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thc_recht:sh3030 [2013/09/23 12:09] – [Umfassendes Verbot] fabian | thc_recht:sh3030 [2014/07/08 09:53] – [Medizinische Verwendung?] fabian |
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__Zurzeit (Sommer 2011) ist es so: Arztpersonen könnten Hanfmedizin verschreiben, wenn eine Indikation gegeben wäre und das Präparat nicht geraucht würde. Ausserdem müssten alle Beteiligten eine Sonderbewilligung besitzen. Es gibt aktuell keine zugelassenen Hanfmedikamente, ausser das relativ teure, synthetische Dronabinol, aber auch dafür braucht es eine Ausnahmebewilligung.__ | __Zurzeit (Sommer 2011) ist es so: Arztpersonen könnten Hanfmedizin verschreiben, wenn eine Indikation gegeben wäre und das Präparat nicht geraucht würde. Ausserdem müssten alle Beteiligten eine Sonderbewilligung besitzen. Es gibt aktuell keine zugelassenen Hanfmedikamente, ausser das relativ teure, synthetische Dronabinol, aber auch dafür braucht es eine Ausnahmebewilligung.__ |
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====== Hier folgt der entsprechende "alte" Text, der bis 30.6.2011 gültig war. ====== | ====== Hier folgt der entsprechende "alte" Text, der bis 30.6.2011 gültig war. ====== |
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| {{:thc_recht:li202729a.jpg|}} | | ==== Welche Gesetze werden gegen THC angewandt? ==== |
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====== Welche Gesetze werden gegen THC angewandt? ====== | == Viele Gesetze == |
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==== Viele Gesetze ==== | <wrap lo>Es gibt viele Gesetze, die gegen den Hanf und das Kiffen angewendet werden. Nicht nur das Betäubungsmittelgesetz bedrängt die Kiffenden. Auch in anderen Lebensbereichen gibt es verschiedene Probleme für Fans des grünen Krautes. |
| Zentral ist aber das Betäubungsmittelgesetz mit all seinen Verordnungen:</wrap> |
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Es gibt viele Gesetze, die gegen den Hanf und das Kiffen angewendet werden. Nicht nur das Betäubungsmittelgesetz bedrängt die Kiffenden. Auch in anderen Lebensbereichen gibt es verschiedene Probleme für Fans des grünen Krautes. | * <wrap lo>SR 0.812.div.: Die Internationalen Übereinkommen im Drogenbereich sind die internationale Grundlage für das schweizerische Betäubungsmittelgesetz</wrap> |
Zentral ist aber das Betäubungsmittelgesetz mit all seinen Verordnungen: | |
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* SR 0.812.div.: Die Internationalen Übereinkommen im Drogenbereich sind die internationale Grundlage für das schweizerische Betäubungsmittelgesetz | * <wrap lo>SR 812.121: Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Stand am 27. November 2001), BetmG Hier stehen die Grundlagen drin. Wichtig sind vor allem die Artikel 1 (Hanfkraut und das Harz seiner Drüsenhaare sind Betäubungsmittel), Artikel 8 (Totalverbot von Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung und dem Harz seiner Drüsenhaare (Haschisch)), Artikel 19 (Strafbestimmungen)</wrap> |
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* SR 812.121: Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Stand am 27. November 2001), BetmG Hier stehen die Grundlagen drin. Wichtig sind vor allem die Artikel 1 (Hanfkraut und das Harz seiner Drüsenhaare sind Betäubungsmittel), Artikel 8 (Totalverbot von Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung und dem Harz seiner Drüsenhaare (Haschisch)), Artikel 19 (Strafbestimmungen) | * <wrap lo>SR 812.121.1: Verordnung vom 29. Mai 1996, BetmV (Stand am 18. Dezember 2001). Wichtig ist Artikel 66 (Auskunftspflicht von Eigentümern von Hanfkulturen)</wrap> |
