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 ===== Übertretung oder Vergehen? ===== ===== Übertretung oder Vergehen? =====
-Konsum und alle Handlungen für den Eigenbedarf (Kauf, Besitz, Anbau etc.) gelten nach BetmG als Übertretung. Alle anderen Handlungen wie Weitergabe, Verkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird normalerweise nicht eingetragen. 
  
-Auch hier wiederDie Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen ist absolut zentralWenn die Tarnung nichts gebracht hat und die Polizei doch auf dich aufmerksam geworden istist das Wichtigstedie illegalen Handlungen als Übertretung darzustellen und auf keinen Fall als Vergehen. Also möglichst niemals Weitergabe zugeben (auch nicht gratis)niemals mit unter 18-Jährigen gemeinsam konsumieren (auch wenn diese den Joint bauen!), keinen Handel betreiben+Grundsätzlich gilt der Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln als [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]], also der höheren Stufe der KriminalitätSpeziell alle Handlungen wie WeitergabeVerschenkenVerkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. Nur der Konsum und alle Handlungen für den Eigenbedarf (KaufBesitz, Anbau etc.gelten nach BetmG als [[thc_recht:normalillegal|Übertretungen]]also als tiefere Stufe der Kriminalität. Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird normalerweise nicht eingetragen.
  
-Die Menge des Gefundenen spielt keine wichtige Rolle. Entscheidend ist: Ist das Illegale für dich? Oder auch für andere? Ersteres ist eine Übertretung, Letzteres ein Vergehen. Es werden praktisch nur Vergehen im Strafregister verzeichnet. Der Eintrag erfolgt, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist (hängige Verfahren erscheinen also auf dem Auszug nicht).+Auch hier wieder: **Die Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen ist absolut zentral.** Wenn die Tarnung nichts gebracht hat und die Polizei doch auf dich aufmerksam geworden ist, ist das Wichtigste, die illegalen Handlungen als Übertretung darzustellen und auf keinen Fall als Vergehen. Also möglichst niemals Weitergabe zugeben (auch nicht Verschenken), niemals mit unter 18-Jährigen gemeinsam konsumieren (auch wenn diese den Joint bauen!), keinen Handel betreiben. Denn dies sind alles Vergehen. 
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 +Die Menge des Gefundenen spielt keine entscheidende Rolle. Entscheidend ist: Ist das Illegale für dich? Oder auch für andere? Ersteres ist eine Übertretung, Letzteres ein Vergehen. Es werden praktisch nur Vergehen im Strafregister eingetragen.
  
 [[http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/bj/publiservice/service/strafregister/faq-strafregister-d.pdf|Hier eine offizielle Übersicht über das Strafregister]] [[http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/bj/publiservice/service/strafregister/faq-strafregister-d.pdf|Hier eine offizielle Übersicht über das Strafregister]]
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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