Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungLetzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
thc_recht:strafbefehle_2020 [2020/11/20 17:10] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | thc_recht:strafbefehle_2020 [2023/12/22 21:16] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | | {{: | ||
====== Strafbefehle und Dokumente 2020 ====== | ====== Strafbefehle und Dokumente 2020 ====== | ||
+ | |||
+ | ====== Befragungs-Formular KaPo Zürich wegen Imports ====== | ||
+ | |||
+ | Der Zoll beschlagnahmt nicht nur Hanfsamen, auch im Ausland bestellter Hasch oder wie in diesem Fall Gras bleiben dort hängen. Auch wenn es hier nur um eine geringfügige Menge (bis 10 Gramm) geht, wird die bestellende Person dennoch befragt. Immerhin nur schriftlich befragt und nicht vorgeladen. Aber eine geringfügige Menge Cannabis ist doch straffrei? Ja, aber nur, wenn sie dem eigenen Konsum dienen soll. Sonst ist der Besitz ein Vergehen (mit Strafregistereintrag)! Nur wenn klar wird, dass das Bestellte dem eigenen Konsum hätte dienen sollen, bleibt dieser Import straffrei. Vergangenen Konsum sollte man nicht gestehen (das bringt nur das Strassenverkehrsamt auf den Plan). | ||
+ | |||
+ | | {{: | ||
+ | | {{: | ||
====== Formular für die geringfügige Menge Cannabis aus dem Tessin ====== | ====== Formular für die geringfügige Menge Cannabis aus dem Tessin ====== | ||
Zeile 90: | Zeile 96: | ||
| {{: | | {{: | ||
| {{: | | {{: | ||
+ | |||
+ | ====== Strafbefehl Fahren unter Drogen (Aargau, 2020) ====== | ||
+ | |||
+ | THC-Spuren im Blut genügen für eine Verurteilung. Hier ein typischer Strafbefehl beim ersten Mal. Auch hier kostet es schon über 3'000 Franken, ausserdem gibt es einen Eintrag im Strafregister. | ||
+ | |||
+ | | {{: | ||
+ | | {{: | ||
+ | | {{: | ||
+ | |||
+ | ====== Strafbefehl Fahren unter Drogen (Bern, 2020) ====== | ||
+ | |||
+ | Hier ist es etwas günstiger, aber dennoch: 2'500 Franken. Für die Strafe entscheidend war Fahren unter Drogen, das ist ein Vergehen. Der Anbau und Besitz für Eigenkonsum ist dagegen eine Bagatelle (Übertretung). | ||
+ | |||
+ | | {{: | ||
+ | | {{: | ||