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2026: Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten sollte veröffentlicht werden.
2025: Die Subkommission hat ihre Arbeit abgeschlossen. Ende Sommer liegt der Gesetzestext sowie der erläuternde Bericht vor und die Vernehmlassung läuft bis Ende November.
2022: Die ärztliche Verschreibung von Cannabis benötigt keine Ausnahmebewilligung mehr.
2021: Cannabis-Pilotprojekte sind nun möglich (bis maximal 2031), die ersten starten 2022.
2016-2018: Der Versuch, die menschlichen und finanziellen Grundlagen für eine neue Initiative zu sammeln, scheitert.
2013: 10g Cannabis werden straffrei, die Ordnungsbussen für beobachteten Konsum werden eingeführt (hierzu brauchte es Bundesgerichtsurteile 2017, 2019 und 2023: Bestrafung wirklich nicht möglich; gilt auch für Jugendliche; Einziehung ebenfalls nicht erlaubt).
2011: Die Teilrevision des BetmG wird in Kraft gesetzt (Heroinabgabe definitiv, Vier-Säulen, 1 % THC als Grenze).
2008: Die Hanf-Initiative wird abgelehnt.
2005: Die Nulltoleranz gegenüber THC im Strassenverkehr wird eingeführt.
2004: Nationalrat lehnt die Entkriminalisierung definitiv ab. Alle Diskussionen seit 1996 sind damit vom Tisch.
Einen guten Einblick in die Probleme, die bei einer städtischen Cannabisabgabe zu lösen wären, gibt die Antwort des Regierungsrates Basel-Stadt auf eine Anfrage einer Parlamentarierin im Mai 2014:

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Die aktuelle Ausgabe des «Shit happens» erklärt die rechtliche Lage unseres Genussmittels in der Schweiz.
Präventiv und im Notfall geben wir unseren Mitgliedern gratis Rechtsauskünfte bei allen rechtlichen Fragen um THC.