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Gelegentlich kommt es vor, dass zwar die Urinprobe positiv ist, aber im Blut THC unter dem Grenzwert festgestellt wird. Somit ist man laut Gesetz nicht in fahrunfähigem Zustand gefahren, aber trotzdem wird es teuer. Es gibt zwar keine eigentliche Bestrafung, aber die Kosten werden einem trotzdem auferlegt, weil man das Verfahren schuldhaft mitverursacht hat.

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Die aktuelle Ausgabe des «Shit happens» erklärt die rechtliche Lage unseres Genussmittels in der Schweiz.
Präventiv und im Notfall geben wir unseren Mitgliedern gratis Rechtsauskünfte bei allen rechtlichen Fragen um THC.