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Dann begannen die Staatsanwaltschaften in einzelnen Kantonen die Läden richtig zu bekämpfen und zogen die Schraube an. Unterstützt wurden sie dabei durch das Bundesgericht, das in einem wegweisenden Entscheid 2001 die Verfolgung von Hanfblüten stark vereinfachte.
Während der Razzien wurden dann vermehrt auch Computer und Maschinen zum Verpacken des Dufthanfes beschlagnahmt. Ausserdem wurden Kontensperren angeordnet. Dann wurden Berufsverbote ausgesprochen, was bedeutet, dass die angeklagten Ladenbetreibenden nichts mehr mit Hanf zu tun haben durften, ansonsten wurde ihnen umgehende Inhaftierung angedroht. Ganz renitente Ladenbesitzende, die auch nach der x-ten Razzia darauf bestanden, einen legalen Shop zu führen und ihrerseits die Untersuchungsbehörden illegaler Machenschaften bezichtigten, wurden auch mal während mehrerer Tage bis Monate in Untersuchungshaft gesetzt.
Das hatte viele Hanfbetriebe stark in Mitleidenschaft gezogen, etliche hörten auf, andere gingen in den Untergrund. Schliesslich war die Repression – schön gestaffelt – in allen Kantonen angekommen. Es gibt heute keine Hanfläden mehr. Diese Schweizer Spezialität ist Geschichte. Der Handel ist in den Untergrund zurückgegangen.
Viele Prozesse gegen Hanfverkaufende haben stattgefunden – und viele Handeltreibende sind verurteilt worden. Dabei wurden die angeklagten Angestellten von Hanfläden mit ein paar Monaten bestraft, Besitzende kleinerer Hanfläden kassierten bis ein Jahr Freiheitsstrafe. Diejenigen, die davon gelebt hatten (also wegen Gewerbsmässigkeit verurteilt wurden), bekamen mindestens 12 Monate Gefängnis. Die grösseren Handeltreibenden und Hanfproduzierenden kamen dann auf bis zu 18 Monate Gefängnis. Diese Strafen, die bei den allermeisten ja Erststrafen waren, wurden bedingt ausgesprochen. Das bedeutet, dass man die Strafe nicht absitzen muss, sondern es wird zwei, drei oder vier Jahre geschaut, ob man rückfällig wird (und erst dann wird die Strafe vollzogen, sonst verfällt sie).
Einige Angeklagte haben auch unbedingte Freiheitsstrafen kassiert, meist, weil sie schon früher bedingte Strafen erhalten hatten (wegen Hanf und auch Anderem). Gegen viele Verurteilte lief nach dem ersten noch ein zweites, ja manchmal sogar ein drittes und viertes Strafverfahren, weil sie auch nach dem ersten Prozess noch weiter geschäfteten. Hier waren die Strafanträge dann bei 18 bis 48 Monaten – und häufig eben unbedingt.
Der Walliser Hanfbauer Rappaz kassierte die bisherige Höchststrafe: Total muss er jetzt (nach dem zweiten, neueren Urteil) sechs Jahre und acht Monate absitzen. Dies ist also eine dieser unbedingten Freiheitsstrafen, zu denen vor allem Wiederholungstäter verurteilt wurden (und natürlich weiterhin werden).
Gekifft wird weiter, verkauft wird weiter – business as usual. Die Untersuchungsbehörden ermöglichen also lediglich, dass wieder Cannabisprodukte verkauft werden, ohne dass Steuern bezahlt werden. Denn niemand ist blöd und führt eine Buchhaltung, nur damit die Strafverfolgungsbehörde gleich den ganzen Umsatz nachweisen kann und man eine höhere Strafe bekommt. Die Preise sind deutlich gestiegen und die Qualität hat deutlich abgenommen. Dafür ist Kokain so billig wie noch nie und der Medikamentenmissbrauch zieht immer weitere Kreise… War dies das Ziel der Repression?
