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Wie viele Gramm darf ich legal besitzen?

Eine häufig gestellte Frage

Sie geistert immer wieder durch die Köpfe von Ratsuchenden: Darf man denn nicht wenigstens ein paar Gramm legal auf sich tragen? Die Antwort lautet leider: nein. Denn der blosse Konsum ist ja bereits strafbar, und der Besitz sowieso. Deshalb handelt es sich immer um illegale Betäubungsmittel, egal ob es 0.1 oder 100 Gramm sind.

Die Polizei hat einen Ermessensspielraum

Nicht alle Polizeien verfolgen das Kiffen gleich intensiv. Es gibt durchaus Polizisten und Polizistinnen, die jemanden, der nur ein paar Gramm auf sich trägt, laufen lassen. Doch in den allermeisten Fällen wird eine solche Person verzeigt und bekommt eine Busse. Einzig in Basel gibt es Ansätze zu einem Opportunitätsprinzip, das wirklich ausformuliert ist. Der Basler Cannabisbericht von Anfang 2004 soll eine gemeinsame Haltung der ganzen Basler Verwaltung zum Kiffen definieren.

Das Basler Modell

«Der Konsum wird in Basel wie bis anhin nur dann gezielt strafrechtlich verfolgt, wenn sich auf Grund besonderer Umstände dafür eine Notwendigkeit ergibt (z. B. Belästigung von Öffentlichkeit und Anwohner/ -innen durch eine Konsumentenszene oder gleichzeitiger Verdacht des Handels mit Cannabis).»

Hier steht die konkrete Fassung des Basler Opportunitätsprinzips: Konsum ist zwar verboten, wird aber teilweise nicht verfolgt. Wobei die Kriterien für diese Nichtverfolgung schon sehr schwammig sind. «Belästigt» jetzt ein einzelner Kiffer an einer Tramstation die anderen Leute und es wird dann doch ein Verfahren angestrengt? Muss man irgendwo allein am Rhein stehen und wenn dann der Rauch niemanden stresst, ist es ok? Da bleibt der Polizei ein grosser Ermessensspielraum. Aber immerhin ist es die allererste Fassung eines konkreten Opportunitätsprinzips. Es ist sozusagen die minimalste Form einer Teil-Entkriminalisierung des Konsums.

Das gilt jedoch nur für Erwachsene. «Gegen jugendliche Cannabis-Konsument/-innen führt die Jugendanwaltschaft bei Bekanntwerden des Konsums Verfahren durch, wobei der Grundsatz gilt, dass desto mehr unternommen wird, je jünger und je häufiger ein/-e Unmündige/-r Cannabis konsumiert hat. Konsequenzen sind Information der Eltern und geeignete jugendrechtliche Sanktionen (Verweis, Bussen und in Zukunft vor allem obligatorische Teilnahme an Kursen, um sich dort mit dem eigenen Konsum und der Lebenssituation auseinanderzusetzen).»

Grundsätzlich bleibt alles illegal

Eine solche Sichtweise ist das Maximum, was man von offizieller Seite zurzeit erwarten kann. Der Berner «Bund» hat zu diesem Bericht geschrieben:

«Normalkiffer sollten nicht ausgegrenzt werden.» Ein wunderbares Wort, «Normalkiffer». Wenn man uns THC-Geniessende wirklich nicht mehr ausgrenzen will, dann muss das BetmG geändert werden. Aber immerhin ist es doch ein erstes Schrittchen: Wer zu Hause kifft, niemanden damit stresst, erwachsen ist und nicht allzu viel THC aufnimmt, wird nicht aktiv verfolgt. Man kann hoffen, dass weitere Städte dieses Basler Modell übernehmen – und weiter ausbauen.

Ordnungsbussenmodell

Das Basler Modell wurde bis jetzt von keinen anderen Städten aufgenommen. Aber in St. Gallen wurde ein anderer Weg eingeschlagen: Ordnungsbussen für THC-Konsum und Besitz kleiner Mengen. Erwachsene, die beim Kiffen erwischt werden und nicht mehr als fünf Gramm auf sich tragen, zahlen eine Busse von 50 Franken und werden nicht registriert. Jugendliche hingegen werden nach wie vor registriert und zu Drogenkursen oder Arbeitseinsätzen aufgeboten. Auch Neuenburg soll auf ähnliche Weise verfahren. Zurzeit gibt es Diskussionen über ein gesamtschweizerisches Ordnungsbussenmodell für Cannabis, Ende 2011 könnte es im Parlament behandelt werden. Aber eine Legalisierung ist das nicht, es bleibt illegal.



