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thc_recht:sh1212 [2011/10/07 18:53] – sos | thc_recht:sh1212 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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====== Wann komme ich ins Strafregister? | ====== Wann komme ich ins Strafregister? | ||
- | ==== Übertretung oder Vergehen? ==== | + | ===== Übertretung oder Vergehen? ===== |
- | Konsum und alle Handlungen für den Eigenbedarf (Kauf, Besitz, Anbau etc.) gelten nach BetmG als Übertretung. Alle anderen Handlungen wie Weitergabe, Verkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird normalerweise nicht eingetragen. | + | |
- | Auch hier wieder: Die Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen ist absolut zentral. Wenn die Tarnung nichts gebracht hat und die Polizei doch auf dich aufmerksam geworden ist, ist das Wichtigste, die illegalen Handlungen als Übertretung darzustellen und auf keinen Fall als Vergehen. Also möglichst niemals Weitergabe zugeben (auch nicht gratis), niemals mit unter 18-Jährigen gemeinsam konsumieren (auch wenn diese den Joint bauen!), keinen Handel betreiben. | + | |
- | Die Menge des Gefundenen spielt keine wichtige Rolle. Entscheidend ist: Ist das Illegale für dich? Oder auch für andere? Ersteres ist eine Übertretung, | + | |
- | ==== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? | + | Grundsätzlich gilt der Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln als [[thc_recht: |
- | Alle haben das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Arbeitgebende können | + | |
- | Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (Gerichte, Fremdenpolizei, | + | |
- | Um einen Auszug zu erhalten, musst du einen Antrag stellen an das Bundesamt für Justiz. Die Kosten betragen 20 Franken. | + | |
- | ==== Link zum Strafregisterauszug ==== | + | Nur der Konsum und alle Handlungen für den Eigenbedarf (Kauf, Besitz, Anbau etc.) gelten nach BetmG als [[thc_recht: |
- | https:// | + | |
- | Hier kannst du einen Auszug aus dem Strafregister per Internet bestellen. Der Auszug kann, wie bisher, als Papierauszug bestellt werden (dieser wird per Post zugestellt) oder neu auch als PDF mit einer digitalen Signatur (mit elektronischer Zustellung). | + | |
- | ==== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? | + | Eine Strafe |
- | Eine bedingte | + | |
- | Eine unbedingte | + | |
- | (Das Strafregister ist aber nur eine Datenbank. Alle Polizeien führen weitere, vor allem interne, Verzeichnisse mit Verdächtigungen, | + | |
- | | {{:thc_recht: | + | Auch hier wieder: **Die Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen ist absolut zentral.** Wenn die Tarnung nichts gebracht hat und die Polizei doch auf dich aufmerksam geworden ist, ist das Wichtigste, die illegalen Handlungen als Übertretungen darzustellen und auf keinen Fall als Vergehen. Also möglichst niemals Weitergabe zugeben (auch nicht Verschenken), |
- | ====== Hier folgt der entsprechende " | + | Die Menge des Gefundenen spielt keine entscheidende Rolle. **Entscheidend ist: Ist das Illegale für dich? Oder auch für andere?** Ersteres ist eine Übertretung, |
- | | {{:thc_recht: | + | [[http://www.ejpd.admin.ch/ |
- | ====== Wann komme ich ins Strafregister? ====== | + | ===== Wie bekomme |
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- | ==== Übertretung oder Vergehen? ==== | + | Alle haben das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Arbeitgebende können also nicht selber einen solchen Auszug anfordern, sondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem/der Arbeitgebenden weiterleiten. Es ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit diese Person dann Auskünfte über dich einholen kann. |
- | Konsum und Handlungen für den Eigenkonsum | + | Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen |
- | ==== Kleinere Bussen werden nicht eingetragen | + | ===== Link zum Strafregisterauszug ===== |
- | Zentral für die Entscheidung, | + | Um einen [[https:// |
- | ==== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? | + | Über den obigen Link kannst du einen Auszug aus dem Strafregister per Internet bestellen. Der Auszug kann, wie bisher, als Papierauszug bestellt werden (dieser wird per Post zugestellt) oder neu auch als PDF mit einer digitalen Signatur (mit elektronischer Zustellung). |
- | Jeder und jede hat das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Ein Arbeitgeber kann also nicht selber einen solchen Auszug anfordern, sondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem Arbeitgeber weiterleiten. Es ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit er dann Auskünfte über dich einholen kann. Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (Gerichte, Fremdenpolizei, | + | ===== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? |
- | Um einen Auszug zu erhalten muss man einen schriftlichen Antrag stellen an das Bundesamt für Justiz. Das Formular kann man auf www.admin.ch, | + | |
- | ==== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? ==== | + | Eine bedingte Strafe wird nach der Probezeit (diese kann zwei bis fünf Jahre betragen) nicht mehr auf dem Auszug aufgeführt, |
- | Eine eingetragene Busse oder eine Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten wird zehn Jahre nach dem Urteil gelöscht. Auf Gesuch hin kann die Löschung bereits | + | Eine unbedingte Strafe sieht man nicht mehr nach zwei Dritteln von: 20 Jahren |
- | (Wer eine höhere Strafe, zum Beispiel Gefängnis über 3 Monate, bekommen hat, wird nach 15 Jahren nach Ablauf der Freiheitstrafe aus dem Strafregister gelöscht. Auf Antrag kann die Löschung bereits nach fünf Jahren erfolgen.) | + | |
+ | (Das Strafregister ist aber nur eine Datenbank. Alle Polizeien führen weitere, vor allem interne, Verzeichnisse mit Verdächtigungen, Meinungen und Informationen aller Art. Zum Beispiel das Fahndungssystem RIPOL.) | ||
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