Legalisierungs-Variante Teil 1: Anbau

✓ Anbaufreiheit (für Privatpersonen)

Teil der persönlichen Freiheit ist es, dass Privatpersonen selbst Cannabis anbauen dürfen – ohne aufwändige und einschränkende Bewilligungen, Lizenzen oder Kontrollen.

Selbstversorgung ist im Hinblick auf Nachhaltigkeit dem Einkaufen vorzuziehen.

Ausserdem kann der Eigenanbau als Gegenpol zum Markt dienen: Wenn der Markt nicht liefert (z. B. die gewünschte Qualität oder Produkte), können Konsumierende sich alternativ selbst versorgen und so Druck auf den Markt ausüben.

✘ Keine Mengenbegrenzung

Für die Anbaufreiheit darf es keine Obergrenze geben!

Mancherorts (z.B. in Kanada oder Kalifornien) ist die Anzahl an Hanfpflanzen begrenzt. Aber: Manche bauen lieber mehrere kleine Pflanzen an, um genug Ertrag zu haben, auch wenn nicht alle Pflanzen überleben.

✘ Keine Begrenzung des THC-Gehalts

✓ Qualitätsstandards (gewerblicher Anbau)

Wir befürworten Qualitätsstandards für Anbau und Verarbeitung (z. B. Trocknen), möchten diese aber freiwillig halten. Siehe auch: Swiss Certified Cannabis (SCC) Zertifizierung von IG Hanf

Bei den Pilotversuchen wird beispielsweise gefordert, dass nach Möglichkeit Schweizer Bio-Hanf verwendet wird. Bio-Hanf hat sicher seinen Platz, soll aber nicht verpflichtend sein.

Denn, um die Produktvielfalt zu garantieren, müssen je nach Produkt verschiedene Standards angewandt werden. Für eine effiziente Herstellung von Konzentraten ist es zum Beispiel hilfreich, die THC-Ausbeute in die Höhe zu treiben indem man die Pflanzen mit künstlichem Licht bestrahlt. Dieses Licht könnte man aus nachhaltigem Strom erzeugen.

Dieser Ansatz wird beispielsweise in Massachusetts, USA umgesetzt (Ariani Wartenberg, USA 2021).

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

Seite teilen: facebook X (Twitter)

Rechtliche Übersicht

Shit happens 15 (Sommer 2023)


Shit happens 15
Jetzt bestellen