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- | Die Inhalte der Teilrevision haben wir im Legalize it! 46 vorgestellt (Winter 2008/ 2009, Seiten 2 bis 4; wir schicken dir gerne ein Exemplar zu). Du findest diese Infos auch auf unserem www.hanflegal.ch/ | + | Die Inhalte der Teilrevision haben wir im Legalize it! 46 vorgestellt (Winter 2008/ 2009, Seiten 2 bis 4; wir schicken dir gerne ein Exemplar zu). Du findest diese Infos auch in diesem Wiki: Gib in der Suchfunktion |
Per 1.1.2010 wurden zwei kleine Artikel dieser Teilrevision in Kraft gesetzt (Artikel 3e und 3f). Klein, aber mit Wirkung: Dank diesen beiden Artikeln kann nun die Heroinverschreibung definitiv unbefristet weitergeführt werden. Ohne dieses vorzeitige In-Kraft-Treten hätte die Heroinabgabe Ende 2009 beendet werden müssen. | Per 1.1.2010 wurden zwei kleine Artikel dieser Teilrevision in Kraft gesetzt (Artikel 3e und 3f). Klein, aber mit Wirkung: Dank diesen beiden Artikeln kann nun die Heroinverschreibung definitiv unbefristet weitergeführt werden. Ohne dieses vorzeitige In-Kraft-Treten hätte die Heroinabgabe Ende 2009 beendet werden müssen. | ||
Die anderen geänderten Bestimmungen sind also noch nicht in Kraft und damit gilt das alte BetmG in diesen Punkten weiterhin. Wann die anderen Artikel in Kraft treten werden ist noch unklar, vielleicht Mitte 2010, vielleicht auch erst Anfang 2011. | Die anderen geänderten Bestimmungen sind also noch nicht in Kraft und damit gilt das alte BetmG in diesen Punkten weiterhin. Wann die anderen Artikel in Kraft treten werden ist noch unklar, vielleicht Mitte 2010, vielleicht auch erst Anfang 2011. |