Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Eigentlich sind bis zu 10 Gramm Gras ja straffrei – wenn sie dem Eigenkonsum dienen sollen. Doch die Aussage des Bestellers war etwas unglücklich. Er machte genau hierzu keine Aussage. Und dann legte der Staatsanwalt los: Verurteilung wegen einem Vergehen, 30 Tagessätze, Strafregistereintrag und noch eine Busse von 500 Franken statt Straffreiheit. Es ist wirklich entscheidend, dass der Eigenbedarf klar gemacht wird!
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