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thc_recht:normalillegal [2019/04/20 12:39] – [Verzeigung] sosthc_recht:normalillegal [2020/05/25 14:53] sos
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 ===== Der Konsum ist verboten ===== ===== Der Konsum ist verboten =====
  
-Handlungen für den eigenen Konsum (Besitz, Anbau, Kauf, Schmuggel) sowie der Konsum selbst werden als Übertretungen verfolgt.\\ Hierbei gibt es keine Mengenbegrenzung. Es ist nicht entscheidend, wie viel Hasch oder Gras jemand besitzt – solange es für den Eigenbedarf ist, gilt das als Übertretung und als Strafe ist im Gesetz «Bus­se» vorgesehen. Einzige Ausnahme davon: Wer weniger als 10 Gramm besitzt und noch nicht konsumiert hat, geht [[thc_recht:quasilegal|laut Gesetz straffrei]] aus.+Handlungen für den eigenen Konsum (Besitz, Anbau, Kauf, Schmuggel) sowie der Konsum selbst werden als Übertretungen verfolgt. 
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 +Hierbei gibt es keine Mengenbegrenzung. Es ist nicht entscheidend, wie viel Hasch oder Gras jemand besitzt – solange es für den Eigenbedarf ist, gilt das als Übertretung und als Strafe ist im Gesetz «Bus­se» vorgesehen. Einzige Ausnahme davon: Wer weniger als 10 Gramm besitzt und noch nicht konsumiert hat, geht laut Gesetz [[thc_recht:quasilegal|laut Gesetz straffrei]] aus.
  
 ===== Der Ablauf bei einer Übertretung ===== ===== Der Ablauf bei einer Übertretung =====
  
-2017 verzeigte die Polizei 27480 Beschuldigte, denen 32454 Übertretungen rund ums Kiffen vorgeworfen wurden. Eine Übertretung wird von der Polizei protokolliert (siehe [[thc_recht:verzeigung|Verzeigung]]) und dann wird die betroffene Person verzeigt, denn hier kann die Polizei nicht selber büssen. Das übernimmt in den meisten Gegenden die Staats­anwaltschaft.\\ Wenn es an einem Ort eine Stadtpolizei gibt, werden THC-Konsumierende meistens durch diese verzeigt und durch das Stadtrichteramt gebüsst. Wer von einer Kantonspolizei verzeigt wird, wird vom Statthalteramt gebüsst. Die Statthalterämter erlassen höhere Bussen und verlangen höhere Gebühren als die Stadtrichterämter. Die Staatsanwaltschaften sind häufig noch teurer.\\ Zum Beispiel in der Stadt Zürich: 100 Franken Busse + 150 Franken Gebühren = 250 Franken, ausgesprochen vom Stadtrichteramt. Diese Bus­se wird im entsprechenden Amt gespeichert. Wer wieder in dieser Gegend verzeigt wird, kann eine höhere Busse bekommen (zum Beispiel 200 Franken Busse + 250 Franken Gebühren = 450 Franken).\\ Wer aber beim Statthalter landet, muss häufig schon beim ersten Mal mit einer Busse von zum Beispiel 350 Franken rechnen und dazu kommen noch Gebühren von 300 Franken, so dass eine Verzeigung 650 Franken kosten kann - und das beim ersten Mal!\\ Die Staatsanwaltschaften verlangen häufig bereits beim ersten Mal bis zu 500 Franken Busse, was mit Gebühren schnell 800 Franken kosten kann.+2019 verzeigte die Polizei 24518 Beschuldigte, denen 28412 Übertretungen rund ums Kiffen vorgeworfen wurden. Eine Übertretung wird von der Polizei protokolliert (siehe [[thc_recht:verzeigung|Verzeigung]]). Dann wird die betroffene Person verzeigt, denn hier kann die Polizei nicht selber büssen. Das übernimmt in den meisten Gegenden die Staats­anwaltschaft.  
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 +Im Kanton Zürich gibt es in einzelnen Gemeinden Stadtpolizeiendort werden THC-Konsumierende meistens durch diese verzeigt und durch das Stadtrichteramt gebüsst. Wer von der Kantonspolizei verzeigt wird, wird vom Statthalteramt gebüsst. Die Statthalterämter er­lassen höhere Bussen und verlangen höhere ­Gebühren als die Stadtrichterämter. Die Staatsanwaltschaften sind häufig noch teurer.  
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 +Zum Beispiel in der Stadt Zürich: 100 Franken Busse + 150 Franken Gebühren = 250 Franken, ausgesprochen vom Stadtrichteramt. Diese Bus­se wird im entsprechenden Amt gespeichert. Wer wieder in dieser Gegend verzeigt wird, kann eine höhere Busse bekommen (zum Beispiel 200 Franken Busse + 250 Franken Gebühren = 450 Franken). 
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 +Wer aber beim Statthalter landet, muss mit einer Busse von zum Beispiel 350 Franken rechnen und dazu kommen noch Gebühren von 300 Franken, so dass eine Verzeigung 650 Franken kosten kann
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 +Die Staatsanwaltschaft verlangt häufig bereits beim ersten Mal bis zu 500 Franken Busse, was mit Gebühren schnell 800 Franken kosten kann. 
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 +Diese Beispiele sind Erstbussen. Beim zweiten Mal wird es teurer!
  
