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Diese Liste gilt noch bis zum In-Kraft-Treten des teilrevidierten BetmG. Hier müssen also die neuen Links (BetmG, Verordnungen, Auslegungen) aufgeführt werden.
Es gibt viele Gesetze, die gegen den Hanf und das Kiffen angewendet werden. Nicht nur das Betäubungsmittelgesetz bedrängt die Kiffenden. Auch in anderen Lebensbereichen gibt es verschiedene Probleme für Fans des grünen Krautes. Zentral ist aber das Betäubungsmittelgesetz mit all seinen Verordnungen:
Weitere wichtige Gesetze sind:
Alle diese Gesetze sind gesamtschweizerische Gesetze und gelten in allen Kantonen und können über www.admin.ch, Systematische Rechtssammlung (SR), abgerufen werden. Die konkrete Strafverfolgung und Urteilssprechung ist jedoch föderalistisch organisiert. Das bedeutet, dass jeder Kanton eigene Vorschriften (und ja auch eigene Polizeien) aufgestellt hat. Diese kantonalen Strafprozessordnungen definieren zum Beispiel die Abläufe im Verfahren (Gewaltanwendung, Untersuchungshaft, gerichtliche Instanzen) und können auf den jeweiligen Kantons-Internetseiten heruntergeladen werden.
Gras/Marihuana («Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung») und Haschisch («das Harz seiner Drüsenhaare») gehören im schweizerischen Betäubungsmittelgesetz (BetmG) zu den Stoffen, die in die Totalverbotskategorie eingereiht sind, zusammen mit den Halluzinogenen, dem Rauchopium und dem Heroin. Das bedeutet: Niemand hat das Recht, diese Stoffe herzustellen und zu verkaufen (ausser für wissenschaftliche Experimente mit Bewilligung). Kokain, Morphin und Codein sind hingegen in bestimmten Medikamenten legal nutzbar. Bis Ende 2009 wurde nun auch das Heroin faktisch in diese Klasse eingeteilt: Es kann seit ein paar Jahren in bestimmten Fällen als Medikament verschrieben werden. Die psychoaktiven Hanfprodukte sind jedoch in der Totalverbotskategorie geblieben.
Verboten ist so ziemlich alles: Wer Betäubungsmittel (also in unserem Fall Marihuana, Haschisch, Gras- oder Haschischöl) anbaut, herstellt, auszieht, umwandelt, verarbeitet, lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt, durchführt, anbietet, verteilt, verkauft, vermittelt, verschafft, verordnet, in Verkehr bringt, abgibt, besitzt, aufbewahrt, kauft, erlangt, finanziert, wer zum Konsum auffordert, vorsätzlich zum Konsum anstiftet oder vorsätzlich konsumiert, wird bestraft. Alles klar? Es ist verboten. Dieses Gesetz sagt somit klar, dass sowohl der blosse Konsum bereits unter Strafe gestellt ist, als auch der Besitz für den Eigenbedarf, ebenso der Anbau für den Eigenbedarf. Lediglich eine geringe Menge oder ein leichter Fall können straffrei ausgehen. Vom gewerbsmässigen Anbauen und Verkaufen will dieses Gesetz gar nichts wissen.
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