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thc_recht:sh1212 [2011/10/27 21:10] – [Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug?] pi | thc_recht:sh1212 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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====== Wann komme ich ins Strafregister? | ====== Wann komme ich ins Strafregister? | ||
- | ==== Übertretung oder Vergehen? ==== | + | ===== Übertretung oder Vergehen? ===== |
- | Konsum und alle Handlungen für den Eigenbedarf (Kauf, Besitz, Anbau etc.) gelten nach BetmG als Übertretung. Alle anderen Handlungen wie Weitergabe, Verkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird normalerweise nicht eingetragen. | + | |
- | Auch hier wieder: Die Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen | + | Grundsätzlich gilt der Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln als [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]], also als höhere Stufe der Kriminalität. Speziell alle Handlungen wie Weitergabe, Verschenken, Verkauf |
- | Die Menge des Gefundenen spielt keine wichtige Rolle. Entscheidend ist: Ist das Illegale | + | Nur der Konsum und alle Handlungen |
- | ==== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? | + | Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung |
- | Alle haben das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, | + | |
- | Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen | + | Auch hier wieder: **Die Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen ist absolut zentral.** Wenn die Tarnung nichts gebracht hat und die Polizei doch auf dich aufmerksam geworden ist, ist das Wichtigste, die illegalen Handlungen als Übertretungen darzustellen und auf keinen Fall als Vergehen. Also möglichst niemals Weitergabe zugeben |
- | Um einen Auszug zu erhalten, musst du einen Antrag stellen an das Bundesamt | + | Die Menge des Gefundenen spielt keine entscheidende Rolle. **Entscheidend ist: Ist das Illegale |
- | ==== Link zum Strafregisterauszug ==== | + | [[http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/bj/publiservice/service/ |
- | https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de/ | + | |
- | Hier kannst | + | |
- | ==== Wie lange bleibe | + | ===== Wie bekomme |
- | Eine bedingte Strafe wird nach der Probezeit (diese kann zwei bis fünf Jahre betragen) nicht mehr auf dem Auszug aufgeführt, | + | |
- | Eine unbedingte Strafe sieht man nicht mehr nach zwei Dritteln von: 20 Jahren (Strafe über fünf Jahre), bzw. 15 Jahren (ein bis fünf Jahre Strafe), bzw. 10 Jahren (Strafe unter einem Jahr). Wenn auch noch der letzte Drittel verflossen ist, verschwindet der Eintrag ganz. | + | |
- | (Das Strafregister ist aber nur eine Datenbank. Alle Polizeien führen weitere, vor allem interne, Verzeichnisse mit Verdächtigungen, | + | |
- | | {{: | + | Alle haben das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Arbeitgebende können also nicht selber einen solchen Auszug anfordern, sondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem/der Arbeitgebenden weiterleiten. Es ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit diese Person dann Auskünfte über dich einholen kann. |
- | ====== Hier folgt der entsprechende " | + | Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (Staatsanwaltschaften, Gerichte, Fremdenpolizei, |
- | | {{: | + | ===== Link zum Strafregisterauszug ===== |
- | ====== Wann komme ich ins Strafregister? | + | Um einen [[https:// |
- | + | ||
- | ==== Übertretung | + | Über den obigen Link kannst du einen Auszug aus dem Strafregister per Internet bestellen. Der Auszug kann, wie bisher, als Papierauszug bestellt werden (dieser wird per Post zugestellt) |
- | Konsum und Handlungen für den Eigenkonsum (Kauf, Besitz, Anbau etc.) gelten nach Betäubungsmittelgesetz als Übertretung. Alle anderen Handlungen wie Weitergabe, Verkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird nicht unbedingt eingetragen. | + | ===== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? |
- | ==== Kleinere Bussen werden | + | Eine bedingte Strafe wird nach der Probezeit (diese kann zwei bis fünf Jahre betragen) |
- | Zentral für die Entscheidung, | + | Eine unbedingte |
- | ==== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? | + | (Das Strafregister ist aber nur eine Datenbank. Alle Polizeien führen weitere, vor allem interne, Verzeichnisse mit Verdächtigungen, |
- | Jeder und jede hat das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Ein Arbeitgeber kann also nicht selber einen solchen Auszug anfordern, sondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem Arbeitgeber weiterleiten. Es ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit er dann Auskünfte über dich einholen kann. Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (Gerichte, Fremdenpolizei, | + | | {{: |
- | Um einen Auszug zu erhalten muss man einen schriftlichen Antrag stellen an das Bundesamt für Justiz. Das Formular kann man auf www.admin.ch, | + | |
- | ==== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? | ||
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- | Eine eingetragene Busse oder eine Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten wird zehn Jahre nach dem Urteil gelöscht. Auf Gesuch hin kann die Löschung bereits nach zwei Jahren erfolgen, wenn das Verhalten des Verurteilten dies rechtfertigt, | ||
- | (Wer eine höhere Strafe, zum Beispiel Gefängnis über 3 Monate, bekommen hat, wird nach 15 Jahren nach Ablauf der Freiheitstrafe aus dem Strafregister gelöscht. Auf Antrag kann die Löschung bereits nach fünf Jahren erfolgen.) | ||
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