Hier folgt der entsprechende "alte" Text, der bis 30.6.2011 gültig war.

Eine häufig gestellte Frage

Sie geistert immer wieder durch die Köpfe von Ratsuchenden. Darf man denn nicht wenigstens ein paar Gramm legal auf sich tragen? Die Antwort lautet leider Nein. Denn der blosse Konsum ist ja bereits strafbar, und der Besitz sowieso. Deshalb handelt es sich immer um illegale Betäubungsmittel, egal ob es 0.1 oder 100 Gramm sind.

Die Polizei hat einen Ermessensspielraum

Nicht alle Polizeien verfolgen jedoch das Kiffen gleich intensiv. Es gibt durchaus PolizistInnen, die jemanden, der nur ein paar Gramm auf sich trägt, laufen lassen. Doch in den allermeisten Fällen wird eine solche Person verzeigt und bekommt eine Busse. Einzig in Basel gibt es Ansätze zu einem Opportunitätsprinzip, das wirklich ausformuliert ist. Der Basler Cannabisbericht von Anfang 2004 soll eine gemeinsame Haltung der ganzen Basler Verwaltung zum Kiffen definieren.

Das Basler Modell

«Der Konsum wird in Basel wie bis anhin nur dann gezielt strafrechtlich verfolgt, wenn sich auf Grund besonderer Umstände dafür eine Notwendigkeit ergibt (z. B. Belästigung von Öffentlichkeit und Anwohner/-innen durch eine Konsumentenszene oder gleichzeitiger Verdacht des Handels mit Cannabis).» Hier steht die konkrete Fassung des Basler Opportunitätsprinzips: Konsum ist zwar verboten, wird aber teilweise nicht verfolgt. Wobei die Kriterien für diese Nichtverfolgung schon sehr schwammig sind. «Belästigt» jetzt ein einzelner Kiffer an einer Tramstation die anderen Leute und es wird dann doch ein Verfahren angestrengt? Muss man irgendwo allein am Rhein stehen und wenn dann der Rauch niemanden stresst, ist es ok? Da bleibt der Polizei ein grosser Ermessensspielraum. Aber immerhin ist es die allererste Fassung eines konkreten Opportunitätsprinzips. Es ist sozusagen die minimalste Form einer Teil-Entkriminalisierung des Konsums. Das gilt jedoch nur für Erwachsene. «Gegen jugendliche Cannabis-Konsument/-innen führt die Jugendanwaltschaft bei Bekanntwerden des Konsums Verfahren durch, wobei der Grundsatz gilt, dass desto mehr unternommen wird, je jünger und je häufiger ein/-e Unmündige/-r Cannabis konsumiert hat. Konsequenzen sind Information der Eltern und geeignete jugendrechtliche Sanktionen (Verweis, Bussen und in Zukunft vor allem obligatorische Teilnahme an Kursen, um sich dort mit dem eigenen Konsum und der Lebenssituation auseinanderzusetzen).»

Grundsätzlich bleibt alles illegal

Eine solche Sichtweise ist das Maximum, was man von offizieller Seite erwarten kann, bis das Betäubungsmittelgesetz geändert wird. Der Berner «Bund» hat zu diesem Bericht geschrieben: «Normalkiffer sollten nicht ausgegrenzt werden.» Ein wunderbares Wort, «Normalkiffer». Wenn man uns THC-Geniessende wirklich nicht mehr ausgrenzen will, dann muss das BetmG geändert werden. Aber immerhin ist es doch ein erstes Schrittchen: Wer zu Hause kifft, niemanden damit stresst, erwachsen ist und nicht allzu viel THC aufnimmt, wird nicht aktiv verfolgt. Man kann hoffen, dass weitere Städte dieses Basler Modell übernehmen – und weiter ausbauen.

Ordnungsbussenmodell

Das Basler Modell wurde bis jetzt von keinen anderen Städten aufgenommen. Aber in St. Gallen wurde ein anderer Weg eingeschlagen: Ordnungsbussen für THC-Konsum und Besitz kleiner Mengen. Erwachsene, die beim Kiffen erwischt werden und nicht mehr als ein paar Gramm (etwa fünf Gramm) auf sich tragen, zahlen eine Busse von 50 Franken und werden nicht registriert. Jugendliche hingegen werden nach wie vor registriert und zu Drogenkursen oder Arbeitseinsätzen aufgeboten. Zurzeit laufen Diskussionen, dieses Modell auf die ganze Schweiz auszudehnen.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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