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Bisher nur in Ausnahmefällen: THC in der Medizin

Gesetze

Verbotene Betäubungsmittel
Be­täu­bungs­mittel­gesetz BetmG, SR 812.121, Artikel 8, Absatz 1 (Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis), im PDF (2021) auf Seite 9
Beschränkte medizinische Anwendung
Be­täu­bungs­mittel­gesetz BetmG, SR 812.121, Artikel 8, Absatz 5, im PDF (2021) auf Seite 9

Bedingungen

Im medizinischen Bereich sind THC-haltige Präparate nur legal, wenn für den ganzen Ablauf Ausnahmebewilligungen erteilt wurden (und auch regel­mässig erneuert werden). Es braucht also mehrere befristete Ausnahmebewilligungen sowie Ärztinnen und Ärzte, die die gan­ze Verantwortung über­nehmen.

Tipps

Entscheidend ist, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die oder der wirklich mit Hanf behandeln will und weiss, um was es geht. Sie müssen den Aufwand wirklich auf sich nehmen wollen. Aber auch mit Engagement: Es dauert und braucht Geduld. Geschafft haben es bisher nur wenige Kranke.

Strafen

Wer Auflagen der Bewilligungen verletzt, dem kann die Bewilligung entzogen werden und der kann bestraft werden. Im Prinzip steht die Ver­triebs­firma immer mit einem Bein als Drogenhändlerin da, denn wenn eine Bewilligung nicht greift, gilt das BetmG (Vergehen, da es um Weitergabe geht).

Neuerungen per 1.8.2022

Nun sind die Erleichterungen für Medizinalhanf endlich in Kraft getreten und eine neue Ära beginnt. Ärzte und Ärztinnen können THC-haltigen Hanf verschreiben, ohne eine Ausnahmebewilligung beantragen zu müssen. In den nächsten Jahren wird klarer werden, was dies nun im Alltag für Kranke genau bedeutet.


Bisher nur in Ausnahmefällen: THC in der Medizin

Die beschränkte medizinische Anwendung

Ein Arzt oder eine Ärztin muss feststellen, dass einer kranken Person mit einer THC-Therapie geholfen werden könn­te und ein entsprechendes Gesuch beim Bundesamt für Gesundheit BAG einreichen. Dabei können einerseits synthetische Produkte wie Dronabinol, auch bekannt als Marinol, verschrieben werden. Andererseits können auch Produkte wie Sativex oder eigens hergestellte Tink­turen (so genannte Magistralrezepturen) verschrieben werden, welche aus natürlichem Cannabis hergestellt werden. Die Präparate enthalten 2.5 bis 5 % THC. Neben dem Wirkstoffgehalt spielt eine zentrale Rolle, wie das Präparat eingenommen wird. Um zu verhindern, dass die Produkte als Genussmittel missbraucht werden können, werden Cannabisblüten oder Konzentrate nicht bewilligt.

Cannabis kann bei vielen Problemen helfen

Dronabinol zum Beispiel wird in der Schweiz un­ter anderem bei folgenden Symp­tomen eingesetzt: Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit und Abmagerung, Anorexie und Gewichtsverlust, Spastik, Muskelkrämpfe und Muskelver­här­tung, Schmerzzustände, Asthma, grüner Star, Epilepsie, Schlafstörungen und Angstzustände sowie Bewegungsstörungen. Kranke mit diesen Symptomen leiden zum Beispiel an Multipler Sklerose, Krebs, Aids, Alzheimer, Hepatitis C, Magersucht oder anderen schweren Erkrankungen. In der Schweiz betreffen die meisten Ausnahmebewilligungen Krebserkrankungen, ge­folgt von Multipler Sklerose.

Die Punkte für die Ausnahmebewilligung

Die ganze Kette von Aktivitäten, welche zum Endprodukt «Medikament auf Hanfbasis» führen und etwas mit seiner Abgabe an Patienten und Patientinnen zu tun haben, sind bewilligungspflichtig. Darunter fallen der Hanfanbau, die Herstellung der Heilmittel, die Behandlung sowie der Handel mit Cannabis als Medizin.

Wenn Ärztinnen oder Ärzte aufgrund ihrer Diagnose einen Antrag beim BAG zur Behandlung mit THC stellen, müssen sie Folgendes tun:
schriftlich bestätigen, dass sie die Verantwortung für die Folgen ihrer Verschreibung über­neh­men; Name, Adresse, Alter und die schrift­liche Einverständniserklärung des / der Kranken vorlegen; die bisher eingesetzten Medikamente bekanntgeben; die beabsichtigte Dosierung und vorgesehene Behandlungsdauer deklarieren; al­le sechs Monate einen Zwischen­be­richt über die Behandlung erstellen sowie einen Schlussbericht für das BAG verfassen; den Ablauf der Logistik für die Abgabe des Medi­ka­mentes beschreiben (dabei kann der Arzt oder die Ärztin selber, eine Apotheke oder ein Spital das hanfbasierte Medikament nur direkt an die Pa­tien­tinnen und Patienten abgeben).

