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 ====== Wann komme ich ins Strafregister? ====== ====== Wann komme ich ins Strafregister? ======
  
-==== Übertretung oder Vergehen? ==== +===== Übertretung oder Vergehen? =====
-Konsum und alle Handlungen für den Eigenbedarf (Kauf, Besitz, Anbau etc.) gelten nach BetmG als Übertretung. Alle anderen Handlungen wie Weitergabe, Verkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird normalerweise nicht eingetragen.+
  
-Auch hier wiederDie Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen ist absolut zentralWenn die Tarnung nichts gebracht hat und die Polizei doch auf dich aufmerksam geworden istist das Wichtigstedie illegalen Handlungen als Übertretung darzustellen und auf keinen Fall als Vergehen. Also möglichst niemals Weitergabe zugeben (auch nicht gratis), niemals mit unter 18-Jährigen gemeinsam konsumieren (auch wenn diese den Joint bauen!), keinen Handel betreiben+Grundsätzlich gilt der Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln als [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]], also als höhere Stufe der KriminalitätSpeziell alle Handlungen wie WeitergabeVerschenkenVerkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. 
  
-Die Menge des Gefundenen spielt keine wichtige Rolle. Entscheidend ist: Ist das Illegale für dich? Oder auch für andere? Ersteres ist eine ÜbertretungLetzteres ein VergehenEs werden praktisch nur Vergehen im Strafregister verzeichnet. Der Eintrag erfolgtsobald das Urteil rechtskräftig geworden ist (hängige Verfahren erscheinen also auf dem Auszug nicht).+Nur der Konsum und alle Handlungen für den Eigenbedarf (KaufBesitz, Anbau etc.) gelten nach BetmG als [[thc_recht:normalillegal|Übertretungen]], also als tiefere Stufe der Kriminalität
  
-==== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? ==== +Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird normalerweise nicht eingetragen.
-Alle haben das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Arbeitgebende können also nicht selber einen solchen Auszug anfordern, sondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem Arbeitgebenden weiterleiten. Es ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit er dann Auskünfte über dich einholen kann+
  
-Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (GerichteFremdenpolizeiStrassenverkehrsämter ua. m.).+Auch hier wieder: **Die Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen ist absolut zentral.** Wenn die Tarnung nichts gebracht hat und die Polizei doch auf dich aufmerksam geworden ist, ist das Wichtigste, die illegalen Handlungen als Übertretungen darzustellen und auf keinen Fall als Vergehen. Also möglichst niemals Weitergabe zugeben (auch nicht Verschenken)niemals mit unter 18-Jährigen gemeinsam konsumieren (auch wenn diese den Joint bauen!)keinen Handel betreibenDenn dies sind alles Vergehen.
  
-Um einen Auszug zu erhalten, musst du einen Antrag stellen an das Bundesamt für JustizDie Kosten betragen 20 Franken.+Die Menge des Gefundenen spielt keine entscheidende Rolle. **Entscheidend ist: Ist das Illegale für dich? Oder auch für andere?** Ersteres ist eine Übertretung, Letzteres ein VergehenEs werden praktisch nur Vergehen im Strafregister eingetragen.
  
-==== Link zum Strafregisterauszug ==== +[[http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/bj/publiservice/service/strafregister/faq-strafregister-d.pdf|Hier findest du eine offizielle und gut verständliche Übersicht über das Strafregister.]]
-https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de/+
  
-Hier kannst du einen Auszug aus dem Strafregister per Internet bestellen. Der Auszug kann, wie bisher, als Papierauszug bestellt werden (dieser wird per Post zugestellt) oder neu auch als PDF mit einer digitalen Signatur (mit elektronischer Zustellung).+===== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? =====
  
-==== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? ==== +Alle haben das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Arbeitgebende können also nicht selber einen solchen Auszug anfordernsondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem/der Arbeitgebenden weiterleitenEs ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit diese Person dann Auskünfte über dich einholen kann
-Eine bedingte Strafe wird nach der Probezeit (diese kann zwei bis fünf Jahre betragen) nicht mehr auf dem Auszug aufgeführtbleibt aber im Strafregister gespeichert (und für verschiedene Behörden sichtbar)Nach zehn Jahren verschwindet sie dann ganz.+
  
-Eine unbedingte Strafe sieht man nicht mehr nach zwei Dritteln von: 20 Jahren (Strafe über fünf Jahre) bzw. 15 Jahren (ein bis fünf Jahre Strafe) bzw. 10 Jahren (Strafe unter einem Jahr). Wenn auch noch der letzte Drittel verflossen ist, verschwindet der Eintrag ganz. +Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (StaatsanwaltschaftenGerichteFremdenpolizeiStrassenverkehrsämter ua. m.).
-(Das Strafregister ist aber nur eine Datenbank. Alle Polizeien führen weiterevor allem interneVerzeichnisse mit VerdächtigungenMeinungen und Informationen aller ArtZum Beispiel das Fahndungssystem RIPOL.)+
  
-| {{:thc_recht:sh1212.jpg|}} |+===== Link zum Strafregisterauszug =====
  
-====== Hier folgt der entsprechende "alte" Text, der bis 30.6.2011 gültig war======+Um einen [[https://www.ch.ch/de/sicherheit-und-recht/strafregisterauszug/|Auszug]] zu erhalten, musst du einen Antrag stellen an das Bundesamt für JustizDie Kosten betragen 20 Franken.
  
