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Liegt ein Antrag auf Untersuchungshaft vor, hast du das Recht, deinen Anwalt oder deine Anwältin zu kontaktieren. Kennst du keine Anwaltsperson persönlich, | Liegt ein Antrag auf Untersuchungshaft vor, hast du das Recht, deinen Anwalt oder deine Anwältin zu kontaktieren. Kennst du keine Anwaltsperson persönlich, | ||
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Wirst du in Untersuchungshaft gesetzt, muss der Jugendanwalt (bis zum 18. Altersjahr) oder das Zwangsmassnahmengericht (ab 18 Jahren) innert 48 Stunden die Haft verfügen. Die Untersuchungshaft ist nur begründet, wenn ein hinreichend begründeter Verdacht auf eine Straftat (keine Bagatellfälle wie z. B. Kiffen, sondern z. B. Verdacht auf Handel mit Cannabisprodukten) besteht. Zusätzlich muss Fluchtgefahr, | Wirst du in Untersuchungshaft gesetzt, muss der Jugendanwalt (bis zum 18. Altersjahr) oder das Zwangsmassnahmengericht (ab 18 Jahren) innert 48 Stunden die Haft verfügen. Die Untersuchungshaft ist nur begründet, wenn ein hinreichend begründeter Verdacht auf eine Straftat (keine Bagatellfälle wie z. B. Kiffen, sondern z. B. Verdacht auf Handel mit Cannabisprodukten) besteht. Zusätzlich muss Fluchtgefahr, | ||