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+ | ====== Ein neuer mehrjähriger Politzyklus beginnt ====== | ||
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+ | **Die Hanf-Initiative ist mit 106’314 Unterschriften im Januar 2006 eingereicht worden. Die Bundeskanzlei hat nachgezählt und sie im Februar mit 105’994 Unterschriften für gültig erklärt. Damit kommt es zwingend zu einer intensiven Diskussion mit Volksabstimmung. | ||
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+ | ===== Wortlaut der Initiative ===== | ||
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+ | Die Initiative fordert in einem neu zu schaffenden Hanfartikel 105a folgende vier Punkte, die wir in zwei Teilen kommentieren: | ||
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+ | «1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei. | ||
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+ | 2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.» | ||
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+ | Die beiden ersten Artikel sind zwingendes Recht und können gleich nach einer Annahme der Initiative angewendet werden. Damit würden alle THC-Konsumierenden in der Schweiz **vollständig entkriminalisiert**. Wir dürften also THC-Produkte einnehmen, besitzen, kaufen oder auch selber produzieren und niemand dürfte uns mehr für solches Tun strafen oder uns Gras und Hasch wegnehmen. | ||
+ | Die **Weitergabe** jedoch ist hier nicht als straffrei aufgeführt – hier müsste die Gesetzgebung entscheiden, | ||
+ | Die ersten beiden Artikel zielen also auf eine Freigabe des individuellen, | ||
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+ | «3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, | ||
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+ | 4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.» | ||
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+ | ===== Umsetzung in der Gesetzgebung ===== | ||
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+ | Diese Bestimmungen können nicht sofort angewendet werden. Hier braucht es eine **ausführlichere Gesetzgebung** (und bis diese in Kraft ist, können durchaus Jahre vergehen). Der Punkt drei fordert lediglich, dass eine solche zu schaffen ist. Dabei ist der Gesetzgeber ziemlich frei in der Ausgestaltung. Er kann also bestimmen, wer unter welchen Bedingungen mit welchen Steuerfolgen, | ||
+ | Die beiden letzten Artikel zielen also auf den gewerbsmässigen Handel. Dieser soll zwar möglich sein, aber die genauen Bedingungen kann das Parlament weitgehend frei gestalten, also restriktiver oder liberaler. | ||
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+ | ===== Was bleiben würde ===== | ||
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+ | Nichts ändern würde sich bei einer Annahme der Initiative am heutigen repressiven Vorgehen im **Strassenverkehr**. Denn diese Gesetze und vor allem die einschlägige Verordnung gelten auch nach einer Annahme der Initiative. Und hier gilt eine Person mit minimalen THC-Spuren im Blut bereits als fahruntauglich (was gebüsst wird und einen Fahrausweisentzug zur Folge hat) bzw. gilt jemand, der regelmässig THC-Produkte konsumiert eh als drogenabhängig und ist damit ebenfalls fahruntauglich. An dieser Gesetzeslage ändert die Initiative nichts. | ||
+ | Ebenfalls können Schulen, Betriebe und sonstige **Institutionen** auf ihrem Gelände den Konsum von THC-Produkten weiterhin verbieten – genau so, wie sie den Konsum von Alkohol und Tabak untersagen können. Die Initiative verlangt lediglich, dass man THC-Geniessende nicht mehr mit dem Strafrecht jagen darf. | ||
+ | Doch muss man sich wirklich bewusst sein: Die allermeisten Initiativen scheitern in der Volksabstimmung und es wäre ein Wunder, wenn diese Initiative angenommen würde. Doch der **Wert** einer Initiative liegt bei den Diskussionen, | ||
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+ | ===== Wie läuft der Zyklus einer Initiative ab? ===== | ||
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+ | Nach der Einreichung und der Erklärung der Gültigkeit durch die Bundeskanzlei (was im Februar 2006 geschehen ist), kommt das Anliegen der Initiative zum Bundesrat. Dieser muss innert 12 Monaten eine Botschaft ans Parlament ausarbeiten. Wenn er einen Gegenentwurf präsentiert, | ||
+ | Anschliessend kommt das Geschäft ins Parlament. Dort muss sich zunächst die eine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, dann der Erstrat (National- oder Ständerat) um das Anliegen kümmern. | ||
+ | Dann folgt die Kommission des Zweitrates und der Zweitrat selber. Diese Arbeiten müssen bis 30 Monate nach der Gültigkeitserklärung abgeschlossen werden. Wenn ein Gegenentwurf erarbeitet wird, darf es auch 12 Monate länger dauern. | ||
+ | Dann findet die Schlussabstimmung in beiden Räten statt: Wird die Initiative zur Annahme oder Ablehnung empfohlen? Gibt es einen Gegenvorschlag? | ||
+ | Spätestens 10 Monate später muss die Volksabstimmung über die Initiative | ||
+ | Total kommt man so auf ein Maximum von 52 Monaten. Von Februar 2006 an gerechnet wäre der Juni 2010 also der letztmögliche Termin. Aber es ginge auch schneller: Es könnte auch 40 Monate dauern (ohne Gegenvorschlag wäre das die maximale Zeitdauer), oder weniger, wenn Bundesrat und Parlament das Geschäft schnell voranbringen. | ||
+ | Allerdings muss man dabei immer bedenken, dass die Heroinverschreibung an schwer Abhängige Ende 2009 ausläuft. Ab dann kann Heroin also nicht mehr ärztlich abgegeben werden. Viele PolitikerInnen, | ||