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Hatte es beim ersten Mal noch 25 Tagessätze à 110 Franken gegeben (bedingt auf zwei Jahre), so lautete das neue Urteil für beide Delikte: 90 Tagessätze à 120 Franken (unbedingt, das muss also bezahlt werden). Das ergibt dann folgende Totalkosten (Fall vom Herbst 2018):
| CHF | Position |
|---|---|
| 91 | Polizei-Kostenrapport |
| 100 | Busse |
| 10'800 | Geldstrafe |
| 1'600 | Strafbefehlsgebühr |
| 716 | Auslagen Geschäfte zu verteilen |
| 13'307 | Total, zahlbar innert 30 Tagen |
Wer wegen eines Vergehens verurteilt wurde, sollte also mindestens in der Probezeit wirklich keine weiteren Vergehen begehen. Die Strafen werden sonst drastisch härter: Die Anzahl Tagessätze wird viel höher und vor allem muss man diese dann alle bezahlen.

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