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thc_recht:sh2828 [2011/10/15 00:13] – fabian | thc_recht:sh2828 [2011/10/27 21:30] – sos | ||
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Seit zwei Jahren gibt nun das Bundesamt für Statistik BFS die Zahlen zur Cannabisrepression heraus. | Seit zwei Jahren gibt nun das Bundesamt für Statistik BFS die Zahlen zur Cannabisrepression heraus. | ||
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Die neue Unterscheidung zwischen Übertretungen und Vergehen macht mehr Sinn – Erstere werden mit Busse und Gebühren (Total ein paar hundert Franken) bestraft, während Letztere zusätzlich mit Geldstrafe/ | Die neue Unterscheidung zwischen Übertretungen und Vergehen macht mehr Sinn – Erstere werden mit Busse und Gebühren (Total ein paar hundert Franken) bestraft, während Letztere zusätzlich mit Geldstrafe/ | ||
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Die Grafik zeigt, dass über 7’000 Menschen wegen eines Cannabis-Vergehens polizeilich erfasst wurden, sowohl 2009 wie auch 2010. Und wir sehen, dass das Wachstum 2009/2010 mit 5% beachtlich war. | Die Grafik zeigt, dass über 7’000 Menschen wegen eines Cannabis-Vergehens polizeilich erfasst wurden, sowohl 2009 wie auch 2010. Und wir sehen, dass das Wachstum 2009/2010 mit 5% beachtlich war. | ||
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Straftaten wurden gar gegen 8’000 pro Jahrgang gezählt, auch hier mit einem Wachstum von 5%. | Straftaten wurden gar gegen 8’000 pro Jahrgang gezählt, auch hier mit einem Wachstum von 5%. | ||
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Wir können es nicht genug betonen: Wer für sich alleine Haschisch und Gras produziert, kauft, besitzt und dann alleine oder mit Erwachsenen zusammen konsumiert, begeht eine Übertretung. Die Strafe dafür ist üblicherweise eine Busse in der Höhe von ein paar hundert Franken (inkl. Gebühren). Es gibt keinen Eintrag im Strafregister. | Wir können es nicht genug betonen: Wer für sich alleine Haschisch und Gras produziert, kauft, besitzt und dann alleine oder mit Erwachsenen zusammen konsumiert, begeht eine Übertretung. Die Strafe dafür ist üblicherweise eine Busse in der Höhe von ein paar hundert Franken (inkl. Gebühren). Es gibt keinen Eintrag im Strafregister. | ||
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Wer nur schon ein halbes Gramm verschenkt oder mit Jugendlichen zusammen raucht, begeht ein Vergehen. Der Strafrahmen liegt hier bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, | Wer nur schon ein halbes Gramm verschenkt oder mit Jugendlichen zusammen raucht, begeht ein Vergehen. Der Strafrahmen liegt hier bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, | ||
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Wenn nun jemand mit seinem illegalen Tun die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringt (was bei Cannabis seit 1991 laut Bundesgericht nicht mehr möglich ist), als Mitglied einer Bande handelt, einen grossen Umsatz (laut Bundesgericht 100’000 Franken), einen erheblichen Gewinn (10’000 Franken) erzielt oder – und das ist eine Neuerung – in oder um Ausbildungsstätten für Jugendliche Betäubungsmittelhandel betreibt, gilt das als schwerer Fall. Hier liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Das kann dann bis 20 Jahre hinaufgehen. | Wenn nun jemand mit seinem illegalen Tun die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringt (was bei Cannabis seit 1991 laut Bundesgericht nicht mehr möglich ist), als Mitglied einer Bande handelt, einen grossen Umsatz (laut Bundesgericht 100’000 Franken), einen erheblichen Gewinn (10’000 Franken) erzielt oder – und das ist eine Neuerung – in oder um Ausbildungsstätten für Jugendliche Betäubungsmittelhandel betreibt, gilt das als schwerer Fall. Hier liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Das kann dann bis 20 Jahre hinaufgehen. | ||
- | Was genau Handel in «unmittelbarer Umgebung» von Ausbildungsstätten bedeutet (drei Meter, 100 Meter?), werden die Gerichte entscheiden müssen. | + | |
+ | __Was genau Handel in «unmittelbarer Umgebung» von Ausbildungsstätten bedeutet (drei Meter, 100 Meter?), werden die Gerichte entscheiden müssen.__ | ||
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