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+ | ====== Legale medizinische Verwendung? ====== | ||
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+ | Hier wiederholen wir den Text, den wir auch im allgemeinen Artikel über das teilrevidierte Betäubungsmittelgesetz geschrieben haben. Mittelfristig werden wir hier die neuen Entwicklungen in der medizinischen Hanfverwendung zusammenfassen. Im Verlauf 2012 sollte hier einiges klarer werden.__ | ||
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+ | **[Art. 8 5]** | ||
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+ | Hier wird die Möglichkeit definiert, dass der Bundesrat mittels Ausnahmebewilligungen diese eigentlich total verbotenen Substanzen zulassen kann, wenn es um wissenschaftliche Forschung, Arzneimittelentwicklung oder um die beschränkte medizinische Anwendung geht. Gerade der letzte Punkt, die beschränkte medizinische Anwendung, wird in der Neufassung dieses Gesetzes auf alle vier «total» verbotenen Betäubungsmittelarten ausgedehnt (früher war das nur für Heroin und LSD möglich). Damit können nun neu auch Opium und Cannabisprodukte medizinisch verwendet werden. | ||
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+ | __Die genaue Auslegung dieser neuen Möglichkeit ist noch offen – es kommt darauf an, wie viel Druck Kranke und ihre Ärztinnen und Ärzte machen werden. Weiter wird es von der Pharmaindustrie abhängen, ob sie in solche Medikamente investiert und schliesslich vom Bundesamt für Gesundheitswesen/ | ||
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+ | __Zurzeit (Sommer 2011) ist es so: Arztpersonen könnten Hanfmedizin verschreiben, | ||
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====== Achtung. Dieser Text bezieht sich auf die Auslegung der rechtlichen Lage bis 30.6.2011. ====== | ====== Achtung. Dieser Text bezieht sich auf die Auslegung der rechtlichen Lage bis 30.6.2011. ====== | ||