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thc_recht:sh3030 [2013/09/23 12:09] – [Umfassendes Verbot] fabian | thc_recht:sh3030 [2019/05/07 17:23] – sos | ||
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Die Abstimmenden haben am 30. November 2008 die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes angenommen. In Kraft getreten ist sie am 1. Juli 2011. | Die Abstimmenden haben am 30. November 2008 die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes angenommen. In Kraft getreten ist sie am 1. Juli 2011. | ||
- | ==== Sinn und Zweck ==== | + | ===== Sinn und Zweck ===== |
**[Art. 1]** | **[Art. 1]** | ||
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Als drittes sollen Personen geschützt werden, als viertes dann die öffentliche Ordnung und schliesslich sollen mit dem Gesetz kriminelle Handlungen bekämpft werden. Diese drei Punkte sind natürlich reines Wunschdenken – Betäubungsmittel werden ja gerade deshalb konsumiert, um sich vor Schmerzen zu schützen und schöne Erlebnisse zu haben. Die Kriminalität im Drogenbereich wird durch die Illegalisierung gewisser Substanzen gerade erst geschaffen. Die Prohibition, | Als drittes sollen Personen geschützt werden, als viertes dann die öffentliche Ordnung und schliesslich sollen mit dem Gesetz kriminelle Handlungen bekämpft werden. Diese drei Punkte sind natürlich reines Wunschdenken – Betäubungsmittel werden ja gerade deshalb konsumiert, um sich vor Schmerzen zu schützen und schöne Erlebnisse zu haben. Die Kriminalität im Drogenbereich wird durch die Illegalisierung gewisser Substanzen gerade erst geschaffen. Die Prohibition, | ||
- | ==== 4-Säulen-Prinzip ==== | + | ===== 4-Säulen-Prinzip |
**[Art. 1 a]** | **[Art. 1 a]** | ||
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Ein Recht auf Rausch, ein Recht, selber als mündige Person über seinen Betäubungsmittelkonsum bestimmen zu können, sucht man in diesem Gesetz vergebens. | Ein Recht auf Rausch, ein Recht, selber als mündige Person über seinen Betäubungsmittelkonsum bestimmen zu können, sucht man in diesem Gesetz vergebens. | ||
- | ==== Begriffe ==== | + | ===== Begriffe |
**[Art. 2]** | **[Art. 2]** | ||
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Das Eidgenössische Departement des Innern EDI erstellt ein konkretes Verzeichnis dieser Stoffe. Das EDI hat jegliche Stoffe mit mehr als 1.0% THC als Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes definiert. Damit fällt die Beweisnot der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Hanfpflanzen dahin. Der spezielle Begriff «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung» ist nun Geschichte – einzig der THC-Gehalt einer Pflanze oder eines Stoffes entscheidet darüber, ob sie illegal sind oder nicht. Und nicht mehr der Verwendungszweck. | Das Eidgenössische Departement des Innern EDI erstellt ein konkretes Verzeichnis dieser Stoffe. Das EDI hat jegliche Stoffe mit mehr als 1.0% THC als Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes definiert. Damit fällt die Beweisnot der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Hanfpflanzen dahin. Der spezielle Begriff «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung» ist nun Geschichte – einzig der THC-Gehalt einer Pflanze oder eines Stoffes entscheidet darüber, ob sie illegal sind oder nicht. Und nicht mehr der Verwendungszweck. | ||
- | ==== Verbotene Betäubungsmittel ==== | + | ===== Verbotene Betäubungsmittel |
**[Art. 8]** | **[Art. 8]** | ||
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Die Liste der verbotenen Betäubungsmittel umfasst vier Substanzklassen. Zunächst das Rauchopium, dann das Heroin, gefolgt vom LSD und nun neu **[Art. 8 d]** «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis» (früher: «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung und das Harz seiner Drüsenhaare (Haschisch)»). Hier wird also nochmals der Verwendungszweck von Hanfkraut als unerheblich definiert – einzig die Liste des EDI entscheidet (mit der Definition von «mehr als 1.0% THC»), ob ein Hanfprodukt ein illegales Betäubungsmittel ist oder nicht. Dies ist klar eine Vereinfachung der Strafverfolgung, | Die Liste der verbotenen Betäubungsmittel umfasst vier Substanzklassen. Zunächst das Rauchopium, dann das Heroin, gefolgt vom LSD und nun neu **[Art. 8 d]** «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis» (früher: «Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung und das Harz seiner Drüsenhaare (Haschisch)»). Hier wird also nochmals der Verwendungszweck von Hanfkraut als unerheblich definiert – einzig die Liste des EDI entscheidet (mit der Definition von «mehr als 1.0% THC»), ob ein Hanfprodukt ein illegales Betäubungsmittel ist oder nicht. Dies ist klar eine Vereinfachung der Strafverfolgung, | ||