 ===== Das Protokollieren der illegalen Handlungen ===== ===== Das Protokollieren der illegalen Handlungen =====
  
-Wenn jemand wegen Kiffens polizeilich angehalten wird, gibt es die Dinge, die klar vorliegen: ein Joint, ein Stück Hasch, ein Säckchen Gras. Hier können THC-Konsumierende kaum abstreiten, dass diese Dinge ihnen gehören.  +Wenn jemand wegen Kiffen polizeilich angehalten wird, gibt es die Dinge, die klar vorliegen: ein Joint, ein Stück Hasch, ein Säckchen Gras. Hier können THC-Konsumierende kaum abstreiten, dass diese Dinge ihnen gehören.  
-Als Nächstes folgt die Befragung, festgehalten in einem Protokoll. Hier wird auch nach noch nicht bewiesenem Konsum in der Vergangenheit gefragt, ebenso nach Weitergabehandlungen, nach dem Namen des Dealers usw. ([[thc_recht:verzeigung|Beispiel eines Protokolls]]).\\ Dabei ist es nun besonders wichtig, dass man der Polizei nicht freiwillig weitere illegale Hand­lungen gesteht. Alle illegalen Handlungen, auch die, für die die eigene Aussage das einzige Beweismittel ist, können zusammengerechnet werden: //«Aha, Sie geben also zu, dass Sie fünf Joints in der Woche rauchen, mit je einem halben Gramm. Das heisst, Sie haben in den letzten drei Jahren 390 Gramm konsumiert und 780 Mal gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen.»//\\ Solche Hochrechnungen werden beim Konsum zwar nur noch selten gemacht (beim Handel aber sehr wohl), meistens gibt es eine Standardbusse. Aber die Polizeien und Gerichte können das zusammenzählen. Auch das Strassenverkehrsamt verfügt so über amtliche Zahlen, dass jemand regelmässig kifft, und kann so den Führerausweis gut begründet in Frage stellen. Eine unüberlegte Aussage kann sich bei Unfällen (Regress der Versicherung) oder beim Umgang mit Amtsstellen negativ auswirken.+ 
 +Als Nächstes folgt die Befragung, festgehalten in einem Protokoll. Hier wird auch nach noch nicht bewiesenem Konsum in der Vergangenheit gefragt, ebenso nach Weitergabehandlungen, nach dem Namen des Dealers usw. ([[thc_recht:verzeigung|Beispiel eines Protokolls]]). 
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 +Dabei ist es nun besonders wichtig, dass man der Polizei nicht freiwillig weitere illegale Hand­lungen gesteht. Alle illegalen Handlungen, auch die, für die die eigene Aussage das einzige Beweismittel ist, können zusammengerechnet werden: //«Aha, Sie geben also zu, dass Sie fünf Joints in der Woche rauchen, mit je einem halben Gramm. Das heisst, Sie haben in den letzten drei Jahren 390 Gramm konsumiert und 780 Mal gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen.»// 
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 +Solche Hochrechnungen werden beim Konsum zwar nur noch selten gemacht (beim Handel aber sehr wohl), meistens gibt es eine Standardbusse. Aber die Polizeien und Gerichte können das zusammenzählen. Auch das Strassenverkehrsamt verfügt so über amtliche Zahlen, dass jemand regelmässig kifft, und kann so den Führerausweis gut begründet in Frage stellen. Eine unüberlegte Aussage kann sich bei Unfällen (Regress der Versicherung) oder beim Umgang mit Amtsstellen negativ auswirken.
  
