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Gegen die Cannabis-Pilotversuche wurde soweit ersichtlich kein Referendum ergriffen. Der Termin des Inkrafttretens ist noch offen, konkrete Versuchsprojekte werden wohl ab 2021 vorgestellt. Was können diese Versuche bringen?
Die letzte Differenz zwischen National- und Ständerat konnte im September 2020 ausgeräumt werden: Bio-Hanf soll nur «wenn möglich» Verwendung finden. Beide Räte unseres Parlaments haben in der Schlussabstimmung für diese Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) gestimmt (NR 115:81:0, SR 37:5:2). Bis jetzt scheint niemand das Referendum lanciert zu haben, trotz des engagierten Widerstands im Nationalrat. Die Referendumsfrist läuft am 14. Januar 2021 ab.
Ab dann könnte diese Änderung in Kraft treten. Allerdings muss der Bundesrat noch die Verordnung zu diesem Gesetz formulieren. Darin regelt der Bundesrat die Voraussetzungen für die Versuche detaillierter. Bis jetzt liegt hierzu nur der Entwurf für die Vernehmlassung von 2018 vor. Weiter braucht es wohl noch einen Leitfaden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Diesem müssen die Projekte ja zur Bewilligung vorgelegt werden. Wann der Bundesrat die neuen Regeln in Kraft setzen wird, ist also noch offen. Sicher ist: Ab dann laufen die zehn Jahre, in denen solche Versuche überhaupt durchgeführt werden dürfen, denn diese Anpassung des BetmG ist befristet.
Im beschlossenen Gesetz sind folgende Eckpfeiler für die Versuche definiert:
⇒ örtlich, zeitlich, sachlich begrenzt
⇒ wissenschaftliche Erforschung des Freizeitgebrauchs (nicht-medizinisch) von Hanf ab 1 % THC
⇒ Dabei müssen die Gesundheit, die Jugend sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit geschützt werden.
⇒ Schweizer Bio-Cannabis soll bevorzugt werden.
⇒ Das BAG kann solche Versuche bewilligen, wobei der Bundesrat zuerst noch die Details in der Verordnung fixieren muss.
Nun ist die Frage, wer welche Projekte entwickelt und beim BAG einreicht. Uns ist wichtig: Die Konsumierenden müssen dabei auch etwas zu sagen haben!
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