- | ==== Verbotener unbefugter Umgang ==== | + | ===== Verbotener unbefugter Umgang |
**[Art. 19 1]** | **[Art. 19 1]** | ||
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Beim ersten Mal kann das 1’000 Franken Busse und 10 Tagessätze (Höhe nach Einkommen, zwischen 30 und 3’000 Franken pro Tagessatz), sowie ein Eintrag im Strafregister bedeuten. Die Maximalhöhe der Strafe ist drei Jahre Freiheitsstrafe. (Einzig der Konsum ist hier nicht erwähnt, er folgt weiter unten.) | Beim ersten Mal kann das 1’000 Franken Busse und 10 Tagessätze (Höhe nach Einkommen, zwischen 30 und 3’000 Franken pro Tagessatz), sowie ein Eintrag im Strafregister bedeuten. Die Maximalhöhe der Strafe ist drei Jahre Freiheitsstrafe. (Einzig der Konsum ist hier nicht erwähnt, er folgt weiter unten.) | ||
- | ==== Konsum ist auch verboten ==== | + | ===== Konsum ist auch verboten |
**[Art. 19 a 1.]** | **[Art. 19 a 1.]** | ||
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(Die Artikel **[Art. 19 a 2.]** und **[Art. 19 b]** behandeln wir [[thc_recht: | (Die Artikel **[Art. 19 a 2.]** und **[Art. 19 b]** behandeln wir [[thc_recht: | ||
- | ==== Verschärfter «Jugendschutz» ==== | + | ===== Verschärfter «Jugendschutz» |
**[Art. 19 bis]** | **[Art. 19 bis]** | ||
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Sehr speziell ist in Zukunft folgende Situation: Wenn ein Jugendlicher einen Joint an einen Erwachsenen weitergibt, ist die Übergabe straffrei (19 a 2). Wenn dann dieser Erwachsene den Joint zurückgibt, | Sehr speziell ist in Zukunft folgende Situation: Wenn ein Jugendlicher einen Joint an einen Erwachsenen weitergibt, ist die Übergabe straffrei (19 a 2). Wenn dann dieser Erwachsene den Joint zurückgibt, | ||
- | ==== Kantonale Strafverfolgung ==== | + | ===== Kantonale Strafverfolgung |
**[Art. 28]** | **[Art. 28]** | ||
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Das (gesamtschweizerische) Bundesgericht lässt den kantonalen Gerichten explizit grosse Freiheit bei der Wahl und Ausgestaltung der Bestrafung. Denn unser föderalistisches System überlässt das Strafen eben primär den kantonalen Behörden. | Das (gesamtschweizerische) Bundesgericht lässt den kantonalen Gerichten explizit grosse Freiheit bei der Wahl und Ausgestaltung der Bestrafung. Denn unser föderalistisches System überlässt das Strafen eben primär den kantonalen Behörden. | ||
- | ==== Medizinische Verwendung? ==== | + | ===== Medizinische Verwendung? |
**[Art. 8 5]** | **[Art. 8 5]** | ||
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__Zurzeit (Sommer 2011) ist es so: Arztpersonen könnten Hanfmedizin verschreiben, | __Zurzeit (Sommer 2011) ist es so: Arztpersonen könnten Hanfmedizin verschreiben, | ||
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====== Hier folgt der entsprechende " | ====== Hier folgt der entsprechende " | ||
- | | {{: | + | ===== Welche Gesetze werden gegen THC angewandt? ===== |
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- | ====== Welche Gesetze werden gegen THC angewandt? | + | |
==== Viele Gesetze ==== | ==== Viele Gesetze ==== | ||
- | Es gibt viele Gesetze, die gegen den Hanf und das Kiffen angewendet werden. Nicht nur das Betäubungsmittelgesetz bedrängt die Kiffenden. Auch in anderen Lebensbereichen gibt es verschiedene Probleme für Fans des grünen Krautes. | + | <wrap lo>Es gibt viele Gesetze, die gegen den Hanf und das Kiffen angewendet werden. Nicht nur das Betäubungsmittelgesetz bedrängt die Kiffenden. Auch in anderen Lebensbereichen gibt es verschiedene Probleme für Fans des grünen Krautes. |
- | Zentral ist aber das Betäubungsmittelgesetz mit all seinen Verordnungen: | + | Zentral ist aber das Betäubungsmittelgesetz mit all seinen Verordnungen: |
- | * SR 0.812.div.: Die Internationalen Übereinkommen im Drogenbereich sind die internationale Grundlage für das schweizerische Betäubungsmittelgesetz | + | * <wrap lo>SR 0.812.div.: Die Internationalen Übereinkommen im Drogenbereich sind die internationale Grundlage für das schweizerische Betäubungsmittelgesetz</ |