Doch dann begannen einzelne Kantone, die Sache eher locker zu nehmen und die Läden effektiv gewähren zu lassen, während in anderen Kantonen die Staatsanwaltschaften die Läden wirklich bekämpfen wollten und die Schraube anzogen. Unterstützt wurden sie dabei durch das Bundesgericht, wie wir im Teil über die Gerichtsurteile sehen.
Bei den Razzien wurden dann vermehrt auch Computer und Maschinen zum Verpacken des Dufthanfes beschlagnahmt. Ausserdem wurden Kontensperren angeordnet. Dann wurden Berufsverbote ausgesprochen, was bedeutet, dass die angeklagten Ladenbetreibenden nichts mehr mit Hanf zu tun haben durften, ansonsten wurde ihnen umgehende Inhaftierung angedroht. Ganz renitente Ladenbesitzende, die auch nach der x-ten Razzia darauf bestanden, einen legalen Shop zu führen und ihrerseits die Untersuchungsbehörden illegaler Machenschaften bezichtigten, wurden auch mal während mehrerer Tage bis Monate in Untersuchungshaft gesetzt.
Das hat viele Hanfbetriebe stark in Mitleidenschaft gezogen, etliche hörten auf, andere gingen in den Untergrund. Nun ist die Repression – schön gestaffelt – in allen Kantonen angekommen. Es gibt keine offiziellen Hanfläden mehr. Der Handel ist in den Untergrund zurück gegangen.
Generell kann man sagen, dass die Hanfverfolgung bei den Untersuchungsbehörden nicht (mehr) erste Priorität hat. Die Läden werden verfolgt, aber je nach Kanton halt in der zweiten oder dritten Priorität. Wenn man Zeit hat, macht man mal eine Razzia, wenn der Staatsanwalt drängt, macht der Bezirksanwalt wieder mal einen Schub. Aber ohne richtige Begeisterung. Und das führt, quer durch die Schweiz, zu einer grossen Unsicherheit. Während die einen schon reich geworden waren und ihren Laden längst abgegeben hatten, hatten andere eine Razzia und ein Verfahren am Hals, bevor sie überhaupt auch nur ein Duftsäckchen verkaufen konnten.
Viele Prozesse gegen Hanfverkaufende haben bereits stattgefunden und es stehen noch viele weitere an – und viele Handeltreibende sind schon verurteilt worden und weitere Verurteilungen werden folgen. Wie eine langsame aber alles einebnende Dampfwalze zieht die Repression durchs Land. Dabei werden die angeklagten Angestellten von Hanfläden mit ein paar Monaten bestraft, kleine LadenbesitzerInnen kassieren bis ein Jahr. Diejenigen, die davon gelebt haben (also wegen Gewerbsmässigkeit verurteilt werden), bekommen mindestens 12 Monate Gefängnis. Die grösseren HändlerInnen und HanfproduzentInnen kommen dann auf bis zu 18 Monate Gefängnis. Diese Strafen, die bei den allermeisten ja Erststrafen sind, werden bedingt ausgesprochen. Das bedeutet, dass man die Strafe nicht absitzen muss, sondern es wird zwei, drei oder vier Jahre geschaut, ob man rückfällig wird (und erst dann wird die Strafe vollzogen, sonst verfällt sie). Bis jetzt haben nur wenige Angeklagte unbedingte Gefängnisstrafen kassiert, meist, weil sie schon früher Gefängnisstrafen kassiert hatten (wegen Hanf und auch anderem). Gegen viele Verurteilte läuft jedoch bereits ein zweites Verfahren, weil sie auch nach dem ersten Prozess noch weiter geschäfteten. Hier sind die Strafanträge dann bei 18 bis 48 Monaten – und unbedingt.
Gekifft wird weiter, verkauft wird weiter – business as usual. Die Untersuchungsbehörden ermöglichen also lediglich, dass wieder Cannabisprodukte verkauft werden, ohne dass Steuern bezahlt werden. Denn niemand ist blöd und führt eine Buchhaltung, nur damit man dann gleich den ganzen Umsatz nachweisen kann und eine höhere Strafe bekommt. Die Preise sind deutlich gestiegen und die Qualität hat deutlich abgenommen. Dafür ist Kokain so billig wie noch nie… War das das Ziel der Repression?
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