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thc_recht:sh0707 [2011/10/27 22:47] – [Zweiter Strafbefehl: wenig zugegeben] sosthc_recht:sh0707 [2013/10/07 11:35] – [Erster Strafbefehl: viel zugegeben] fabian
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-Sie hatte eigentlich nur ein Gramm Gras dabei, als sie kontrolliert wurde. Doch dann sagte sie weiter aus, dass sie etwa drei Joints im Monat rauche, pro Jahr für etwa 60 Franken kaufe und davon auch ab und zu gratis Befreundeten abgebe. Diese Aussagen genügten dem Richter, um ihr dafür drei Tage Gefängnis (heute Freiheitsstrafebzw. Geldstrafe), bedingt auf zwei Jahre, sowie rund 300 Franken Kosten aufzubrummen. Sie ist jetzt vorbestraft, da eine Freiheitsstrafe/Geldstrafe immer im Strafregister eingetragen wird. Es empfiehlt sich wirklich, nur das zuzugeben, was eh offensichtlich ist. Gibst du mehr zu, dann kann das alles zusammengerechnet werden und in solchen Strafen wie der rechts oben enden. Vor allem wenn du Weitergabe (auch unentgeltlich!) zugibst, auch wenn es nur um ein «Rauchi» geht.+Sie hatte eigentlich nur ein Gramm Gras dabei, als sie kontrolliert wurde. Doch dann sagte sie weiter aus, dass sie etwa drei Joints im Monat rauche, pro Jahr für etwa 60 Franken kaufe und davon auch ab und zu gratis Befreundeten abgebe. Diese Aussagen genügten dem Richter, um ihr dafür drei Tage Gefängnis (heute Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe), bedingt auf zwei Jahre, sowie rund 300 Franken Kosten aufzubrummen. Sie ist jetzt vorbestraft, da eine Freiheitsstrafe/Geldstrafe immer im Strafregister eingetragen wird. Es empfiehlt sich wirklich, nur das zuzugeben, was eh offensichtlich ist. Gibst du mehr zu, dann kann das alles zusammengerechnet werden und in solchen Strafen wie der rechts oben enden. Vor allem wenn du Weitergabe (auch unentgeltlich!) zugibst, auch wenn es nur um ein «Rauchi» geht.
  
 ==== Zweiter Strafbefehl: wenig zugegeben ==== ==== Zweiter Strafbefehl: wenig zugegeben ====
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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