- | * SR 812.121: Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Stand am 27. November 2001), BetmG Hier stehen die Grundlagen drin. Wichtig sind vor allem die Artikel 1 (Hanfkraut und das Harz seiner Drüsenhaare sind Betäubungsmittel), | + | * <wrap lo>SR 812.121: Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Stand am 27. November 2001), BetmG Hier stehen die Grundlagen drin. Wichtig sind vor allem die Artikel 1 (Hanfkraut und das Harz seiner Drüsenhaare sind Betäubungsmittel), |
- | * SR 812.121.1: Verordnung vom 29. Mai 1996, BetmV (Stand am 18. Dezember 2001). Wichtig ist Artikel 66 (Auskunftspflicht von Eigentümern von Hanfkulturen) | + | * <wrap lo>SR 812.121.1: Verordnung vom 29. Mai 1996, BetmV (Stand am 18. Dezember 2001). Wichtig ist Artikel 66 (Auskunftspflicht von Eigentümern von Hanfkulturen)</ |
- | * SR 812.121.2: Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts | + | * <wrap lo>SR 812.121.2: Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts |
- | * SR 812.121.3: Vorläuferverordnung vom 29. Mai 1996, VorlV (Stand am 18. Dezember 2001) | + | * <wrap lo>SR 812.121.3: Vorläuferverordnung vom 29. Mai 1996, VorlV (Stand am 18. Dezember 2001)</ |
- | * SR 812.121.6: Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin (befristet bis längstens 31. Dezember 2009) | + | * <wrap lo>SR 812.121.6: Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin (befristet bis längstens 31. Dezember 2009)</ |
- | * SR 812.129: Sortenkatalog für Hanf SR 916.151.6 Art. 4; Anhang 4 (Stand am 1. Juni 2004). Hier sind die THC-reduzierten Hanfsorten aufgeführt. | + | * <wrap lo>SR 812.129: Sortenkatalog für Hanf SR 916.151.6 Art. 4; Anhang 4 (Stand am 1. Juni 2004). Hier sind die THC-reduzierten Hanfsorten aufgeführt.</ |
- | Weitere wichtige Gesetze sind: | + | <wrap lo>Weitere wichtige Gesetze sind:</ |
- | * SR 311.0: Das Strafgesetzbuch regelt die grundsätzlichen Elemente von Polizei und Justiz, so die Definition von Begriffen (Übertretung, | + | * <wrap lo>SR 311.0: Das Strafgesetzbuch regelt die grundsätzlichen Elemente von Polizei und Justiz, so die Definition von Begriffen (Übertretung, |
- | * Behelf 51.29: Behelf Suchtmittel der schweizerischen Armee betrifft die Militärpersonen, | + | * <wrap lo>Behelf 51.29: Behelf Suchtmittel der schweizerischen Armee betrifft die Militärpersonen, |
- | * SR 741.01: Strassenverkehrsgesetz | + | * <wrap lo>SR 741.01: Strassenverkehrsgesetz</ |
- | * SR 741.11: Verkehrsregelnverordnung | + | * <wrap lo>SR 741.11: Verkehrsregelnverordnung</ |
- | * SR 741.51: Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr | + | * <wrap lo>SR 741.51: Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr</ |
- | Alle diese Gesetze sind gesamtschweizerische Gesetze und gelten in allen Kantonen und können über www.admin.ch, | + | <wrap lo>Alle diese Gesetze sind gesamtschweizerische Gesetze und gelten in allen Kantonen und können über www.admin.ch, |
- | Die konkrete Strafverfolgung und Urteilssprechung ist jedoch föderalistisch organisiert. Das bedeutet, dass jeder Kanton eigene Vorschriften (und ja auch eigene Polizeien) aufgestellt hat. Diese kantonalen Strafprozessordnungen definieren zum Beispiel die Abläufe im Verfahren (Gewaltanwendung, | + | Die konkrete Strafverfolgung und Urteilssprechung ist jedoch föderalistisch organisiert. Das bedeutet, dass jeder Kanton eigene Vorschriften (und ja auch eigene Polizeien) aufgestellt hat. Diese kantonalen Strafprozessordnungen definieren zum Beispiel die Abläufe im Verfahren (Gewaltanwendung, |
==== Zusammenfassung der gesetzlichen Lage ==== | ==== Zusammenfassung der gesetzlichen Lage ==== | ||
- | Gras/ | + | <wrap lo>Gras/ |
==== Umfassendes Verbot ==== | ==== Umfassendes Verbot ==== | ||
- | Verboten ist so ziemlich alles: Wer Betäubungsmittel (also in unserem Fall Marihuana, Haschisch, Gras- oder Haschischöl) anbaut, herstellt, auszieht, umwandelt, verarbeitet, | + | <wrap lo>Verboten ist so ziemlich alles: Wer Betäubungsmittel (also in unserem Fall Marihuana, Haschisch, Gras- oder Haschischöl) anbaut, herstellt, auszieht, umwandelt, verarbeitet, |
- | Dieses Gesetz sagt somit klar, dass sowohl der blosse Konsum bereits unter Strafe gestellt ist als auch der Besitz für den Eigenbedarf, | + | Dieses Gesetz sagt somit klar, dass sowohl der blosse Konsum bereits unter Strafe gestellt ist als auch der Besitz für den Eigenbedarf, |