Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Die meisten Beispiele hier beziehen sich auf die Hanfsamenverfolgung (Hanfsamenimport Frühling 2015)
Wer Hanfsamen für den eigenen Konsum bestellt, begeht eine Übertretung und wird mit einer Busse bestraft. Die Höhe der Bussen und Gebühren schwankt ziemlich, zwischen 200 und 1000 Franken ist alles möglich. Hier ein Beispiel aus Nidwalden, sowie eines aus Bern und aus Zürich:
Das wäre die einfachste Möglichkeit gewesen: Die Betroffenen nicht polizeilich vorladen und vernehmen, sondern einfach eine Verwarnung aussprechen. Aber nur in Basel-Stadt scheint das vorzukommen:
Hier wurde zwar die Bestellung zugegeben, aber nicht, dass die Samen dem Eigenbedarf hätten dienen sollen. Damit fehlt das Kriterium für eine Übertretung (eben: für den eigenen Konsum bestimmt) und die Staatsanwaltschaft entscheidet auf eine Verurteilung wegen eines Vergehens. Auch gemeinsamer Import kann so enden.
Die Samen hätten zwar dem Eigenbedarf dienen sollen, aber es wurde auch eine Weitergabeabsicht gestanden (9 Samen hätten weitergegeben werden sollen). Also gibts einen Strafbefehl wegen eines Vergehens, mit 20 Tagessätzen eine sehr hohe Bestrafung:
Nichts mehr verpassen! Folge uns auf Social Media: