddler-son/story?id=13529490|Kleinkind bekommt THC vom Vater (english)]]   * 2011-05-05, USA: [[http://abcnews.go.com/Health/montana-father-medical-marijuana-cancer-stricken-toddler-son/story?id=13529490|Kleinkind bekommt THC vom Vater (english)]]
   * 2008-11-19, UK: [[http://www.dailymail.co.uk/health/article-1087544/Cannabis-stop-dementia-tracks.html|THC gegen Alzheimer? (english)]] \\ \\    * 2008-11-19, UK: [[http://www.dailymail.co.uk/health/article-1087544/Cannabis-stop-dementia-tracks.html|THC gegen Alzheimer? (english)]] \\ \\ 
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 ====== Verdampfen / Harm Reduction ====== ====== Verdampfen / Harm Reduction ======
  
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   * [[li680607|Drei mobile Verdampfer im Test]]   * [[li680607|Drei mobile Verdampfer im Test]]
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   * [[li370304|Wie stabil ist der Volcano-Verdampfer?]]   * [[li370304|Wie stabil ist der Volcano-Verdampfer?]]
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Zuletzt geändert: 2024/03/18 15:00

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