-| {{:thc_recht:sh1212.jpg?200x150}} |+Über den obigen Link kannst du einen Auszug aus dem Strafregister per Internet bestellen. Der Auszug kann, wie bisher, als Papierauszug bestellt werden (dieser wird per Post zugestellt) oder neu auch als PDF mit einer digitalen Signatur (mit elektronischer Zustellung).
  
-====== Wann komme ich ins Strafregister? =====+===== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? =====
- +
  
-==== Übertretung oder Vergehen? ====+Eine bedingte Strafe wird nach der Probezeit (diese kann zwei bis fünf Jahre betragen) nicht mehr auf dem Auszug aufgeführt, bleibt aber im Strafregister gespeichert (und für verschiedene Behörden sichtbar). Nach zehn Jahren verschwindet sie dann ganz.
  
-Konsum und Handlungen für den Eigenkonsum (Kauf, Besitz, Anbau etc.gelten nach Betäubungsmittelgesetz als ÜbertretungAlle anderen Handlungen wie Weitergabe, Verkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragenEine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird nicht unbedingt eingetragen.+Eine unbedingte Strafe sieht man nicht mehr nach zwei Dritteln von: 20 Jahren (Strafe über fünf Jahrebzw15 Jahren (ein bis fünf Jahre Strafe) bzw10 Jahren (Strafe unter einem Jahr). Wenn auch noch der letzte Drittel verflossen ist, verschwindet der Eintrag ganz.
  
-==== Kleinere Bussen werden nicht eingetragen ====+(Das Strafregister ist aber nur eine Datenbank. Alle Polizeien führen weitere, vor allem interne, Verzeichnisse mit Verdächtigungen, Meinungen und Informationen aller Art. Zum Beispiel das Fahndungssystem RIPOL.)
  
-Zentral für die Entscheidung, ob eine Strafe wegen einer Übertretung im eidgenössischen Strafregister eingetragen wird oder nicht, ist nicht der Totalbetrag des Bussenbescheids, sondern lediglich der effektive BussenbetragWenn also der Totalbetrag zum Beispiel 258 Franken lautet, dann wäre der Bussenanteil 100 Franken, während die 158 Franken verschiedene Gebühren beinhalten. Ab 500 Franken Busse erfolgt eine Meldung ans Strafregister. Es kann jedoch sein, dass einige Justizorgane Bussen von über 500 Franken dem Strafregister nicht melden – dann gibt es logischerweise auch keinen Eintrag. (Bei Jugendlichen werden Bussen nie eingetragen, und Urteile wegen Vergehen werden grundsätzlich als gelöscht behandelt.)+| {{:thc_recht:sh1212.jpg|}} |
  
-==== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? ==== 
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-Jeder und jede hat das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Ein Arbeitgeber kann also nicht selber einen solchen Auszug anfordern, sondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem Arbeitgeber weiterleiten. Es ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit er dann Auskünfte über dich einholen kann. Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (Gerichte, Fremdenpolizei, Strassenverkehrsämter u.v.a.m.). 
-Um einen Auszug zu erhalten muss man einen schriftlichen Antrag stellen an das Bundesamt für Justiz. Das Formular kann man auf www.admin.ch, Bundesamt für Justiz, Strafregister, herunterladen und ausfüllen. Dazu muss man 20 Franken auf das Postkonto des Bundesamtes überweisen. Die Quittung, das Formular und eine Ausweiskopie muss man dem Amt einsenden. Der Auszug folgt per Post. 
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-==== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? ==== 
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-Eine eingetragene Busse oder eine Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten wird zehn Jahre nach dem Urteil gelöscht. Auf Gesuch hin kann die Löschung bereits nach zwei Jahren erfolgen, wenn das Verhalten des Verurteilten dies rechtfertigt, wie es im Strafgesetzbuch heisst. Allerdings: Gelöscht ist nicht ganz gelöscht. Der Eintrag bleibt bestehen, einfach mit dem Vermerk gelöscht. Ein solcher «gelöschter» Eintrag wird nicht auf dem Strafregisterauszug aufgeführt, dennoch können ihn verschiedene Ämter trotzdem noch sehen. Entfernt wird der Eintrag ein Jahr nach der Löschung. Dann sollte er für niemanden mehr sichtbar sein. 
-(Wer eine höhere Strafe, zum Beispiel Gefängnis über 3 Monate, bekommen hat, wird nach 15 Jahren nach Ablauf der Freiheitstrafe aus dem Strafregister gelöscht. Auf Antrag kann die Löschung bereits nach fünf Jahren erfolgen.) 
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Zuletzt geändert: 2013/10/07 11:27

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