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thc_recht:sh0404 [2011/10/27 20:50] – [Viele, viele Verzeigungen] pi | thc_recht:sh0404 [2014/07/07 17:25] – sos | ||
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- | ====== Wie kommt es zu einer Verzeigung? ====== | ||
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- | ==== Und es passiert doch ==== | ||
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- | Vorstellen können es sich viele Kiffende nicht, dass sie heute immer noch wegen eines Joints verzeigt werden. Und wenn es dann passiert, ist die Überraschung gross: «Gopf, letschthin bin ich da so am kiffä und dänn händ’s mi doch tatsächli usegnoh. Und jetzt, hüt händ’s mir ä Buess gschickt. Zweihunderteinesiebezg Stutz söll i zahle. Für en Joint und es Rauchi. Dörfet die das?» So fragte Roger in unserer Rechtsberatung, | ||
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- | ==== Eine Polizeikontrolle ==== | ||
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- | «Also, ich war grad auf der Gasse, ein Piece kaufen. Endlich hatte ich etwas gefunden für 20 Franken, viele wollen ja keine kleinen Mengen verkaufen. Dann wollte ich es natürlich unbedingt testen. Ein paar Strassen weiter kenne ich einen Park, in dem ich schon oft gekifft habe. Es hat nicht so viel Volk dort und liegt etwas abseits. Also mülle ich da meinen Joint und als ich nach dem Drehen wieder aufschaue, sehe ich, wie zwei Männer entschlossenen Schrittes auf mich zukommen. Einer ruft: «Polizei, was machen Sie denn da?» Am liebsten hätte ich ihm ja gesagt: «Ich teste jetzt dann grad mein neues Piece!» Aber irgendwie ging das ja auch nicht und ich überlegte fieberhaft, wie ich aus dieser ungemütlichen Situation herausfinden könnte. Aber ich hatte keine Chance, schon waren sie bei mir, einer hielt mir einen Ausweis unter die Nase, dann nahmen sie mir meinen frisch gebauten Joint weg und steckten ihn in eine Plastiktüte, | ||
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- | ==== Viele, viele Verzeigungen ==== | ||
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- | Soweit Roger mit seinen Erlebnissen. Und Roger ist kein Einzelfall, sondern einer von zehntausenden Kiffenden, die jedes Jahr (und auch im 2004, 2005 oder 2006) drankommen, wie wir an einem zweiten Beispiel zeigen wollen: | ||
- | Ein Telefon im Sommer 2001. Eine jüngere Frau ruft an, ziemlich erbost. Sie war mit einer Kollegin und deren Baby am See. Die beiden Frauen kifften eins und die Polizei ertappte sie dabei. Sie hatte ein Gramm Gras dabei, die Kollegin dreissig Gramm. Die Polizei beschlagnahmte die beiden Säckchen. Das ist ja soweit Alltag in der Schweiz. Als die beiden Frauen jedoch die Beantwortung der polizeilichen Fragen zu ihrem Konsum (wie viel, wie oft, wo gekauft) nicht beantworten und ihr Recht auf Aussageverweigerung wahrnehmen wollten, wurden sie von der Polizei aufs Übelste beschimpft. Die PolizistInnen drohten damit, einen Kastenwagen zu rufen und sie auf den Polizeiposten zu bringen, ja sie drohten sogar mit Gefängnis, wenn die beiden Frauen weiterhin keine Aussage machen würden. Angesichts des Babys sagten dann die beiden Frauen halt aus. Und belasteten sich damit mehr als unbedingt nötig. | ||
- | Dieses Beispiel zeigt wieder einmal, wie schwierig es ist, die Aussage zu verweigern. Und es zeigt auch, dass viele PolizistInnen unbedingt eine Zusatzausbildung bräuchten. Einerseits um ihren Umgangston zu mässigen, andererseits um ihre Rechte und Pflichten besser kennen zu lernen. | ||