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thc_recht:sh3232 [2011/09/11 10:41] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | thc_recht:sh3232 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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====== Gibt es keine Ausnahmen von der Strafbarkeit? | ====== Gibt es keine Ausnahmen von der Strafbarkeit? | ||
- | ==== Zwei Artikel, die Hoffnung wecken ==== | ||
- | Trotz dieses umfassenden Verbotes von THC-Produkten und THC-Konsum gibt es zwei «gute» Artikel in diesem Gesetz, die dieses | + | ===== Zwei Artikel, die Hoffnung wecken ===== |
- | ==== Artikel 19 a) 2. ==== | + | |
+ | Trotz dieses umfassenden Verbotes von THC-Produkten und THC-Konsum gibt es zwei «gute» Artikel in diesem Gesetz, die das totale Verbot ein wenig relativieren: | ||
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+ | **[Artikel 19 a) 2.]** | ||
«In leichten Fällen kann das Verfahren eingestellt werden oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.» | «In leichten Fällen kann das Verfahren eingestellt werden oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.» | ||
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Dieser «kann»-Artikel wird vom Richter frei, nach seinem Ermessen, angewendet (oder auch, häufiger, nicht angewendet). | Dieser «kann»-Artikel wird vom Richter frei, nach seinem Ermessen, angewendet (oder auch, häufiger, nicht angewendet). | ||
- | ==== Artikel 19 b) ==== | + | |
- | «Wer nur den eigenen Konsum vorbereitet oder Betäubungsmittel | + | **[Artikel 19 b)]** |
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+ | «Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums | ||
Diese Vorschrift ist eigentlich zwingend. | Diese Vorschrift ist eigentlich zwingend. | ||
- | ==== Die Richterinnen und Richter entscheiden ==== | + | ===== Das Weiterreichen des Joints: Achtung Jugendliche! ===== |
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+ | Wer Hasch und Gras für den gleichzeitigen Konsum unentgeltlich abgibt (man gibt einen Joint in die Runde oder wirft ein Piece auf, damit jemand einen Joint baut) ist nicht strafbar, wenn es um eine geringfügige Menge Hasch oder Gras geht («geringfügig» ist allerdings Auslegungssache des Gerichtes). Doch das gilt nur, wenn es sich um Erwachsene handelt. Sind Jugendliche dabei, macht man sich eines Vergehens schuldig! (Der Konsum der einzelnen Personen kann als Übertretung bestraft werden.) | ||
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+ | ===== Die Richterinnen und Richter entscheiden | ||
Jedoch: was eine «geringfügige Menge» oder ein «leichter Fall» ist, ist ebenfalls dem Richterermessen überlassen. Das Stadtrichteramt der Stadt Zürich hat diese beiden Artikel am Telefon so kommentiert: | Jedoch: was eine «geringfügige Menge» oder ein «leichter Fall» ist, ist ebenfalls dem Richterermessen überlassen. Das Stadtrichteramt der Stadt Zürich hat diese beiden Artikel am Telefon so kommentiert: | ||
«Der jeweilige Richter hat zu entscheiden, | «Der jeweilige Richter hat zu entscheiden, | ||
- | ==== Die Hoffnung wird leider nicht erfüllt ==== | + | ===== Die Hoffnung wird leider nicht erfüllt ===== |
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+ | Tja, es ist also schwierig. Aber wenn man einen netten Richter oder eine nette Richterin hat, kann man vielleicht durch einen guten Eindruck mit Straffreiheit oder einer Verwarnung statt einer Busse davonziehen (siehe dazu auch [[thc_recht/ | ||
- | Tja, es ist also schwierig. Aber wenn man einen netten Richter oder eine nette Richterin hat, kann man vielleicht durch einen guten Eindruck mit Straffreiheit oder einer Verwarnung statt einer Busse davonziehen (siehe dazu auch Seite 7, «Verwarnung»). Jedenfalls: Wenn du aussagst (besser | + | ===== Eine Lösung |
- | ==== Eine Lösung wäre möglich ==== | + | Wenn die Richtenden in unserem Land diese beiden Artikel 19 a) 2. und 19 b) etwas lockerer auslegen würden und zum Beispiel alle Mengen Haschisch und Gras unter 100 Gramm als «leichte Fälle» bzw. «geringfügige Mengen» anschauen würden (was sie ja auch sind), wären 90 Prozent der Probleme einfach gelöst. Doch dafür müssten die Richtenden wohl noch intensiv weitergebildet werden. Bis dann bleiben diese beiden Artikel Bestimmungen, |
- | Wenn die Richtenden in unserem Land diese beiden Artikel 19 a) 2. und 19 b) etwas lockerer auslegen würden und zum Beispiel alle Mengen Haschisch und Gras unter 100 Gramm als «leichte Fälle» bzw. «geringfügige Mengen» anschauen würden, wären 90 Prozent der Probleme einfach gelöst. Doch dafür müssten die Richtenden wohl noch intensiv weitergebildet werden. Bis dann bleiben diese beiden Artikel Bestimmungen, | ||