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* SR 812.121.1: Verordnung vom 29. Mai 1996, BetmV (Stand am 18. Dezember 2001). Wichtig ist Artikel 66 (Auskunftspflicht von Eigentümern von Hanfkulturen) | * <wrap lo>SR 812.121.2: Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 12. Dezember 1996 (Stand am 18. Dezember 2001), BetmV-Swissmedic. Wichtig ist der Anhang d (Verzeichnis der verbotenen Stoffe)</wrap> |
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* SR 812.121.2: Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 12. Dezember 1996 (Stand am 18. Dezember 2001), BetmV-Swissmedic. Wichtig ist der Anhang d (Verzeichnis der verbotenen Stoffe) | * <wrap lo>SR 812.121.3: Vorläuferverordnung vom 29. Mai 1996, VorlV (Stand am 18. Dezember 2001)</wrap> |
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* SR 812.121.3: Vorläuferverordnung vom 29. Mai 1996, VorlV (Stand am 18. Dezember 2001) | * <wrap lo>SR 812.121.6: Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin (befristet bis längstens 31. Dezember 2009)</wrap> |
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* SR 812.121.6: Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin (befristet bis längstens 31. Dezember 2009) | * <wrap lo>SR 812.129: Sortenkatalog für Hanf SR 916.151.6 Art. 4; Anhang 4 (Stand am 1. Juni 2004). Hier sind die THC-reduzierten Hanfsorten aufgeführt.</wrap> |
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* SR 812.129: Sortenkatalog für Hanf SR 916.151.6 Art. 4; Anhang 4 (Stand am 1. Juni 2004). Hier sind die THC-reduzierten Hanfsorten aufgeführt. | <wrap lo>Weitere wichtige Gesetze sind:</wrap> |
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Weitere wichtige Gesetze sind: | * <wrap lo>SR 311.0: Das Strafgesetzbuch regelt die grundsätzlichen Elemente von Polizei und Justiz, so die Definition von Begriffen (Übertretung, Vergehen, Verbrechen, Verjährung, etc.).</wrap> |
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* SR 311.0: Das Strafgesetzbuch regelt die grundsätzlichen Elemente von Polizei und Justiz, so die Definition von Begriffen (Übertretung, Vergehen, Verbrechen, Verjährung, etc.). | * <wrap lo>Behelf 51.29: Behelf Suchtmittel der schweizerischen Armee betrifft die Militärpersonen, die im Dienst mit Cannabis erwischt werden.</wrap> |
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* Behelf 51.29: Behelf Suchtmittel der schweizerischen Armee betrifft die Militärpersonen, die im Dienst mit Cannabis erwischt werden. | * <wrap lo>SR 741.01: Strassenverkehrsgesetz</wrap> |
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* SR 741.01: Strassenverkehrsgesetz | * <wrap lo>SR 741.11: Verkehrsregelnverordnung</wrap> |
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* SR 741.11: Verkehrsregelnverordnung | * <wrap lo>SR 741.51: Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr</wrap> |
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* SR 741.51: Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr | <wrap lo>Alle diese Gesetze sind gesamtschweizerische Gesetze und gelten in allen Kantonen und können über www.admin.ch, Systematische Rechtssammlung (SR), abgerufen werden. |
| Die konkrete Strafverfolgung und Urteilssprechung ist jedoch föderalistisch organisiert. Das bedeutet, dass jeder Kanton eigene Vorschriften (und ja auch eigene Polizeien) aufgestellt hat. Diese kantonalen Strafprozessordnungen definieren zum Beispiel die Abläufe im Verfahren (Gewaltanwendung, Untersuchungshaft, gerichtliche Instanzen) und können auf den jeweiligen Kantons-Internetseiten heruntergeladen werden.</wrap> |
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Alle diese Gesetze sind gesamtschweizerische Gesetze und gelten in allen Kantonen und können über www.admin.ch, Systematische Rechtssammlung (SR), abgerufen werden. | == Zusammenfassung der gesetzlichen Lage == |