 ===== Schweigen, schweigen, schweigen ===== ===== Schweigen, schweigen, schweigen =====
  
-Wer polizeilich zu seinem Umgang mit THC befragt wird, sollte wirklich nur das zugeben, was eh offensichtlich ist, also das konkret gefundene THC-haltige Material. Alle weiteren Fragen soll­ten Befragte nicht beantworten. Befragte können schwei­gen oder sagen: //«Dazu sage ich nichts.»// Es hat keinen Sinn, mit der Polizei zu kooperieren, weil jede Aussage fast zwangsläufig mehr illegales Tun beweist. Die Aussage verweigern ist erlaubt: Niemand ist gezwungen, sich selber zu belasten. Befragte dürfen auch lügen, allerdings ist dies anstrengend und es ergeben sich leicht Widersprüche.\\ Schweigen ist besser, aber für viele schwierig. Die Stimmung auf dem Posten wird dadurch nicht angenehmer, vielleicht muss man dann wirklich für eine Stunde in die Arrestzelle. Es ist eine sehr unangenehme Situation: von mehreren bewaffneten, bezahlten Menschen in seiner Freizeit allein festgehalten und unter Druck gesetzt zu werden. Es ist kein schönes Erlebnis, doch gilt es, die Nerven zu behalten und zu schweigen.\\ Die einzig sinnvolle Aussage ist, dass das bei einem gefundene Material einem selber gehört und für den eigenen Konsum bestimmt ist. Damit wird klar, dass es um BetmG 19a geht. Anderes muss dann bewiesen werden.+Wer polizeilich zu seinem Umgang mit THC befragt wird, sollte wirklich nur das zugeben, was eh offensichtlich ist, also das konkret gefundene THC-haltige Material. Alle weiteren Fragen soll­ten Befragte nicht beantworten. Befragte können schwei­gen oder sagen: //«Dazu sage ich nichts.»// Es hat keinen Sinn, mit der Polizei zu kooperieren, weil jede Aussage fast zwangsläufig mehr illegales Tun beweist. Die Aussage verweigern ist erlaubt: Niemand ist gezwungen, sich selber zu belasten. Befragte dürfen auch lügen, allerdings ist dies anstrengend und es ergeben sich leicht Widersprüche.  
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 +Schweigen, allenfalls abstreiten, ist besser, aber für viele schwierig. Die Stimmung auf dem Posten wird dadurch nicht angenehmer, vielleicht muss man dann wirklich für eine Stunde in die Arrestzelle. Es ist eine sehr unangenehme Situation: von mehreren bewaffneten, bezahlten Menschen in seiner Freizeit allein festgehalten und unter Druck gesetzt zu werden. Es ist kein schönes Erlebnis, doch gilt es, die Nerven zu behalten und zu schweigen. 
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 +Die einzig sinnvolle Aussage ist, dass das bei einem gefundene Material einem selber gehört und für den eigenen Konsum bestimmt ist. Damit wird klar, dass es um BetmG 19a geht. Anderes muss dann bewiesen werden.
  
 ===== Die entscheidende Grenze ===== ===== Die entscheidende Grenze =====
  
-Wer aber eine Weitergabe gesteht, verlässt den Bereich der Übertretungen und macht sich eines massiv illegaleren [[thc_recht:starkillegal|Vergehens]] schuldig (BetmG 19, Näheres dazu ab Seite 27).  +Wer aber eine Weitergabe gesteht, verlässt den Bereich der Übertretungen und macht sich eines massiv illegaleren [[thc_recht:starkillegal|Vergehens]] schuldig (BetmG 19).  
-Entsprechend sollten Befragte ihre Aussagen bei der [[thc_recht:verzeigung#fallstricke_bei_der_einvernahme|polizeilichen Einvernahme]] gestalten: Alles, was man besitzt, ist für den eigenen Konsum bestimmt. Also niemals ohne Not Weitergabe zugeben, denn dann gibt es nicht «nur» eine Busse, sondern auch eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe, beides mit Eintrag im Strafregister.+ 
 +Entsprechend sollten Befragte ihre Aussagen bei der polizeilichen  [thc_recht:verzeigung#fallstricke_bei_der_einvernahme|polizeilichen Einvernahme]] gestalten: Alles, was man besitzt, ist für den eigenen Konsum bestimmt. Also niemals ohne zwingende Gründe Weitergabe oder Weitergabeabsichten zugeben, denn dann gibt es nicht «nur» eine Busse, sondern auch eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe, beides mit Eintrag im Strafregister. 
  
 ====== Strafunter­su­chung – Rechte und Pflichten ====== ====== Strafunter­su­chung – Rechte und Pflichten ======
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 ====== Verfolgung THC-Konsum ====== ====== Verfolgung THC-Konsum ======
  
-{{:thc_recht:praeventionrepression.pdf|Übersicht über die Faktoren, die zu einer Polizeikontrolle führen.}}+  * {{:thc_recht:praeventionrepression.pdf|Übersicht über die Faktoren, die zu einer Polizeikontrolle führen.}}
  
 ===== Verzeigung ===== ===== Verzeigung =====
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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