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thc_recht:sh0808 [2013/10/07 11:35] – [Unterschiedlichste Bussenhöhen] fabian | thc_recht:sh0808 [2014/07/07 17:26] – sos | ||
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Die Bussen auf dieser Seite beziehen sich auf die erstmalige Verzeigung. Wer mehrmals verzeigt wird, hat immer höhere Strafen zu gewärtigen (siehe auch [[thc_recht: | Die Bussen auf dieser Seite beziehen sich auf die erstmalige Verzeigung. Wer mehrmals verzeigt wird, hat immer höhere Strafen zu gewärtigen (siehe auch [[thc_recht: | ||
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- | ====== Wie sehen Bussen wegen Kiffens aus? ====== | ||
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- | Zwischen den beiden Extrembeispielen, | ||
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- | ==== Unterschiedlichste Bussenhöhen ==== | ||
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- | Als weitere Information hier eine Zusammenstellung der Bussenhöhen aus unserem Archiv: 340 Franken, 212.50 Franken, 215 Franken, 451 Franken, 591 Franken, 230 Franken, 495 Franken, 189 Franken, 100 Franken usw. Es werden also die verschiedensten Bussenhöhen ausgesprochen. | ||
- | Dabei kommt es auch nicht auf die gefundene Menge an, sondern viel mehr darauf, ob du für dich, für deinen Eigenbedarf besitzt, oder ob du auch Material weitergegeben oder gar verkauft hast. Die beiden Bussen auf dieser Seite beziehen sich einmal auf 0,1 Gramm (oben), einmal auf über 2 Kilo (unten) – doch der Bussenbetrag ist bei beiden 100 Franken! Denn es ging immer um Eigenkonsum und es war jeweils die erste Verzeigung. | ||
- | Die Busse aus Obwalden (ganz rechts unten) ist mit 700 Franken so hoch, weil er sieben Jahre Konsum zugegeben und einen bösen Richter hatte. | ||
- | Die Bussen auf diesen Seiten beziehen sich auf die erstmalige Verzeigung. Wer mehrmals verzeigt wird, hat immer höhere Strafen zu gewärtigen (siehe auch Seite 11). | ||
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- | Auch an deinem Strafbefehl sind wir sehr interessiert. Nur so können wir die aktuelle Repression einschätzen. Mach bitte eine Kopie und sende sie uns: [[li@hanflegal.ch|Dokumente senden]]. Vielen Dank! | ||