Die konkrete Strafverfolgung und Urteilssprechung ist jedoch föderalistisch organisiert. Das bedeutet, dass jeder Kanton eigene Vorschriften (und ja auch eigene Polizeien) aufgestellt hat. Diese kantonalen Strafprozessordnungen definieren zum Beispiel die Abläufe im Verfahren (Gewaltanwendung, Untersuchungshaft, gerichtliche Instanzen) und können auf den jeweiligen Kantons-Internetseiten heruntergeladen werden. | |
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==== Zusammenfassung der gesetzlichen Lage ==== | <wrap lo>Gras/Marihuana («Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung») und Haschisch («das Harz seiner Drüsenhaare») gehören im schweizerischen Betäubungsmittelgesetz (BetmG) zu den Stoffen, die in die Totalverbotskategorie eingereiht sind, zusammen mit den Halluzinogenen, dem Rauchopium und dem Heroin. Das bedeutet: Niemand hat das Recht, diese Stoffe herzustellen und zu verkaufen (ausser für wissenschaftliche Experimente mit Bewilligung). Kokain, Morphin und Codein sind hingegen in bestimmten Medikamenten legal nutzbar. Bis Ende 2009 wurde nun auch das Heroin faktisch in diese Klasse eingeteilt: Es kann seit ein paar Jahren in bestimmten Fällen als Medikament verschrieben werden. Die psychoaktiven Hanfprodukte sind jedoch in der Totalverbotskategorie geblieben.</wrap> |
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Gras/Marihuana («Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung») und Haschisch («das Harz seiner Drüsenhaare») gehören im schweizerischen Betäubungsmittelgesetz (BetmG) zu den Stoffen, die in die Totalverbotskategorie eingereiht sind, zusammen mit den Halluzinogenen, dem Rauchopium und dem Heroin. Das bedeutet: Niemand hat das Recht, diese Stoffe herzustellen und zu verkaufen (ausser für wissenschaftliche Experimente mit Bewilligung). Kokain, Morphin und Codein sind hingegen in bestimmten Medikamenten legal nutzbar. Bis Ende 2009 wurde nun auch das Heroin faktisch in diese Klasse eingeteilt: Es kann seit ein paar Jahren in bestimmten Fällen als Medikament verschrieben werden. Die psychoaktiven Hanfprodukte sind jedoch in der Totalverbotskategorie geblieben. | == Umfassendes Verbot == |
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==== Umfassendes Verbot ==== | <wrap lo>Verboten ist so ziemlich alles: Wer Betäubungsmittel (also in unserem Fall Marihuana, Haschisch, Gras- oder Haschischöl) anbaut, herstellt, auszieht, umwandelt, verarbeitet, lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt, durchführt, anbietet, verteilt, verkauft, vermittelt, verschafft, verordnet, in Verkehr bringt, abgibt, besitzt, aufbewahrt, kauft, erlangt, finanziert, wer zum Konsum auffordert, vorsätzlich zum Konsum anstiftet oder vorsätzlich konsumiert, wird bestraft. Alles klar? **Es ist verboten.** |
| Dieses Gesetz sagt somit klar, dass sowohl der blosse Konsum bereits unter Strafe gestellt ist als auch der Besitz für den Eigenbedarf, ebenso der Anbau für den Eigenbedarf. Lediglich eine geringe Menge oder ein leichter Fall können straffrei ausgehen. Vom gewerbsmässigen Anbauen und Verkaufen will dieses Gesetz gar nichts wissen. </wrap> |
Verboten ist so ziemlich alles: Wer Betäubungsmittel (also in unserem Fall Marihuana, Haschisch, Gras- oder Haschischöl) anbaut, herstellt, auszieht, umwandelt, verarbeitet, lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt, durchführt, anbietet, verteilt, verkauft, vermittelt, verschafft, verordnet, in Verkehr bringt, abgibt, besitzt, aufbewahrt, kauft, erlangt, finanziert, wer zum Konsum auffordert, vorsätzlich zum Konsum anstiftet oder vorsätzlich konsumiert, wird bestraft. Alles klar? **Es ist verboten.** | |
Dieses Gesetz sagt somit klar, dass sowohl der blosse Konsum bereits unter Strafe gestellt ist als auch der Besitz für den Eigenbedarf, ebenso der Anbau für den Eigenbedarf. Lediglich eine geringe Menge oder ein leichter Fall können straffrei ausgehen. Vom gewerbsmässigen Anbauen und Verkaufen will dieses Gesetz gar nichts wissen. | |
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