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thc_recht:strafbefehle_2026 [2026/09/17 14:45] – [Anordnung Blutprobe] sosthc_recht:strafbefehle_2026 [2026/09/17 16:42] (aktuell) – [Import von drei Hanfsamen] sos
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 ===== Import von drei Hanfsamen ===== ===== Import von drei Hanfsamen =====
  
-FIXME Dieser Fall folgt, sobald er im Legalize it! 112 (Winter 26/27) dargestellt worden ist.  --- //[[sven@hanflegal.ch|Sven]] 2026/09/15 16:01//+FIXME Dieser äusserst interessante Fall folgt, sobald er im Legalize it! 112 (Winter 26/27) dargestellt worden ist.  --- //[[sven@hanflegal.ch|Sven]] 2026/09/15 16:01//
  
 ===== Verfügung Fahreignungsabklärung ===== ===== Verfügung Fahreignungsabklärung =====
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 ===== Ergebnisse einer Blutprobe ===== ===== Ergebnisse einer Blutprobe =====
  
-Diese Blutprobe wurde nicht im Strassenverkehr angeordnet, sondern ist eine freiwillige Blutprobe im Rahmen einer Studie. Sie wurde ca. eine Viertelstunde nach dem Konsum entnommen. Wir zeigen sie hier, damit man sieht, was für Werte direkt nach einem Konsum gemessen werden können. Zum Vergleich: Fahren unter Drogen gilt erwiesen ab 1.5 Mikrogramm THC pro Liter Blut. Dieser Wert hat eben nichts mit einer akuten Wirkung oder einem kurz vorher stattfindenden Konsum zu tun. Er ist einfach der Nachweisgrenzwert, also ab wann das Vorhandensein von THC im Blut rechtlich sicher nachgewiesen ist. Ein Wirkung wird damit nicht bewiesen, trotzdem wird man verurteilt, wie wenn man unter Einfluss gefahren wäre.+Diese Blutprobe wurde nicht im Strassenverkehr angeordnet, sondern ist eine freiwillige Blutprobe im Rahmen einer Studie. Sie wurde ca. eine Viertelstunde nach dem Konsum entnommen. Wir zeigen sie hier, damit man sieht, was für Werte direkt nach einem Konsum gemessen werden können. Zum Vergleich: Fahren unter Drogen gilt erwiesen ab 1.5 Mikrogramm THC pro Liter Blut. Dieser Wert hat eben nichts mit einer akuten Wirkung oder einem kurz vorher stattfindenden Konsum zu tun. Er ist einfach der Nachweisgrenzwert, also ab wann das Vorhandensein von THC im Blut rechtlich genügend nachgewiesen ist. Eine Wirkung wird damit nicht bewiesen, trotzdem wird man verurteilt, wie wenn man unter Einfluss gefahren wäre.
  
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 Dennoch bleibt der Führerausweis eingezogen. Vermutlich wird die erneute Fahreignungsbeurteilung wiederum negativ ausfallen. In der Verkehrsmedizin sind die Vorbehalte gegenüber Cannabis, auch als verschriebenes Medikament, sehr gross. Es ist kaum vorstellbar, dass bei diesen Mengen eine Fahreignung bejaht werden würde. Dennoch bleibt der Führerausweis eingezogen. Vermutlich wird die erneute Fahreignungsbeurteilung wiederum negativ ausfallen. In der Verkehrsmedizin sind die Vorbehalte gegenüber Cannabis, auch als verschriebenes Medikament, sehr gross. Es ist kaum vorstellbar, dass bei diesen Mengen eine Fahreignung bejaht werden würde.
  
-Letztlich empfehlen wir allen, THC-Konsum und Führerausweisbesitz zu trennen. Entweder man konsumiert THC (ob rekreativ oder medizinisch) oder man hat einen Führerausweis. Beides zusammen ist unter der heutigen Nulltoleranz mit zu vielen Problemen verbunden. Bei rekreativem Konsum ist Abstinenz zwingend, um den Führerausweis zu behalten oder wieder zu erlangen. Bei medizinischem Konsum ist die Sachlage theoretisch nicht so eindeutig, aber da die Verkehrsmedizin sehr negativ zu Cannabis eingestellt ist, führt das in diesem Bereich zu langwierigen Auseinandersetzungen, hohen Kosten und der Führerausweis ist dann noch entzogen, ob per Sicherungsentzug oder provisorisch auf unbestimmte Zeit spielt für die Betroffenen kaum eine Rolle.+Letztlich empfehlen wir allen, THC-Konsum und Führerausweisbesitz zu trennen. Entweder man konsumiert THC (ob rekreativ oder medizinisch) oder man hat einen Führerausweis. Beides zusammen ist unter der heutigen Nulltoleranz mit zu vielen Problemen verbunden. Bei rekreativem Konsum ist Abstinenz zwingend, um den Führerausweis zu behalten oder wieder zu erlangen. Bei medizinischem Konsum ist die Sachlage theoretisch nicht so eindeutig, aber da die Verkehrsmedizin sehr negativ zu Cannabis eingestellt ist, führt das in diesem Bereich zu langwierigen Auseinandersetzungen, hohen Kosten – und der Führerausweis ist dann noch entzogen, ob per Sicherungsentzug oder provisorisch auf unbestimmte Zeit spielt für die Betroffenen kaum eine Rolle.
  
 Wer beruflich oder privat zwingend auf den Führerausweis angewiesen ist, sollte überhaupt kein THC konsumieren, auch kein ärztlich verschriebenes. Die Probleme scheinen uns zurzeit einfach zu gross. Vielleicht ändert sich das auch mal, aber es ist kaum vorstellbar, dass Dosierungen über einigen wenigen Gramm Cannabis pro Monat verkehrsmedizinisch akzeptabel sein könnten. Ausserdem müsste das Dosierungsschema so ausgestaltet sein, dass zwischen Konsum und Autofahren wohl eine recht lange zeitliche Spanne liegen würde. Das würde die Verschreibung eng begrenzen. Wer beruflich oder privat zwingend auf den Führerausweis angewiesen ist, sollte überhaupt kein THC konsumieren, auch kein ärztlich verschriebenes. Die Probleme scheinen uns zurzeit einfach zu gross. Vielleicht ändert sich das auch mal, aber es ist kaum vorstellbar, dass Dosierungen über einigen wenigen Gramm Cannabis pro Monat verkehrsmedizinisch akzeptabel sein könnten. Ausserdem müsste das Dosierungsschema so ausgestaltet sein, dass zwischen Konsum und Autofahren wohl eine recht lange zeitliche Spanne liegen würde. Das würde die Verschreibung eng begrenzen.
Zuletzt geändert: 2026/09/17 14:45

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