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Es wird langsam unübersichtlich. Immer neue Uniformen können wir anschauen. Doch sind das wirklich alles Polizisten? Altbekannte Polizeien sind etwa die Kantonspolizeien. Diese sind sozusagen das Rückgrat der polizeilichen Verfolgung. Jeder Kanton hat eine solche – sie sollen die geltende Rechtslage durchsetzen. Daneben gibt es in grösseren Gemeinden (vor allem Städten) auch die Stadtpolizeien, die häufig vor allem für den Verkehr, in grösseren Städten jedoch auch für die Drogen, und damit auch das Kiffen, zuständig sind.
Private Sicherheitsdienste, seien sie von Gemeinden angestellt oder auch von grösseren Firmen, haben eigentlich keine polizeiliche Befugnis – sie sind normale Privatleute, wie alle. Jedoch dürfen auch Privatleute, wenn sie Menschen bei einem Vergehen beobachten, diese festhalten und der Polizei übergeben. Bei Übertretungen, wie es das Kiffen darstellt, dürfen sie jedoch keine Gewalt anwenden. Sie können allerdings die Polizei benachrichtigen und die Kiffenden anzeigen.
Die Bahnpolizei jedoch ist nicht einfach eine Privatpolizei ohne Befugnisse, sondern sie sind echte Polizistinnen und Polizisten: Sie gehen an die Polizeischule in Neuenburg und sie werden vereidigt. Doch sind sie im ganzen Gebiet der Schweiz einsetzbar, lediglich eingeschränkt auf den Raum, den das entsprechende Bahnunternehmen hat: Bei der SBB sind es also die ganzen Züge, Bahnhöfe und dazugehörenden Gebiete. (Das heisst jedoch nicht, dass dort nicht auch «normale» Polizeien aktiv werden können.) Damit ist die Bahnpolizei fast so etwas ähnliches wie eine Bundespolizei, die es in der Schweiz ja so nicht gibt. Sie hat übrigens auch eigene Protokolle für das Verhören von kiffenden Bahnfahrenden.
Während langen Jahren konnte man praktisch ungestört in den Bahnen kiffen. Dies ist seit einiger Zeit Geschichte – 100 neue Bahnpolizistinnen wurden ausgebildet und auf die Kiffenden losgelassen. Dann haben die neu total 250 Bahnpolizisten mit Nulltoleranz das Kiffen in den Zügen unterbunden. Und heutzutage ist bereits das Rauchen einer Zigarette in den Zügen verboten.
Diese ist eigentlich nur für das Militärpersonal zuständig. Doch sie patrouilliert nicht nur auf dem Militärgelände, sondern zum Beispiel auch in Zügen und an Bahnhöfen. Dort soll sie kontrollieren, dass sich die Angehörigen der Armee reglementskonform verhalten (also etwa ihre Waffen nicht unbeaufsichtigt herumliegen lassen). Sie müssen natürlich auch einschreiten, wenn sie Militärpersonal beim Kiffen erwischen. Um zivile Personen sollten sie sich eigentlich nicht kümmern – aber bei der zivilen Polizei verzeigen können sie sie immer.
Alles, was in der Öffentlichkeit geschieht, wird immer strenger überwacht. Videokameras, Sicherheitsdienste und sogar militärische Drohnen (unbemannte Kleinflugzeuge) erforschen jeden Winkel und entdecken immer wieder kiffende Menschen. Der Druck wird hier weiter zunehmen. Und die THC-Geniessenden bleiben in den enger werdenden Maschen hängen, wenn sie sich nicht vorsehen.
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