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Die beiden Grafiken (zum Vergrössern klicken) stellen die Anzahl der Hanf-Beschuldigten dar, die wegen Konsum oder Vorbereitungshandlungen für den Eigenkonsum verfolgt wurden. Jede Person wird dabei nur ein Mal gezählt, auch wenn sie mehrfach verzeigt wurde. Die linke Grafik zeigt die verschiedenen Verzeigungskategorien, die rechte Grafik die Altersverteilung der Verzeigten.
Übrigens: 2019 wurden 21’857 Männer verzeigt, gegenüber 2’655 Frauen. Wegen Gras wurden 18’026 Menschen verzeigt, wegen Hasch 5’905 und wegen Hanfsamen 587.
In diesen Grafiken sind diejenigen dargestellt, die etwas weitergegeben oder verkauft haben: nochmals mehrere tausend Beschuldigte. Die linke Grafik zeigt die beiden Verzeigungskategorien (leichte Vergehen und schwere Vergehen bzw. Verbrechen), die rechte Grafik die Altersverteilung der Verzeigten.
Bundesamt für Statistik BfS, Polizeiliche Kriminalstatistik, Jahresberichte 2009 bis 2019, grafische Darstellung durch uns. Bundesamt für Statistik BfS
Die Zahlen sind nicht über jeden Verdacht erhaben. Alle Kantone zählen auf eigene Art und die Kategorienbildung ist fragwürdig. Dennoch geben diese Zahlen den bestmöglichen Einblick in die Vielfältigkeit und Häufigkeit der Hanfrepression in der Schweiz.
Effektiv dürften die Hanf-Verzeigungszahlen rund 10 % höher liegen, weil die Kategorie «Mehrere» auch Fälle mit mehreren Hanfprodukten enthält, aber nicht vollständig aufgeschlüsselt wird. Deshalb lassen wir sie weg.
Wir veröffentlichen die vom BfS jeweils nachkorrigierten OB-Zahlen, ausser im Jahr 2014, dort wurde Genf nicht nachgeführt, deshalb nehmen wir die ursprünglich veröffentlichte Zahl. Seit 2015 werden teils die bezahlten und nicht bezahlten OB ausgewiesen. Rund 20 bis 25 % der OB werden nicht bezahlt und dann in Verzeigungen umgewandelt (die Anzahl bezahlter OB ist also tiefer).
Unsere Kategorie Gras umfasst die BfS-Kategorien: Cannabis, Marihuana, Hanf (Jungpflanze, Pflanze getrocknet, Pflanze frisch). Die Kategorie Hasch umfasst: Haschisch-Öl, Haschisch und synthetische Cannabinoide. Bei den Ordnungsbussen wird die Substanz nicht erfasst.
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