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Aufgrund der polizeilichen Verzeigung folgt dann die Strafe, gefällt durch Stadtrichter- oder Statthalteramt oder Staatsanwaltschaft (das ist je nach Gegend und Deliktart verschieden). Solche Bussen aus der ganzen Schweiz sammeln wir seit Jahren. Dabei gibt es alle möglichen Beträge (Busse und Gebühren): unter anderem 250, 170, 650, 265, 3’010, 768, 258, 160, 233, 230, 588 Franken – diese kannst du dir als Faksimile anschauen:
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Frühere Strafbefehle haben wir keine. Wenn du einen besitzt: Wir fügen ihn gerne hier ein!
Rund 50'000 Verzeigungen erstellen die Schweizer Polizeien jährlich wegen Hanf. Gegen Haschischkonsum, gegen Graskonsum. Die meisten davon enden mit einer Busse von einigen hundert Franken. Dazu kommen noch Ordnungsbussen ohne Verzeigung. Verwarnungen sind eine mildere Form der Repression.
Ordnungsbussen gab es in einzelnen Kantonen bereits vor der Ordnungsbussenvorlage, die per 1. Oktober 2013 für die ganze Schweiz in Kraft getreten ist.
Das bisher einzige Beispiel eines formulierten, wenn auch beschränkten, Opportunitätsprinzips gegenüber THC-Konsum aus Basel: Der kantonale Basler Cannabisbericht
Beispiel einer Beschlagnahmung unter dem Opportunitätsprinzip in Basel (ohne Busse)
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