Positiv ist, dass man nicht wie in anderen Ländern austherapiert sein muss (es gibt keine reguläre Therapie mehr, die helfen könnte), um ein Ausnahmegesuch zu stellen.

Regelung für Vertrieb und Anbau

Wenn das Medikament von einer Apotheke abgegeben werden soll, benötigt diese dafür eine Betriebsbewilligung auf kontrollierte Substanzen gemäss Artikel 11 der Betäubungsmittel­kon­trollverordnung. Eine solche wird auch ­benötigt, wenn eine Apotheke selber ein Medikament aus dem verbotenen Cannabis, wie z. B. eine Hanftinktur, herstellen will.

Auch der Anbau von Hanf (ab 1 % THC), der zur ­Her­­stel­lung von Medikamenten dienen soll, ist gesetzlich re­g­le­mentiert. Grundsätzlich benötigt der «Grower» eine Betriebsbewilligung oder muss im Auftrag ei­nes bewilligten Betriebes handeln. Ein Gesuch zur Betriebsbewilligung muss Folgendes enthalten: ausreichenden Schutz vor Diebstahl; einen schriftlichen Vertrag mit ei­nem bewilligten Betrieb; genaue ­Angaben über Art und Menge des Anbaus; die Garantie, dass die gesamte Anbaumenge an den Auftraggeber abgeliefert wird.

Einschränkungen und Limitierungen

Aufgrund des geringen Wirkstoffgehaltes sind die Präparate nicht für alle Kranken geeignet. So bleibt es einigen nicht erspart, sich selbst nebenbei auf dem Schwarzmarkt zu versorgen. Auch gilt während einer Therapie mit Cannabis ein striktes Fahrverbot, selbst bei geringen Dosen, welche ja gerade eine psychoaktive Wirkung vermeiden sollen. Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht zwingend übernommen. So können sich nicht alle, die eine Bewilligung haben, diese Therapie auch leisten.

Der Aufwand ist beträchtlich

Der bürokratische Aufwand schreckt die meisten potenziellen Produzenten und Produ­zen­tinnen von medizinischem Hanf ab, legal an­zubauen. Die Kosten, die aufgrund der verschiedenen Bewilligungspflichten entstehen, bewirken, dass ein Medikament, welches alle Hürden genommen hat, um dann ausnahmswei­se zur Behandlung zugelassen zu werden, nicht billig ist. Die Kosten können schnell hunderte von Franken pro Monat betragen.

Aussichten für THC in der Medizin

Von 2012 bis 2018 wurden 12’000 Ausnahme­bewilligungen erteilt (befristet auf 6 bis 12 ­Monate). Bald soll keine Ausnahmebewilligung mehr nötig sein, es braucht dann nur noch ein ärztliches Rezept (siehe Kasten unten).


Neuer Umgang

Medizinalhanf soll ohne Ausnahmebewilligung ärztlich verschrieben werden können: Diese Änderung des BetmG wird wohl 2022 in Kraft treten. Dann folgt eine siebenjährige Evaluationsphase, in der klarer werden wird, wie das neue Regime funktionieren soll. Neues dazu unter Medizinalhanf

Erleichterungen für Medizinalhanf?

Die laufenden Diskussionen zu einer Änderung der gesetzlichen Lage bezüglich Cannabisarzneimitteln haben wir hier zusammengefasst.

Neuerungen per 1.8.2022

Nun sind die Erleichterungen für Medizinalhanf endlich in Kraft getreten und eine neue Ära beginnt. Ärzte und Ärztinnen können THC-haltigen Hanf verschreiben, ohne eine Ausnahmebewilligung beantragen zu müssen. In den nächsten Jahren wird klarer werden, was dies nun im Alltag für Kranke genau bedeutet.

Weiteres zu Hanf in der Medizin

Eine unvollständige Linksammlung…

Schweiz

News

International

Wer verschriebene Betäubungsmittel im Schengenraum transportieren will, findet hier einige Angaben dazu.

News

THC-Chemie und -Biochemie

Wirkungen von THC

Verdampfen / Harm Reduction

Zuletzt geändert: 2022/07/29 13:16

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